Ruudster hat geschrieben:Häh?
Natürlich wird unterschieden. Ausländer aus dem europäischen Ausland (früher E-Kennzeichnung) werden wir Deutsche behandelt. (Das europäische Ausland ist nicht auf EU-Mitgliedsstaaten beschränkt, sondern umfasst auch mit der EU assoziierte Staaten einschl. Israel, Russland und zukünftig wohl GB. Es ändert sich im Ergebnis durch den Brexit also wohl nichts.)
Alle weiteren Ausländer sind grundsätzlich mit "A" zu kennzeichnen. Diese Pflicht kann auf Antrag entfallen, nicht aber für US-Amerikaner, Kanadier, Mexikaner, Japaner.
Guckst du § 68 BSO.
Das greift etwas kurz.
Erstens gibt es noch kein Assoziierungsabkommen, UK ist ja weiterhin in der EU, weiter wird es für die Briten sicher auch schwierig, sich hier in Ihrem Sinne durchzusetzen. Stichwort: Personenfreizügigkeit
Ergo werden Briten wohl nach dem Austritt aus der EU, nach dem Ende der Übergangsphase und nach möglichen Assoziierungsverhandlungen (wer sagt, dass es die gibt) in Zukunft in der EU auch keinen Aufenthaltsstatus mehr haben wie bislang.
Sollten sich die Briten also weigern, einer Personenfreizügigkeit aus der EU nach UK zuzustimmen (der Zuzug aus den osteuropäischen EU-Statten war ja eines der Hauptargumente), wirds auch andersrum schwierig...
Die BSO wird da eher zum sekundären Problem.
Viel Glück UK, Du wirst es brauchen....