latimer hat geschrieben: ↑Mo Jul 29, 2024 12:13
Laut Bundesspielordnung:
10. Nichtantreten von Teams ohne zwingenden, der zuständigen
Stelle gemeldeten Grund 2500,– €
§ 25 Strafumwertung von Spielen
1 Umwertung eines Spiels
Ein im Spielplan angesetztes Spiel wird umgewertet, wenn
a. das Spiel nicht gespielt wurde,
b. das Spiel abgebrochen wurde oder
c. nachträglich Umstände bekanntwerden, die eine Umwertung notwendig machen,
und ein Verein oder beide Vereine, dies zu verantworten haben.
2 Neuansetzung
Hat kein Verein dies zu verantworten, so ist das Spiel neu anzusetzen oder zu wiederholen. Ist dies nicht möglich, wird das Spiel neutralisiert, d.h. das Spiel geht nicht
in die Wertung gemäß §24 ein.
3 Nachträgliche Korrektur des Spielergebnisses
Wird ein Spiel umgewertet, so erhält der Verein, zu dessen Gunsten eine Umwertung
erfolgt, einen Sieg und 36:0 Spielpunkte zugesprochen, der andere Verein eine Niederlage mit 0:36 Spielpunkten.
Haben beide Vereine die Umwertung zu verantworten, erhält keine Mannschaft die
Punkte. In diesem Fall erfolgt eine Wertung als Niederlage und 0:36 Spielpunkten
gegen beide Mannschaften.
4 Schuldhafter Spielausfall
Handelt es sich bei dem umgewerteten Spiel um ein Spiel der Vorrunde und der auslösende Verein wird nicht aus der Liga gestrichen, so erhält der nichtauslösende Verein das Recht, das Rückspiel als Heimspiel auszutragen. Die Inanspruchnahme dieses Rechts ist der zuständigen Stelle innerhalb von einer Woche ab Bekanntgabe
der Umwertung schriftlich anzuzeigen.