Football schauen

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AP
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Beitrag von AP »

Immer Steelers versteh ich :wink:


PS: du hast eine PN
In verba magistri iurare
Ruudster
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Beitrag von Ruudster »

nochmal zu ausgangsfrage:
tyt ist filesharing, heißt leecher ist auch immer seeder, heißt illegal und nachvollziehbar. strafrechtlich passiert vlt. nichts aber ne abmahnug und 2, 3 scheine könnten da schon mal drin sein. kennt ma ja aus dem bereich musik- und filmtauschbörsen.

streams anschauen war umstritten, da auch beim bloßen anschauen daten auf deinem pc zwischengespeichert werden, mittlerweile wird das anschauen wohl als nicht strafbar angesehen. manche streaming softwares basieren aber auf Peer to Peer, da würd ich auch die finger von lassen. (wikipedia:p2ptv)
das bloße anschauen eines "normalen" streams (multicast) hat die risiken wohl eher im Bereich Viren etc. Legal im engeren Sinne ist es aber nicht. Mitschneiden eines "illegalen" streams bzw. youtube-videos ist bestimmt nicht erlaubt, bleibt die frage ob es von den rechteinhabern kontrollierbar ist bzw. verfolgt wird. youtube dls sind von deren seite schon untersagt, denke aber nur um sich ihrerseits gegenüber rechteinhabern abzusichern.

bleibt die frage nach dem warum. willst du dir den verpixelten stream, mit dem du dich und deine augen quälst mitschneiden und nochmal reinziehen?

ich lehn mich statt dem ganzen stress lieber zurück und schau espn america. klar bin ich da an ein spiel gebunden, aber unter der woche kommen alle spiele nochmal. und zwar geschnitten, heißt ohne dauernde pausen. das nimmste auf und dann haste alles was du brauchst.

ansonsten bleibt der gamepass. da gibts halt gewisse anforderungen an die hardware. auf der seite gibts ne demo, da kannst du dann testen, wie die quali bei dir ist. gamepass ist übrigens n abo. muss also nach der saison gekündigt werden, sonst verlängerts sich, glaub ich. einfach mal die agb lesen.
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Airblader
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Beitrag von Airblader »

Ruudster hat geschrieben:[..] mittlerweile wird das anschauen wohl als nicht strafbar angesehen.
Hier muss man aber gewaltig differenzieren. Was nicht strafbar ist, ist noch lange nicht legal. Soweit ich weiß ist das ganze Gebiet eine riesige Grauzone. Und laut Aussage eines ehem. Bekannten von mir, der Jurist ist, bedeutet das insbesondere: Sollte es für strafbar erklärt werden, so kann man auch nachträglich belangt werden.

Auch hier wieder: Dies ist meine Einschätzung bzw. mein Kenntnisstand und dient nicht als Rechtsberatungsersatz.

Wer auf Nummer sicher gehen will sollte von Streams einfach die Finger lassen. Außerdem wage ich zu behaupten: wem eine halblegale Variante recht ist, den würde es wohl auch kaum interessieren, wenn es definitiv illegal wäre, solange es noch nicht wirklich verfolgbar ist .. :wink:

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piwi-dd
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Beitrag von piwi-dd »

Airblader hat geschrieben:Und laut Aussage eines ehem. Bekannten von mir, der Jurist ist, bedeutet das insbesondere: Sollte es für strafbar erklärt werden, so kann man auch nachträglich belangt werden.
Nein, das ist definitiv falsch. Dem steht das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot entgegen:

http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckwirkung

Zum Glück isses nen ehemaliger Bekannter von Dir. Das sollte er als Jurist eigentlich wissen.
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)

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Beitrag von Airblader »

@ piwi-dd

Weder bin ich selber Jurist, noch kann ich mir gerade alles durchlesen, der Punkt ist aber der, dass Rückwirkung imho nur für inkrafttretende Gesetze gilt. Wir sprechen hier von Grauzonen und es ist ggf. eine Auslegungssache bereits gültiger Gesetze, ob diese Dinge nun unter Straftatbestände fallen oder nicht. In diesem Falle wäre es ja keine Rückwirkung, da die Gesetze bereits von Anfang an existierten und gültig waren, sich lediglich die Auffassung / Interpretation eben jener ändert.

Und auch hier wieder: Persönliche Meinung, kein Rechtsberatungersatz (nervig, dass man sowas immer dazusagen muss .. aber man will ja rechtlich auf der sicheren Seite sein ;) ).

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piwi-dd
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Beitrag von piwi-dd »

Den letzten Absatz kannst Du ruhig weglassen. Mit Rechtsberatung hat das hier weniger zu tun. Eher etwas mit einer rechtspolitischen Diskussion.

In der Tat hast Du recht, dass bei einer Änderung der Auffassung eines Gerichts zur Strafbarkeit eines bestimmten Handelns auch bislang nicht verfolgte Handlungen wieder "interessant" werden können. Aber, dazu müssten

1. die Handlungen noch nicht verjährt sein und

2. müsste sich die geänderte Rechtsauffassung so hinreichend durchgesetzt haben, das dies universell gilt. Dazu bedarf es mindestens einer Entscheidung eines Obergerichts.

Letztendlich beschreibt es der Begriff "Grauzone" doch ganz gut. Lieber die Finger davon lassen und sich nicht beschweren, wenn man doch dafür belangt wird.
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Airblader
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Beitrag von Airblader »

piwi-dd hat geschrieben:Letztendlich beschreibt es der Begriff "Grauzone" doch ganz gut. Lieber die Finger davon lassen und sich nicht beschweren, wenn man doch dafür belangt wird.
Ja, ich denke das ist sowieso das Wichtigste, was man aus all dem mitnehmen sollte. :wink:

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Benedo
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Beitrag von Benedo »

Eine weitere sehr attraktive Option nicht nur Football, sondern das gänzliche US Amerikanische TV zu schauen ist diese: http://us-community.org/index.php?site=directv
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