An der Stelle von Grahn oder anderer, die von dieser Rückforderungswelle betroffen sind, überlegt man es sich vielleicht, es auf eine Klage und ggf. einen Prozess ankommen zu lassen, würde dies doch bedeuten, dass der IV als Fordernder endlich die Hosen runter lassen müßte, wann bei Universe intern (egal ob Verein oder GmbH) wer von der Schieflage tatsächlich wußte oder hätte wissen müssen (auch wenn sich dort alle gern wie diese drei Affen geben).
Das könnte auch hinsichtlich der damalugen Entlastung des Vorstands des (einzigen) Gesellschafters möglicherweise bislang unter der Decke gehaltene Umstände zu Tage fördern.
Zudem würde dann dieser unsäglichen Maschine zur Vernichtung fremden Geldes zumindest nicht kurzfristig wieder (altes) frisches Geld in den Rachen geworfen.
Möglicherweise ist es ja so, dass diese Rückforderungen gar nicht berechtigt sind, das zweifelsfrei zu klären wäre Sache eines ordentlichen Gerichts. Wer jetzt zurückzahlt ohne gerichtlich festgestellte Rechtssicherheit zu haben, sieht sein Geld für den Fall, dass die Forderungen unberechtigt sein sollten wahrscheinlich nicht mehr wieder, denn der tote Gaul hat ja nichts in den Taschen.
Covfefe!