Sich im laufenden Spielbetrieb ein negatives Ergebnis zu erarbeiten ist ja grundsätzlich betrachtet zunächst erstmal kein Verstoß.
Zuerst muß geprüft werden, ob ein durchgehender Spielbetrieb für die Sasion 2005 gewährleistet, sprich gesichert ist. Wenn NEIN, haben sich weitere Fragen an diesem Punkt bereits erübrigt.
Ist der Spielbetrieb garantiert, steht einer grundsätzlichen Lizenzierung zunächst nichts im Wege und man wird sich damit beschäftigen, ob die Auflagen für 2004 eingehalten wurden. Wurde ein mögliches Negativergebnis evtl. als Risikoposten in die Kalkulation 2004 mit einbezogen? Existieren Sicherungen für den vermeindlichen Betrag oder wurde dieser evtl. schon ausgeglichen?
Ob also überhaupt eine Bestrafung erfolgen muß, ist also noch längst nicht raus .... sogern der ein oder andere Leser scheinbar geneigt ist, die Lizenzierungsstatuten für einen Rauswurf "lästiger" Teams zu mißbrauchen.
Nun geht es in den Statuten ja nicht nur um wirtschaftliche Belange, sondern auch um andere Anforderungen. So ist es den GFL-Teams zwingend vorgeschrieben (*), die Spiele in Spielstätten stattfinden zu lassen, dessen Flutlichtanlage einen Wert von 900 Lux - gemessen 1 Meter über den Boden - erzeugt

Auch hier stellt sich die Frage, ob nach altpreußischer Manier die Statuten hier schärfstens zwecks Rauswurf möglichst vieler Teams angewendet werden sollen, oder ob die Statuten so angewendet werden, daß das gewollte Gesamtergebnis paßt ...
Wenn nun ein Team über eine Flutlichtanlage mit geringerer Leistung oder im schlimmsten Fall über gar keine Flutlichtanlage verfügt... es aber hoch und heilig verspricht, die Spiele nicht in der Dunkelheit stattfinden zu lassen.... was spricht dagegen, diesen Teams eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen? Eigentlich nichts (solange den Teams bewußt ist, daß es im Herbst früher Dunkel wird als im Sommer) ...
Das meinte ich einige Postings weiter oben damit, daß der AFVD die Statuten sinnvoll handhaben soll; und dies meiner Meinung nach bislang auch macht.
(*=Stand 2002)