
M. Virgin Guards versus Spieleverbund Nordost
- skao_privat
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Ach und: wie hoch sollte denn der 'Gewinn' sein, den ein x-beliebiger Verein in der GFL2 erzielen kann? Ich denke, wenn man da den Wert aller Vereine nimmt, würde das bei einer roten Null enden. Was ist wenn Vereine mit einem Minus abschließen? Müssen dann etwa mögliche Sieger indem Rechtsstreit draufzahlen? 

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So schwer es mir auch fällt, ich muss skao_privat hier recht geben.
Wie will man den Schadensersatzanspruch konkret beziffern? Der mögliche Aufstieg müsste belegt werden (gab's da vorher noch Playoffs oder nicht?), entgangene Zuschauermehreinnahmen eine Liga höher müssten gegen ersparte Mehraufwendungen verrechnet werden, das alles muss ziemlich konkret vorgetragen, berechnet und unter Beweis gestellt werden... ich denke, dass da allenfalls ein symbolischer Betrag in Betracht kommt. Denn man muss ja auch mal bedenken, wer tatsächlich die Zeche zahlt, wenn der Verband an einen Verein Schadensersatz leisten muss. Wer finanziert denn den Verband? Die Vereine. Und eine persönliche Haftung von Verbandsmitgliedern kommt ohnehin nicht in Betracht, denn sowas gibt es nur bei vorsätzlichem Handeln. Und wer sich auf Regelungen einer ordnungsgemäß beschlossenen BSO beruft, handelt sicherlich nicht vorsätzlich. Also....
Wie will man den Schadensersatzanspruch konkret beziffern? Der mögliche Aufstieg müsste belegt werden (gab's da vorher noch Playoffs oder nicht?), entgangene Zuschauermehreinnahmen eine Liga höher müssten gegen ersparte Mehraufwendungen verrechnet werden, das alles muss ziemlich konkret vorgetragen, berechnet und unter Beweis gestellt werden... ich denke, dass da allenfalls ein symbolischer Betrag in Betracht kommt. Denn man muss ja auch mal bedenken, wer tatsächlich die Zeche zahlt, wenn der Verband an einen Verein Schadensersatz leisten muss. Wer finanziert denn den Verband? Die Vereine. Und eine persönliche Haftung von Verbandsmitgliedern kommt ohnehin nicht in Betracht, denn sowas gibt es nur bei vorsätzlichem Handeln. Und wer sich auf Regelungen einer ordnungsgemäß beschlossenen BSO beruft, handelt sicherlich nicht vorsätzlich. Also....
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- OLiner
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tja was für Geld nachher bezahlt wird das wird das Gericht schon noch festlegen....muss auch sagen wenn der AFVD oder die Landesverbände dadurch Schaden bekommen selbst schuld.....!!!Vatsug hat geschrieben:So schwer es mir auch fällt, ich muss skao_privat hier recht geben.
Wie will man den Schadensersatzanspruch konkret beziffern? Der mögliche Aufstieg müsste belegt werden (gab's da vorher noch Playoffs oder nicht?), entgangene Zuschauermehreinnahmen eine Liga höher müssten gegen ersparte Mehraufwendungen verrechnet werden, das alles muss ziemlich konkret vorgetragen, berechnet und unter Beweis gestellt werden... ich denke, dass da allenfalls ein symbolischer Betrag in Betracht kommt. Denn man muss ja auch mal bedenken, wer tatsächlich die Zeche zahlt, wenn der Verband an einen Verein Schadensersatz leisten muss. Wer finanziert denn den Verband? Die Vereine. Und eine persönliche Haftung von Verbandsmitgliedern kommt ohnehin nicht in Betracht, denn sowas gibt es nur bei vorsätzlichem Handeln. Und wer sich auf Regelungen einer ordnungsgemäß beschlossenen BSO beruft, handelt sicherlich nicht vorsätzlich. Also....
Aber Theorien kann man im Forum immer aufstellen die Praxis sieht immer anders aus

- skao_privat
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Es gibt ja auch Vereine, denen passt es gar nicht, wenn sie auf einmal sämtliche Finanzen offenlegen müssen. Weil es ja auch Sponsoren gbt, die nicht gerene dazu befragt werde möchten woher das Geld eigetlich kommt. Aber das ist eine andere Geschichte.
Was ist denn das für ein Passus, der den Einstieg von einem Verein zum anderen ohne Sperre legitimiert? Steht da etwas in der schriftlichen Urteilsbegründung?
Was ist denn das für ein Passus, der den Einstieg von einem Verein zum anderen ohne Sperre legitimiert? Steht da etwas in der schriftlichen Urteilsbegründung?
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mmh
"Ferner begründet das Landgericht seine Entscheidung damit, dass die vom Kläger eingesetzten Spieler - entgegen der Ansicht des Beklagten - unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen der Bundesspielordnung (BSO) des AFVD spielberechtigt waren"
Das heißt doch, dass sie laut Gericht nach BSO spielberechtigt waren. Aber laut BSO gibts doch die 5Spiele Sperre, die weiter vorn beschrieben wurden. Also waren die Spieler laut BSO spielberechtigt, aber gesperrt!?!
Klingt sehr logisch!?!?!
Gibts das Urteil bereits irgendwo komplett zum nachlesen?
Das heißt doch, dass sie laut Gericht nach BSO spielberechtigt waren. Aber laut BSO gibts doch die 5Spiele Sperre, die weiter vorn beschrieben wurden. Also waren die Spieler laut BSO spielberechtigt, aber gesperrt!?!
Klingt sehr logisch!?!?!

Gibts das Urteil bereits irgendwo komplett zum nachlesen?
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Eine bezifferbare Summe kann man aber auch ggf über die laufenden Sponsorenverträge ablesen, wenn dort Steigerungen je nach Liga eingefügt sind.
Viele Vereine schließen langfristige Verträge ab und bei einem Aufstieg gibt es dann einen prozentualen Aufschlag. Diese Summe ist den MVG dann verlustigt und kann somit angerechnet werden!
Viele Vereine schließen langfristige Verträge ab und bei einem Aufstieg gibt es dann einen prozentualen Aufschlag. Diese Summe ist den MVG dann verlustigt und kann somit angerechnet werden!
Laaaangsam, Leute.
Das Urteil wurde am 30.07.2009 verkündet.
Das bedeutet grundsätzlich einmal, dass der Tenor feststeht (Klage teilweise oder ganz gewonnen oder verloren) jedoch noch nicht unbedingt, dass ein vollständiges, mit Entscheidungsgründen versehenes Urteil auch bereits zugestellt ist - und zwar bei den Prozeßbeteiligten, also den Anwälten der Magdeburg Virgin Guards und dem AF Spielerverbund Nord-Ost.
Ab Zustellung läuft dann eine einmonatige Rechtsmittelfrist, nach deren Ablauf frühestens Rechtskraft eintritt (es sei denn, beide Parteien erklärten vorher einen schriftlichen Rechtsmittelverzicht, was im Zivilrecht aber unüblich ist).
Und dann kann man das Urteil beim LG Stade gegen Kopiekostenerstattung (üblicherweise € 0,50 pro Seite) anfordern und da mal reingucken.
Das Urteil wurde am 30.07.2009 verkündet.
Das bedeutet grundsätzlich einmal, dass der Tenor feststeht (Klage teilweise oder ganz gewonnen oder verloren) jedoch noch nicht unbedingt, dass ein vollständiges, mit Entscheidungsgründen versehenes Urteil auch bereits zugestellt ist - und zwar bei den Prozeßbeteiligten, also den Anwälten der Magdeburg Virgin Guards und dem AF Spielerverbund Nord-Ost.
Ab Zustellung läuft dann eine einmonatige Rechtsmittelfrist, nach deren Ablauf frühestens Rechtskraft eintritt (es sei denn, beide Parteien erklärten vorher einen schriftlichen Rechtsmittelverzicht, was im Zivilrecht aber unüblich ist).
Und dann kann man das Urteil beim LG Stade gegen Kopiekostenerstattung (üblicherweise € 0,50 pro Seite) anfordern und da mal reingucken.
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- Defensive Back
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In anderen Fällen hat Hr.H. das völlig anders gesehen.Erinnerung: Bei der Zusendung eines Spielerpasses müsse im Fall einer noch laufenden Wechselsperre unbedingt deutlich gesondert auf die Sperre hingewiesen werden oder besser noch mit dem Versand des Passes so lange gewartet werden, bis die Sperre abgelaufen ist.
Sehr,sehr seltsam.


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- OLiner
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