Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
scheiss gay street assis
- Marco73
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Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
Dabei hätte man doch denken können, daß aus der Ergänzungen aus der Jugend zum Team gestoßen sind?Peter hat geschrieben:Laut der Website der Guards haben die Falcons mangels Spieler abgesagt.
Siehe: http://www.virginguards.com/index.php?o ... :frontpage
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Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
Übel. Und das in der 2. Bundesliga. Wann ist zuletzt aus so einem Grund einmal ein Spiel ausgefallen? Ich kann mich nicht erinnern.
Was sagt die BSO jetzt dazu? Wenn genügend Atteste eingereicht werden, dann wird es wohl neuangesetzt. Wenn keine Atteste eingereicht werden 0:20-Wertung - und noch etwas?
Was sagt die BSO jetzt dazu? Wenn genügend Atteste eingereicht werden, dann wird es wohl neuangesetzt. Wenn keine Atteste eingereicht werden 0:20-Wertung - und noch etwas?
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Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
Sehr merkwürdig das Ganze. Was ist denn bei den Falcons los? Bricht es da jetzt auseinander oder ist es einfach die Ferienzeit, so dass viele Spieler im Ulraub sind. Jedenfalls sollte so etwas in der GFL2 nicht vorkommen. Verblüffend das Ganze.



Wenn ich schon auf der Titanic fahre, dann stelle ich nicht auch noch Hein Blöd ans Steuer.
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- Marco73
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Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
Vielleicht ja 'was im Essen ... 

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Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
hatten wir ja schon lange nicht mehr, die Mannschaft gemeinsam zum Fisch essen.Marco73 hat geschrieben:Vielleicht ja 'was im Essen ...

Wenn ich schon auf der Titanic fahre, dann stelle ich nicht auch noch Hein Blöd ans Steuer.
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Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
also doch hein blöd am steuer oder ein still alive ehec keim??na hoffentlich bis nächstes we ausgestanden. . .
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Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
Was ist das denn für eine Vera...
Die Falcons hatten über 30 Seniors in der Jugend, die jetzt in der Ersten spielen können.
Zusätzlich haben die eine zweite Mannschaft in der Oberliga. Die müssen also mindestens 80 Pässe/Spieler gehabt haben. Plus die 30 Jugendspieler macht das 110 Spieler. Also müssten die mindestens 50 Krankmeldungen (nur Spieler der Ersten und Zweiten) oder sogar 80 Krankmeldungen haben.
Das glaubt doch keiner!
Es steigt ja keiner ab und zusätzlich könnte man sich so das Geld sparen für den weiten Tripp.
Die Strafe nach §146 Absatz 24 ist gerade mal 510,-€. Da spare ich mir doch gerne den Bus nach Magdeburg. Musste man früher nicht ganz unten anfangen, wenn man einmal/zweimal nicht antritt? Habe gerade nichts gefunden. Kann mir da einer weiterhelfen?
Warum fährt man nicht hin und spielt zumindest ein Spiel außerhalb der Wertung. Dann entstehen den Magdeburgern zumindest keine Kosten.
Ich würde ja anders bestrafen: Nach $146 Absatz 25 510€ plus 100,-€ für jeden Spieler der zu wenig ist, macht in diesem Fall 22 Spieler weniger als für ein Freundschaftsspiel notwendig. Ergibt 2200 zusätzlich.
Die Falcons hatten über 30 Seniors in der Jugend, die jetzt in der Ersten spielen können.
Zusätzlich haben die eine zweite Mannschaft in der Oberliga. Die müssen also mindestens 80 Pässe/Spieler gehabt haben. Plus die 30 Jugendspieler macht das 110 Spieler. Also müssten die mindestens 50 Krankmeldungen (nur Spieler der Ersten und Zweiten) oder sogar 80 Krankmeldungen haben.
Das glaubt doch keiner!
Es steigt ja keiner ab und zusätzlich könnte man sich so das Geld sparen für den weiten Tripp.

Die Strafe nach §146 Absatz 24 ist gerade mal 510,-€. Da spare ich mir doch gerne den Bus nach Magdeburg. Musste man früher nicht ganz unten anfangen, wenn man einmal/zweimal nicht antritt? Habe gerade nichts gefunden. Kann mir da einer weiterhelfen?
Warum fährt man nicht hin und spielt zumindest ein Spiel außerhalb der Wertung. Dann entstehen den Magdeburgern zumindest keine Kosten.
Ich würde ja anders bestrafen: Nach $146 Absatz 25 510€ plus 100,-€ für jeden Spieler der zu wenig ist, macht in diesem Fall 22 Spieler weniger als für ein Freundschaftsspiel notwendig. Ergibt 2200 zusätzlich.
Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
sehen wir dann erst wenn der Obmann entscheidet... 

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Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
In der GFL2 vor 5 Wochen, in der GFL vor 4... Scheint die neue Mode 2011 zu sein.North Light hat geschrieben:Übel. Und das in der 2. Bundesliga. Wann ist zuletzt aus so einem Grund einmal ein Spiel ausgefallen? Ich kann mich nicht erinnern.
War ja ein spannendes Wochenende in der GFL2 Nord.
Luck is when opportunity meets preparation.
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Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
Moin,
mal eine Frage in die Runde.. Es geht um Köln und ihre Absage..
Hier wird ja viel gerufen, lasst doch die Spieler der 2ten und der Jugend in dem GFL2 Team spielen, dann wäre das Spiel nicht ausgefallen.
Und da es jetzt ausgefallen ist, sollen die Kölner auf einmal viele viele Atteste ( auch von Jugend und Spieler der 2ten ) nachweisen damit es zu einem Wiederholungsspiel kommt und nicht zu einer Wertung gegen Köln ??
Verstehe ich nicht ganz.. müssen die Kölner jetzt wirklich Atteste der GFL2 Mannschaft + der 2ten Mannschaft + der Jugendspieler die theoretisch berechtigt sind GFL2 zu spielen, nachweisen ??
oder müssen Sie "nur" entsprechende Nachweise der offiziell gemeldeten Spieler im GFL2 Roster abgeben ??
Weil ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das alle Jugendspieler auch wirklich GFL2 für Köln spielen wollen.. ganz zu Schweigen von den Jungs aus dem 2ten Team.. die sicherlich die Möglichkeit haben im 1sten Team zu spielen aber auch gefragt werden müssen ob Sie das überhaupt wollen...
Oder ist das von der Regelung egal und Köln muss wirklich für das 1rste Team, das 2te Team und den theoretisch spielberechtigten (Ex-)Jugendspieler Nachweise für Spielunfähigkeit attestieren.
ich hoffe man erkennt noch worauf ich hinaus will
mal eine Frage in die Runde.. Es geht um Köln und ihre Absage..
Hier wird ja viel gerufen, lasst doch die Spieler der 2ten und der Jugend in dem GFL2 Team spielen, dann wäre das Spiel nicht ausgefallen.
Und da es jetzt ausgefallen ist, sollen die Kölner auf einmal viele viele Atteste ( auch von Jugend und Spieler der 2ten ) nachweisen damit es zu einem Wiederholungsspiel kommt und nicht zu einer Wertung gegen Köln ??
Verstehe ich nicht ganz.. müssen die Kölner jetzt wirklich Atteste der GFL2 Mannschaft + der 2ten Mannschaft + der Jugendspieler die theoretisch berechtigt sind GFL2 zu spielen, nachweisen ??
oder müssen Sie "nur" entsprechende Nachweise der offiziell gemeldeten Spieler im GFL2 Roster abgeben ??
Weil ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das alle Jugendspieler auch wirklich GFL2 für Köln spielen wollen.. ganz zu Schweigen von den Jungs aus dem 2ten Team.. die sicherlich die Möglichkeit haben im 1sten Team zu spielen aber auch gefragt werden müssen ob Sie das überhaupt wollen...
Oder ist das von der Regelung egal und Köln muss wirklich für das 1rste Team, das 2te Team und den theoretisch spielberechtigten (Ex-)Jugendspieler Nachweise für Spielunfähigkeit attestieren.

Zuletzt geändert von PeerLorenz am Mo Aug 01, 2011 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
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- Marco73
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Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
Das würde mich auch mal interessieren.
Wenn man überall mit normalem Menschenverstand 'ran gehen könnte, müsste man ja davon ausgehen können, daß die Attestpflicht nur für die Spieler mit einem Pass für das GFL2-Team besteht.
Wenn man überall mit normalem Menschenverstand 'ran gehen könnte, müsste man ja davon ausgehen können, daß die Attestpflicht nur für die Spieler mit einem Pass für das GFL2-Team besteht.
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- OLiner
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Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
Auszug aus der BSO:
6 Nachweise und Begründung
Eine Mannschaft hat entlastende Informationen mit den dazugehörigen Nachweisen schriftlich binnen fünf Tagen nach der Absage bzw. dem eingetretenen Ereignis, das zur Umwertung führen kann, bei der zuständigen Stelle vorzulegen.
Begründet der Verein den Spielausfall mit Sportuntauglichkeit seiner Spieler, ist ein ärztliches Attest, welches die Spielunfähigkeit des Spielers bescheinigt und spätestens 3 Tage nach der Absage ausgestellt ist, der zuständigen Stelle vorzulegen.
Die zuständige Stelle kann innerhalb von 24 Stunden nach der Absage die Vorlage eines Attests eines AFVD Verbandsarztes oder eines Amtsarztes verlangen.
Die Kosten dieses Attests hat der nachweispflichtige Verein zu tragen.
Verweigert es der Verein, dieses Attest vorzulegen, so gilt der Nachweis als nicht erbracht.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn nach Abzug der Anzahl der sportuntauglichen Spieler von der Anzahl der ausgestellten und gültigen Spielerpässe einer Mannschaft die Mindestspielerzahl der jeweiligen Spiel- und Altersklasse unterschritten wird.
§97 Unterschreiten der Mindeststärke
Will ein Team, das aufgrund der Spielordnung oder Lizenzstatut für Pflichtspiele zu einer Mindestspielstärke über 22 Spielern verpflichtet ist, mit weniger als der für diese Mannschaft vorgesehenen Spielern, aber mindestens 22 angeführten Spielern antreten, kann das Spiel ohne weitere Genehmigung als Freundschaftsspiel angepfiffen werden. Über die Wertung des dann nicht gespielten Pflichtspiels entscheidet die zuständige Stelle.
Sollte nach Ablauf einer Wartezeit von einer Stunde die Mindeststärke für Freundschaftsspiele erreicht sein, so hat der betroffene Verein ein Freundschaftsspiel auszutragen.
Der Verein, der mit zu wenigen Spielern angetreten ist, hat dem anderen Verein einen entstandenen Schaden zu ersetzen, wenn kein Spiel stattgefunden hat.
Zu berücksichtigen sind nur die tatsächlich entstandenen Kosten. Tatsächliche Kosten sind die Kosten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Spiel stehen: Platzmiete, Platzmarkierungen, Schiedsrichter, Stadionmikrophon. Nicht zum entgangenen Gewinn zählen Einnahmen aus Zuschauer-, Catering- oder Sponsorenerlösen. Dieser kann nach Erteilung der in der Rechts- und Verfahrensordnung vorgesehenen Genehmigung vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden.
...
6 Nachweise und Begründung
Eine Mannschaft hat entlastende Informationen mit den dazugehörigen Nachweisen schriftlich binnen fünf Tagen nach der Absage bzw. dem eingetretenen Ereignis, das zur Umwertung führen kann, bei der zuständigen Stelle vorzulegen.
Begründet der Verein den Spielausfall mit Sportuntauglichkeit seiner Spieler, ist ein ärztliches Attest, welches die Spielunfähigkeit des Spielers bescheinigt und spätestens 3 Tage nach der Absage ausgestellt ist, der zuständigen Stelle vorzulegen.
Die zuständige Stelle kann innerhalb von 24 Stunden nach der Absage die Vorlage eines Attests eines AFVD Verbandsarztes oder eines Amtsarztes verlangen.
Die Kosten dieses Attests hat der nachweispflichtige Verein zu tragen.
Verweigert es der Verein, dieses Attest vorzulegen, so gilt der Nachweis als nicht erbracht.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn nach Abzug der Anzahl der sportuntauglichen Spieler von der Anzahl der ausgestellten und gültigen Spielerpässe einer Mannschaft die Mindestspielerzahl der jeweiligen Spiel- und Altersklasse unterschritten wird.
§97 Unterschreiten der Mindeststärke
Will ein Team, das aufgrund der Spielordnung oder Lizenzstatut für Pflichtspiele zu einer Mindestspielstärke über 22 Spielern verpflichtet ist, mit weniger als der für diese Mannschaft vorgesehenen Spielern, aber mindestens 22 angeführten Spielern antreten, kann das Spiel ohne weitere Genehmigung als Freundschaftsspiel angepfiffen werden. Über die Wertung des dann nicht gespielten Pflichtspiels entscheidet die zuständige Stelle.
Sollte nach Ablauf einer Wartezeit von einer Stunde die Mindeststärke für Freundschaftsspiele erreicht sein, so hat der betroffene Verein ein Freundschaftsspiel auszutragen.
Der Verein, der mit zu wenigen Spielern angetreten ist, hat dem anderen Verein einen entstandenen Schaden zu ersetzen, wenn kein Spiel stattgefunden hat.
Zu berücksichtigen sind nur die tatsächlich entstandenen Kosten. Tatsächliche Kosten sind die Kosten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Spiel stehen: Platzmiete, Platzmarkierungen, Schiedsrichter, Stadionmikrophon. Nicht zum entgangenen Gewinn zählen Einnahmen aus Zuschauer-, Catering- oder Sponsorenerlösen. Dieser kann nach Erteilung der in der Rechts- und Verfahrensordnung vorgesehenen Genehmigung vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden.
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- Marco73
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Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
Demnach muss nicht jedes potentiell spielfähige und im Besitz eines gültigen Spielerpasses befindliche Vereinsmitglied ein Attest vorlegen, sondern nur die Mitglieder der betroffenen Mannschaft.
Oder habe ich das falsch interpretiert?
Oder habe ich das falsch interpretiert?
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- Marco73
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Re: Gameday GFL 2 - Nord 30.07./01.08.11
Ach und ... interessant:
/Muss/ also nicht?
/kann/cruislover hat geschrieben:Auszug aus der BSO:
(...)
Die zuständige Stelle kann innerhalb von 24 Stunden nach der Absage die Vorlage eines Attests eines AFVD Verbandsarztes oder eines Amtsarztes verlangen.
(...)
/Muss/ also nicht?
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