Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es sich ein Verein aus den oberen Ligen leisten kann, größere Rückstellungen zu bilden. Da wird doch ausgegeben, was da ist. Oder meinst du 'imaginäre' Rückstellungen, damit das Geld anderweitig ausgegeben werden kann?
Als e.V. sind die doch sowieso bis zu einer gewissen Grenze steuerbefreit.
Als e.V. sind die doch sowieso bis zu einer gewissen Grenze steuerbefreit.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
Der Artikel sagt doch deutlich wo es lag. Man hat Einnahmen falsch deklariert. Nun ist alles in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerutscht und hat KöSt und GewSt ausgelöst. Uuuups...
Dazu kommt wahrscheinlich noch eine USt Nachzahlung wegen des Steuersatzes.
Als Vorstand muss ich mir über diese Problematik jedes Jahr Gedanken machen, ich kenne ja die steuerlichen Grenzen. Dies ist wahrscheinlich in Langenfeld nicht geschehen. Aber Langenfeld ist traurigerweise kein Einzelfall, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.
Dazu kommt wahrscheinlich noch eine USt Nachzahlung wegen des Steuersatzes.
Als Vorstand muss ich mir über diese Problematik jedes Jahr Gedanken machen, ich kenne ja die steuerlichen Grenzen. Dies ist wahrscheinlich in Langenfeld nicht geschehen. Aber Langenfeld ist traurigerweise kein Einzelfall, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.
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Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
Hier mal zur Aufklärung! Es geht nicht um Rücklagen!JohnnyChan hat geschrieben:Heutzutage nutzen Unternehmen die Möglichkeit, erwirtschaftete Gewinne zu schmälern indem Rückstellungen für zukünftige Verbindlichkeiten jeglicher Art geschaffen werden. Durch den daraus resultierenden verringerten Gewinn müssen demnach auch weniger Steuern gezahlt werden.störtebeker hat geschrieben:Am schlimmsten ist dieser Fall für die Teams, die gegen Langenfeld spielen sollten und für die Mitglieder des Vereins, die anscheinend jahrelang gedacht haben, dass alles seine Richtigkeit hat. Den folgenden Auszug aus der PM verstehe ich jedoch nicht:Kann mir das mal bitte einer erklären.Aufgrund eines Rechtsirrtums bei der steuerrechtlichen Behandlung von wirtschaftlichem Geschäfts- und satzungsgemäßem Zweckbetrieb wurden die Bilanzen des ASC zwar jährlich korrekt bei der Finanzverwaltung eingereicht und zu keinem Zeitpunkt moniert. Im Rahmen einer Prüfung wurden diese aber nun von der Behörde als falsch statuiert, die Gewinne nachträglich korrigiert und die Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuer hierfür neu festgesetzt.
Im Grunde sind solche Rückstellungen nichts illegales, wenn die zukünftigen Verbindlichkeiten auch wirklich auf das Unternehmen zukommen.
Ist bzgl. Langenfeld natürlich alles Spekulation aber es kann sein das eben solche Rückstellungen gebildet wurden um zukünftige Kosten zu decken, diese aber im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten viel zu hoch ausgewiesen wurden (evtl. um anderes zusätzlich damit zu finanzieren wie z.B. Importe).
Der Gewinn wurde dadurch deutlich verringert, die Steuern sind gesunken und auf den ersten Blick sind die Bilanzen in Ordnung. Wenn dann irgendwann das Verhältnis von Rückstellungen zur tatsächlichen Summe der Verbindlichkeit durchsickert wird das Finanzamt hellhörig und hofft im Nachhinein noch ein Stück vom Kuchen (Steuern) abzubekommen. Wenn dann erst der Stein ins Rollen gerät werden nicht nur eine sondern gleich mehrere Bilanzen auf Richtigkeit überprüft wie im Fall von Langenfeld geschehen. Leider mit einem unschönen Ende!![]()
So würde ich das ganze als Wirtschaftslaie einschätzen!![]()
Falls ich irgendwo falsch liege berichtigt mich.
Ein gemeinnütziger Sportverein gliedert seine Finanzen nach ideelen Betrieb, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Vermögen und dem Zweckbetrieb.
Zum ideelen Betrieb gehören Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse, Spenden und Stiftungsgelder!
Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehören eigentlich Sponsoreinnahmen, Einnahmen aus der Stadionversorgung oder Vereinskneipe, Fanartikelverkauf, eigentlich jede Einnahme, wofür der Sportverein eine Gegenleistung erbringt und der unterschätzte Faktor die geldwertenden Vorteile! Für alle Einnahmen gilt die Versteuerung von 19 %! Natürlich kann der Sportverein alle Kosten für die Einnahmen gegenrechnen. Der Sportverein darf aber nicht Gewinne aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Verlusten aus den Finanzbereichen ausgleichen. Die Gewinne aus dem Wirtschaftsbetrieb sind nach Übersteigung des Freibetrages Körperschaftssteuerpflichtig (25 %). Nach meiner Kenntnis müsste der Freibetrag bei 5.000 € liegen. Im Beispiel würde das heißen, dass der Sportverein bei einem Gewinn von 6.000 € eine Körperschaftssteuer von 250 € zu leisten hat. Gibt es noch höhere Gewinne kann sogar eine Gewerbesteuererhebung drohen. Im schlimmsten Fall sogar der Verlust der Gemeinnützigkeit.
Beim Vermögen wird grundsätzlich die Anschaffung von Wirtschaftsgüten geregelt. Einnahmen sind hier eventuelle Zinsersträge aus Sparbüchern, Fonds oder sonstigen Finanzpaketen. Hier gilt natürlich auch, dass die Einnahmen zu versteuern. Eine Verrechnung mit den Ausgaben ist nicht möglich.
Kommen wir zum Zweckbetrieb! Wo die meisten Vereine ihre Probleme in der steuerlichen Verrechnung haben.
Für den Zweckbetrieb von Sportvereinen gilt:
"Sportliche Veranstaltungen sind gemäß § 67a Abs. 1 AO ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen insgesamt 35.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Wenn die Einnahmen diese Freigrenze übersteigen, liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor.
Von dieser schematischen Einteilung kann der Verein aber abweichen, indem er „optiert“. Soweit an den sportlichen Veranstaltungen nur unbezahlte Sportler teilnehmen, gelten diese dann ungeachtet der Höhe der erzielten Einnahmen als Zweckbetrieb. Sobald allerdings nur ein bezahlter Sportler daran teilnimmt, ist die Sportveranstaltung ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb."
Zu den Einnahmen des Zweckbetriebes gehören die Eintrittsgelder, eventuell eingenomme Startgebühren aus Sportveranstaltungen, Lehrgangsgebühren, Honorare für Zeitungsartikel und einige Auftrittsgelder von Sportlern! Auftrittsgelder für Sportler ist noch ein besonderes Thema, gehe ich aber hier nicht näher drauf ein, aber dürfte die meisten ja kennen, dass sie ja auch Cheerleader in ihrem Verein haben.
Zweckbetrieb bedeutet zu dem, dass die Einnahmen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % abzurechnen sind. Die steuerliche Abführung der Mehrwertsteuer, egal aus Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird erst fällig, wenn der Sportverein die Kleinunternehmergrenze überschritten hat. Die Kleinunternehmergrenze liegt hier bei 17.500 €. In Betracht der GFL, GFL2 und RL dürfte diese Grenze jeder Sportverein in diesen Ligen die Grenze überschritten haben, wenn nicht, dann läuft irgendwas nicht mit rechten Dingen ab.
Der eigentliche Knackpunk liegt jetzt bei den bezahlten Sportlern. Ein Sportler gilt als bezahlt, wenn er mehr als 400 € monatlich erhält. Die meisten Vereine dürften auch hier mindestens einen Kandidaten in ihren Reihen haben. Da die meisten Vereine auch nun noch die 35.000 €-Grenze knacken, ist der ermäßigte Steuersatz verloren gegangen und die Einnahmen gehen voll in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Und nun kommen wir zu meiner oberen Beschreibung mit den 19 % Mwst. und der Körperschaftssteuer. Über die Jahre kommen da mal schnell mehrere Zehntausend Euros zusammen.
Wegen Missachtung der Regeln zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb geht fast jeder vierte Verein nach einer Prüfung durch das FA baden und meldet schlussendlich die Insolvenz an.
Ich bin mir sicher, dass im Bereich des AFVD noch mehrere Kandidaten für Verstöße auf diesem Sektor gibt. Problem ist, dass das FA mit dem Erfolg aus ihrer Sicht die Überprüfung auf Football-Vereine ausweiten wird.
Die Sportvereine haben aber auch ein beliebtes Mittel gefunden, um sich dieser Problematik ein wenig zu entziehen, man gründet einfach eine Gesellschaft für den Spielbetrieb der oberen Mannschaft.
Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
Bei mir zieht gerade Qualm durchs Zimmer. Mir raucht der Kopf.
Ab hier kann ich zu dem Thema nur noch lästern....

Ab hier kann ich zu dem Thema nur noch lästern....

Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
- Marco73
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Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
_pinky hat geschrieben:Bei mir zieht gerade Qualm durchs Zimmer. Mir raucht der Kopf.![]()
Ab hier kann ich zu dem Thema nur noch lästern....
Same here.
Was mich immer wundert: wenn man das über einen Steuerberater macht und dem eine Fehleinschätzung der Rechtslage unterläuft ... müsste dann nicht der auch dafür den Kopf hin halten?
.
|x-----Werbefläche zu vermieten-----x|
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Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
Hi Marco,
der StB weiß doch nicht woher die Einnahmen rühren. Das muss der Verein ihm schon sagen.
Sollte der StB jedoch da mit involviert sein, muss man sich die Frage stellen, ob er nicht seinen Titel zurück gibt.
der StB weiß doch nicht woher die Einnahmen rühren. Das muss der Verein ihm schon sagen.
Sollte der StB jedoch da mit involviert sein, muss man sich die Frage stellen, ob er nicht seinen Titel zurück gibt.
Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
Wenn ein Steuerberater beauftragt wurde. Meist geht soweit der Auftrag nicht.
Aber da rächen sich die A's noch und klarer Fall von selbst Schuld.
Der Vorteil der letzten Jahre gegen_über den Mitbewerben von einigen Euros ist daghin.
Und nein, das Finanzamt kann das nicht anhand der Bilanz prüfen sondern meist in derr Betriebsprüfung.
Und da bei den bösen Beamten gespart wird gibts nicht so viele Prüfungen wie notwendig.
Schuld hat der der den Fehler macht nicht der der den Fehler findet.
Aber da rächen sich die A's noch und klarer Fall von selbst Schuld.
Der Vorteil der letzten Jahre gegen_über den Mitbewerben von einigen Euros ist daghin.
Und nein, das Finanzamt kann das nicht anhand der Bilanz prüfen sondern meist in derr Betriebsprüfung.
Und da bei den bösen Beamten gespart wird gibts nicht so viele Prüfungen wie notwendig.
Schuld hat der der den Fehler macht nicht der der den Fehler findet.
Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
Mir geht es mit dem Kopfrauchen ähnlich, aber ich vermute, dass ein Steuerberater nur dann "den Kopf hinhalten" muss, wenn er bewusst oder fahrlässig gehandelt hat. Und selbst dann bleibt die Frage, wie er zu haften hat. Kann man ihn nur wegen Verstoßes gegen den Beratervertrag anzeigen? Oder muss er für den tatsächlichen Schaden aufkommen?Marco73 hat geschrieben: Was mich immer wundert: wenn man das über einen Steuerberater macht und dem eine Fehleinschätzung der Rechtslage unterläuft ... müsste dann nicht der auch dafür den Kopf hin halten?
Aber wir haben hier ja ganz offenbar Finanzexperten. Die wissen das sicherlich besser.
air
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Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
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Für Inkompetenz sind bei uns ganz andere zuständig
FSK 12 - Der Gute bekommt das Mädchen.
FSK 16 - Der Böse bekommt das Mädchen.
FSK 18 - Alle bekommen das Mädchen.
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Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
Liegt die Kleinunternehmergrenze nicht bei 50.000€ und nur im ersten Geschäftsjahr bei 17.500€?BB-Football hat geschrieben: [...]
Zweckbetrieb bedeutet zu dem, dass die Einnahmen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % abzurechnen sind. Die steuerliche Abführung der Mehrwertsteuer, egal aus Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird erst fällig, wenn der Sportverein die Kleinunternehmergrenze überschritten hat. Die Kleinunternehmergrenze liegt hier bei 17.500 €. In Betracht der GFL, GFL2 und RL dürfte diese Grenze jeder Sportverein in diesen Ligen die Grenze überschritten haben, wenn nicht, dann läuft irgendwas nicht mit rechten Dingen ab.
[...]
Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
Also meines Erachtens kann die Lösung nur in einem einfachen klaren, neuen Steuersystem liegen.
Ein allgemein gültiger Steuersatz für alle Einnahme Quellen ohne Ausnahmen.
Das heutige Steuerrecht versteht oft nicht einmal ein Steuerberater (eigene Erfahrung).
Solange es dieses unübersichtliche Gebirge an Ausnahme Regelungen und die Möglichkeit der Verschiebung innerhalb der Steuerpflicht gibt werden auch die Fehler und unnötigen Insolvenzen nicht abnehmen.
Aber dies ist wohl in unserer Gesellschaft absolutes Wunschdenken und nicht realisierbar.
Ein allgemein gültiger Steuersatz für alle Einnahme Quellen ohne Ausnahmen.
Das heutige Steuerrecht versteht oft nicht einmal ein Steuerberater (eigene Erfahrung).
Solange es dieses unübersichtliche Gebirge an Ausnahme Regelungen und die Möglichkeit der Verschiebung innerhalb der Steuerpflicht gibt werden auch die Fehler und unnötigen Insolvenzen nicht abnehmen.
Aber dies ist wohl in unserer Gesellschaft absolutes Wunschdenken und nicht realisierbar.
Denken ist wie googlen, nur krasser.
Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
Um euren Spekulationen mal Einhalt zu gebieten:
Übersteigen die Brutto-Einnahmen nicht 35.000 € oder ist der Gewinn nicht über 5000 € unterliegt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nicht der Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Für die Umsatzsteuer ist eben die Kleinunternehmerregelung maßgebend.
Wer schlau ist, optiert zur USt, da man für Zweckbetrieb nur 7% abführt, aber 19% Vorsteuer zieht.
Gilt dann für alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze.
Grenzen siehe FullHouse oben.
Übersteigen die Brutto-Einnahmen nicht 35.000 € oder ist der Gewinn nicht über 5000 € unterliegt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nicht der Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Für die Umsatzsteuer ist eben die Kleinunternehmerregelung maßgebend.
Wer schlau ist, optiert zur USt, da man für Zweckbetrieb nur 7% abführt, aber 19% Vorsteuer zieht.
Gilt dann für alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze.
Grenzen siehe FullHouse oben.
Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
nö.
richtig ist. im vorjahr nicht mehr als 17.500 euro und im aktuellen jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 euro.
faktisch also beim überschreiten von 17.500 = volle Steuerpflicht im Folgejahr.
@ Daddy: Im Prinzip ok aber wer Klagt den gern vorm BVG? Der Bürger, weil er irgendeine Ausnahme haben will oder geändert haben will. Solange alle nur den eigenen Vorteil sehen wird es durch Rechtssprechungen immer mehr Einzelfallentscheidungen geben.
und die Regelung die LL wohl das die Lizenz kostet ist für viele kleine Vereine notwendig um überleben zu können. Daher die insolvenz aufs Steuerrecht zu schieben ist Bildniveau.
und wenn man spezielle Proleme hat geht man zu spezialisten. nicht steuerberater xy sondern einer mit fachkenntnis in vereinssteuerrecht.
geht ja keiner bei einer herzop zum operieren zum hausarzt.
Auch wenns da auch gute und schlechte gibt. wie auf dem Finanzamt und in jedem anderen Beruf auch..
Und Insolvenzen gibt es kaum wegen dem Finanzamt. Die snd meist zum Stunden bereit.
richtig ist. im vorjahr nicht mehr als 17.500 euro und im aktuellen jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 euro.
faktisch also beim überschreiten von 17.500 = volle Steuerpflicht im Folgejahr.
@ Daddy: Im Prinzip ok aber wer Klagt den gern vorm BVG? Der Bürger, weil er irgendeine Ausnahme haben will oder geändert haben will. Solange alle nur den eigenen Vorteil sehen wird es durch Rechtssprechungen immer mehr Einzelfallentscheidungen geben.
und die Regelung die LL wohl das die Lizenz kostet ist für viele kleine Vereine notwendig um überleben zu können. Daher die insolvenz aufs Steuerrecht zu schieben ist Bildniveau.
und wenn man spezielle Proleme hat geht man zu spezialisten. nicht steuerberater xy sondern einer mit fachkenntnis in vereinssteuerrecht.
geht ja keiner bei einer herzop zum operieren zum hausarzt.
Auch wenns da auch gute und schlechte gibt. wie auf dem Finanzamt und in jedem anderen Beruf auch..
Und Insolvenzen gibt es kaum wegen dem Finanzamt. Die snd meist zum Stunden bereit.
Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
@ daddy
Deine Forderung wäre der Tot aller gemeinnützigen Vereine, denn das gilt dann auch für Mitgliedsbeiträge etc.
ansonsten gebe ich dir Recht.
Deine Forderung wäre der Tot aller gemeinnützigen Vereine, denn das gilt dann auch für Mitgliedsbeiträge etc.
ansonsten gebe ich dir Recht.
Re: Die nächste Bombe ist geplatzt: LL ist insolvent
@ Frey
hast richtig zitiert, den Unterschied versteht doch eh kein Laie
hast richtig zitiert, den Unterschied versteht doch eh kein Laie