Aber da das mit dem schuldenfrei tatsächlich stimmt (Altschulden waren schon vor der letzten Saison vollständig beglichen!), sind die Falcons ohne Hauptsponsor noch immer reicher als die Panther mit

Das würde ich so bestätigen wollen. Wie sich zwischenzeitlich wohl herausgestellt hat sind 95% des Goldes im Tresor der BWF ein Fake, sprich Falschgold. Damit liegt nach dem Stgb § 263 der Straftatbestand des Betruges vor. Somit sind in der Vergangeheit erhaltende Gelder seitens des Sponsors zurückzuzahlen. Wenn eurer Vorstand über genug Privatvermögen verfügt, sollte es kein Problem für die Falcons sein.koelschbloot hat geschrieben: sind die Falcons ohne Hauptsponsor noch immer reicher als die Panther mit Insofern kein Grund zur Sorge...einfach mal Geduld haben und abwarten.
zu finden aufVon den vier Tonnen BWF-Gold sind "nach erster Einschätzung lediglich rund 200 Kilogramm echt", sagt Oberstaatsanwalt Martin Steltner zu GoMoPa. Das sind nur 5 Prozent der insgesamt beschlagnahmten Metall-Menge.
Wieso sollten die Falcons etwas zurückzahlen? An wen? An BWF? Die Falcons sind doch ihren Verpflichtungen gegenüber BWF nachgekommen. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Falcons davon nichts wussten. Oder ergibt sich aus evtl. Personenidentität was anderes?Taurus hat geschrieben:Somit sind in der Vergangeheit erhaltende Gelder seitens des Sponsors zurückzuzahlen. Wenn eurer Vorstand über genug Privatvermögen verfügt, sollte es kein Problem für die Falcons sein.
Wenn ich in gutem Glauben eine gestohlene zB Rolex kaufe und drei Monate später meldet sich der eigentliche Besitzer, dann hab' ich auch in Kies gepupt. Uhr weg, Kohle weg. Die kann ich mir natürlich versuchen vom Verkäufer wiederzuholen...Ruudster hat geschrieben:Wieso sollten die Falcons etwas zurückzahlen? An wen? An BWF? Die Falcons sind doch ihren Verpflichtungen gegenüber BWF nachgekommen. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Falcons davon nichts wussten.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 98602.htmlDie Insolvenzordnung sieht vor, dass Zahlungen, die ein eigentlich schon insolventes Unternehmen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen Gläubiger geleistet hat, zurückgefordert werden können. Damit soll verhindert werden, dass der Rest der Gläubiger benachteiligt wird. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger, der noch Geld bekommen hat, die Insolvenz des Vertragspartners erkennen konnte.
glaubst du wirklich, dass du die korrekte antwort hier im footballforum erhältst?Diocletian hat geschrieben:Was passiert eigentlich mit den Leuten, die für so eine Firma gearbeitet haben?
Meinst Du das wirklich ernst (wenn ich Deine unterschwellige Forderung richtig verstehe) ???skao_privat hat geschrieben:Inwieweit steht eigentlich der Verband in der Verantwortung, bei der Lizenzvergabe auf die Seriosität der jeweiligen Sponsoren zu achten?
Dann wird also der Huber dafür geteert und gefedert?skao_privat hat geschrieben:Inwieweit steht eigentlich der Verband in der Verantwortung, bei der Lizenzvergabe auf die Seriosität der jeweiligen Sponsoren zu achten? An Alle die reflexartig aufschreien "Sache der Vereine" sei darauf hingewiesen, das es sich bei der Marke GFL um Eigentum des AFVD handelt. Und die Rechte daran verkauft er für verhältnismäßig viel Geld. Da sollte er sich auch für die Markenpflege verantwortlich fühlen. Lizenzvergabe ist letztlich nicht nur Melkmaschine