M. Virgin Guards versus Spieleverbund Nordost

Alle anderen Teams mit Tackle Football
Benutzeravatar
skao_privat
Defense Coordinator
Beiträge: 22850
Registriert: Fr Mai 07, 2004 23:13

Beitrag von skao_privat »

Ach und: wie hoch sollte denn der 'Gewinn' sein, den ein x-beliebiger Verein in der GFL2 erzielen kann? Ich denke, wenn man da den Wert aller Vereine nimmt, würde das bei einer roten Null enden. Was ist wenn Vereine mit einem Minus abschließen? Müssen dann etwa mögliche Sieger indem Rechtsstreit draufzahlen? :shock:
Football 2.0

- Bleib doch mal locker
- Wann werden die GFL Pässe zentral und online ausgestellt?
- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
(skao_privat)
Benutzer 4721 gelöscht

Beitrag von Benutzer 4721 gelöscht »

So schwer es mir auch fällt, ich muss skao_privat hier recht geben.

Wie will man den Schadensersatzanspruch konkret beziffern? Der mögliche Aufstieg müsste belegt werden (gab's da vorher noch Playoffs oder nicht?), entgangene Zuschauermehreinnahmen eine Liga höher müssten gegen ersparte Mehraufwendungen verrechnet werden, das alles muss ziemlich konkret vorgetragen, berechnet und unter Beweis gestellt werden... ich denke, dass da allenfalls ein symbolischer Betrag in Betracht kommt. Denn man muss ja auch mal bedenken, wer tatsächlich die Zeche zahlt, wenn der Verband an einen Verein Schadensersatz leisten muss. Wer finanziert denn den Verband? Die Vereine. Und eine persönliche Haftung von Verbandsmitgliedern kommt ohnehin nicht in Betracht, denn sowas gibt es nur bei vorsätzlichem Handeln. Und wer sich auf Regelungen einer ordnungsgemäß beschlossenen BSO beruft, handelt sicherlich nicht vorsätzlich. Also....
somanytimes
OLiner
Beiträge: 331
Registriert: Fr Apr 25, 2008 12:21

Beitrag von somanytimes »

Vatsug hat geschrieben:So schwer es mir auch fällt, ich muss skao_privat hier recht geben.

Wie will man den Schadensersatzanspruch konkret beziffern? Der mögliche Aufstieg müsste belegt werden (gab's da vorher noch Playoffs oder nicht?), entgangene Zuschauermehreinnahmen eine Liga höher müssten gegen ersparte Mehraufwendungen verrechnet werden, das alles muss ziemlich konkret vorgetragen, berechnet und unter Beweis gestellt werden... ich denke, dass da allenfalls ein symbolischer Betrag in Betracht kommt. Denn man muss ja auch mal bedenken, wer tatsächlich die Zeche zahlt, wenn der Verband an einen Verein Schadensersatz leisten muss. Wer finanziert denn den Verband? Die Vereine. Und eine persönliche Haftung von Verbandsmitgliedern kommt ohnehin nicht in Betracht, denn sowas gibt es nur bei vorsätzlichem Handeln. Und wer sich auf Regelungen einer ordnungsgemäß beschlossenen BSO beruft, handelt sicherlich nicht vorsätzlich. Also....
tja was für Geld nachher bezahlt wird das wird das Gericht schon noch festlegen....muss auch sagen wenn der AFVD oder die Landesverbände dadurch Schaden bekommen selbst schuld.....!!!

Aber Theorien kann man im Forum immer aufstellen die Praxis sieht immer anders aus :D
Benutzeravatar
skao_privat
Defense Coordinator
Beiträge: 22850
Registriert: Fr Mai 07, 2004 23:13

Beitrag von skao_privat »

Es gibt ja auch Vereine, denen passt es gar nicht, wenn sie auf einmal sämtliche Finanzen offenlegen müssen. Weil es ja auch Sponsoren gbt, die nicht gerene dazu befragt werde möchten woher das Geld eigetlich kommt. Aber das ist eine andere Geschichte.

Was ist denn das für ein Passus, der den Einstieg von einem Verein zum anderen ohne Sperre legitimiert? Steht da etwas in der schriftlichen Urteilsbegründung?
Football 2.0

- Bleib doch mal locker
- Wann werden die GFL Pässe zentral und online ausgestellt?
- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
(skao_privat)
somanytimes
OLiner
Beiträge: 331
Registriert: Fr Apr 25, 2008 12:21

Beitrag von somanytimes »

kann ich dir auch nicht sagen breddi da keener von uns das Blatt vor sich hat :)
Benutzeravatar
skao_privat
Defense Coordinator
Beiträge: 22850
Registriert: Fr Mai 07, 2004 23:13

Beitrag von skao_privat »

Steht also auf einem anderen Blatt?
Football 2.0

- Bleib doch mal locker
- Wann werden die GFL Pässe zentral und online ausgestellt?
- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
(skao_privat)
somanytimes
OLiner
Beiträge: 331
Registriert: Fr Apr 25, 2008 12:21

Beitrag von somanytimes »

vllt. gibt es die ja auch als pdf download???
Benutzeravatar
skao_privat
Defense Coordinator
Beiträge: 22850
Registriert: Fr Mai 07, 2004 23:13

Beitrag von skao_privat »

vermzutlich eher als die BSO ;-)
Football 2.0

- Bleib doch mal locker
- Wann werden die GFL Pässe zentral und online ausgestellt?
- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
(skao_privat)
Benutzeravatar
JansterLE
Rookie
Beiträge: 72
Registriert: Di Mär 31, 2009 17:58

mmh

Beitrag von JansterLE »

"Ferner begründet das Landgericht seine Entscheidung damit, dass die vom Kläger eingesetzten Spieler - entgegen der Ansicht des Beklagten - unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen der Bundesspielordnung (BSO) des AFVD spielberechtigt waren"

Das heißt doch, dass sie laut Gericht nach BSO spielberechtigt waren. Aber laut BSO gibts doch die 5Spiele Sperre, die weiter vorn beschrieben wurden. Also waren die Spieler laut BSO spielberechtigt, aber gesperrt!?!

Klingt sehr logisch!?!?! :?:
Gibts das Urteil bereits irgendwo komplett zum nachlesen?
"Herr lass Gras wachsen, die Zahl der Rindviecher nimmt zu!"
MaXXimilian
Defensive Back
Beiträge: 577
Registriert: So Feb 20, 2005 13:50

Beitrag von MaXXimilian »

Eine bezifferbare Summe kann man aber auch ggf über die laufenden Sponsorenverträge ablesen, wenn dort Steigerungen je nach Liga eingefügt sind.
Viele Vereine schließen langfristige Verträge ab und bei einem Aufstieg gibt es dann einen prozentualen Aufschlag. Diese Summe ist den MVG dann verlustigt und kann somit angerechnet werden!
Benutzer 4721 gelöscht

Beitrag von Benutzer 4721 gelöscht »

Laaaangsam, Leute.
Das Urteil wurde am 30.07.2009 verkündet.
Das bedeutet grundsätzlich einmal, dass der Tenor feststeht (Klage teilweise oder ganz gewonnen oder verloren) jedoch noch nicht unbedingt, dass ein vollständiges, mit Entscheidungsgründen versehenes Urteil auch bereits zugestellt ist - und zwar bei den Prozeßbeteiligten, also den Anwälten der Magdeburg Virgin Guards und dem AF Spielerverbund Nord-Ost.
Ab Zustellung läuft dann eine einmonatige Rechtsmittelfrist, nach deren Ablauf frühestens Rechtskraft eintritt (es sei denn, beide Parteien erklärten vorher einen schriftlichen Rechtsmittelverzicht, was im Zivilrecht aber unüblich ist).
Und dann kann man das Urteil beim LG Stade gegen Kopiekostenerstattung (üblicherweise € 0,50 pro Seite) anfordern und da mal reingucken.
störtebeker
Defensive Back
Beiträge: 800
Registriert: So Apr 11, 2004 10:48
Wohnort: Willich

Beitrag von störtebeker »

Der AFVD hat sich jetzt auch dazu geäußert.

Stellungnahme auf Football Aktuell
"STANGENSPARGEL ?!?"
"Ja und?"
"Du willst also tatsächlich Spinat und Spargel kreuzen?"
"Jaa, das's lecker."
"Und wie willst' das dann nennen, was da raus kommt - Spagat?"
"Nee --- Spinagel."
svemirka
OLiner
Beiträge: 321
Registriert: Do Aug 02, 2007 07:52
Wohnort: Großkrotzenburg

Beitrag von svemirka »

Erinnerung: Bei der Zusendung eines Spielerpasses müsse im Fall einer noch laufenden Wechselsperre unbedingt deutlich gesondert auf die Sperre hingewiesen werden oder besser noch mit dem Versand des Passes so lange gewartet werden, bis die Sperre abgelaufen ist.
In anderen Fällen hat Hr.H. das völlig anders gesehen.
Sehr,sehr seltsam. :o :o
abwarten
OLiner
Beiträge: 231
Registriert: Mo Mai 25, 2009 16:59

Beitrag von abwarten »

also ich lese da was von recht auf gehör...was der Hr. H. bemängelt...komisch am tag des German Bowl Finales hat er und der AFVD auch nicht anders gehandelt...die VG hatten kein recht sich vorm AFVD erklären zu können!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
cruislover
OLiner
Beiträge: 322
Registriert: Di Mär 10, 2009 10:01
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von cruislover »

Kann mal einer übersetzen?
Antworten