FlagFootballSaint hat geschrieben: ↑Fr Aug 11, 2023 12:22
....
Niemand hat ein einklagbares Recht bei der Firma X einen Arbeitsvertrag zu bekommen ausser es liegt klare Diskriminierung im Recruitingprozess vor und selbst da klagst Du nicht auf Einstellung sondern Bestrafung des Arbeitgebers.
...
Es geht auch nicht darum das jemand das Recht hat bei der Firma X einen Arbeitsvertrag zu bekommen, sondern darum, dass das Recht der freien Arbeitsplatzwahl als EU-Bürger eventuell nicht berücksitig wird.
Wir hatten diesen ähnlichen Fall schon in der GFL ... Da gab es eine Zeit mit EU-Beschränkung damals durfte man auch nur eine bestimmte Anzahl an Spielerpässen für Spieler, welche keine keine deutsche Staatsanghörigkeit hatten aber aus einem Land der EU kamen zu beschränken. Es durften sogar nur maximal 3 je Spielzug auf dem Feld stehen ... Bin mir nicht sicher, aber ich glaube die gab es in der Saison 1996 und 1997.
Danach hat diese Reglung Herr H. wieder eingestampft.
Und im sogenannten "Bosman-Urteil" (EuGH RS C-415/93, Slg 1995, I-4921) wurde ja entschieden, dass:
"dass Profi-Fußballer innerhalb der EU normale Arbeitnehmer im Sinne des EG-Vertrages (seit dem 1. Dezember 2009 AEUV) seien und daher die dort (insb. Art. 45 AEUV, Ex-Art. 39 EG) festgeschriebene Freizügigkeit nicht nur für behördliche (also staatliche) Maßnahmen gilt, sondern auch für andere Vorschriften, die zur kollektiven Regelung der Arbeit dienen, also solche, die einen bestimmten Bereich abschließend und vergleichbar mit einem staatlichen Gesetz regeln."
Auch Interessant für die Schweizerspieler könnte das sog. "Kolpak-Urteil" sein (Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-438/00 Deutscher Handballbund e. V. / Maros Kolpak vom 8. Mai 2003) sein. Ich weiß gerade nicht, ob die Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört oder "nur" zu den Ländern gehört, die mit der EU eine bestimmte Art von Assoziierungsabkommen haben.
Und wenn es nicht um solche "Peanut-Beträgen" im Europäischen Football gehen würde, hätte da schon längst jemand mal geklagt.
Und wenn festgestellt werden würde, (man beachte bitte den Konjunktiv) würden plötzlich auch in der ELF die Dualpassports sehr interessant ...
Wir befinden uns hier ja nicht mehr im Amateursport, sondern in einer "Liga" die als GmbH ihren Sitz in Deutschland hat und damit EU-Recht anwendbar ... nein anzuwenden ist. Wie bei allen Franchises zur Zeit natürlich auch.
Aber wo kein Kläger, da kein Urteil ....