Du bist da im Zweifel ehr der Expertepiwi-dd hat geschrieben:Aus meiner Sicht duerfte der TVU-Player nicht ganz legal sein. Dies waere er nur dann, wenn die Sender der Verbreitung hierueber ausdruecklich zugestimmt haben.
Auch das Weiterverbreiten einer anderen Sendung verletzt im Zweifel das Urheberrecht des Senders. In Deutschland waere ein solcher "Weiterverbreiter" sogar ein Rundfunkveranstalter und muesste lizensiert werden.
Aber: Wo kein Klaeger, da kein Richter...

Als Referenz kann ich allerdings ein Urteil gegen einen sog. Online-TV-Rekorder anbietet (man wählt im Vorfeld auf deren Webseite Sendungen aus und kann diese dann im Anschluß downloaden). RTL hatte dagegen geklagt, weil man diese Art der Verbreitung ebend nicht genehmigt hatte. Ergebnis ist, das ein kostenpflichtiges Anbieten dieses Dienstes für RTL untersagt wurde. Der Anbieter bietet nun RTL im kostenlosen Bereich an - die anderen Sender sind kostenpflichtig. Ein konkreteres Urteil zur Verbreitung von TV-Sendern übers Internet ist mir nicht bekannt.
Die Frage ist letztendlich, ob das streamen des Senders in den USA legal ist ... solange es da nicht eine eindeutige Ansage gibt, ist der Empfang imho legal.