
PS: du hast eine PN
Hier muss man aber gewaltig differenzieren. Was nicht strafbar ist, ist noch lange nicht legal. Soweit ich weiß ist das ganze Gebiet eine riesige Grauzone. Und laut Aussage eines ehem. Bekannten von mir, der Jurist ist, bedeutet das insbesondere: Sollte es für strafbar erklärt werden, so kann man auch nachträglich belangt werden.Ruudster hat geschrieben:[..] mittlerweile wird das anschauen wohl als nicht strafbar angesehen.
Nein, das ist definitiv falsch. Dem steht das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot entgegen:Airblader hat geschrieben:Und laut Aussage eines ehem. Bekannten von mir, der Jurist ist, bedeutet das insbesondere: Sollte es für strafbar erklärt werden, so kann man auch nachträglich belangt werden.