Teamwechsel innerhalb einer Saison? möglich?
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Auch Quatsch! Ein Verein kann eine Freigabe nicht verweigern, nur weil ihm die Nase des Spieler nicht gefällt! Es müssen daher schon schwerwiegende Gründe vorliegen. Das ganze gilt auch nur, bei einem Wechsel nach dem 03. Januar und vor dem 28.02. Erst nach dem 01.03. muss der abgebende Verein explizit eine Freigabe erteilen.
Zw. dem 03.01. und 28.02. gilt, dass die Freigabe als erteilt gilt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Info durch die zuständige Stelle schriftl. widersprochen wird.
Steht alles fein säuberlich unter §7, Abs. 2 Wechselfristen in der BSO
Früher galt auch mal, dass der abgebende Verein seine Freigabe verweigern konnte, wenn der Spieler noch Schulden im Verein hatte, oder Ausrüstungsgegenstände noch nicht zurück gegeben hatte, etc.. Das wurde damit begründet, dass sich der Spieler durch eine Vereinswechsel nicht dessen Sportsgerichtbarkeit entziehen durfte (gem. §7, Abs. 3 BSO). Das wurde aber in BaWü nur 1 Jahr so parktiziert und dann wieder verworfen und bezieht sich jetzt wohl wieder nur auf rechtskräftige Verfahren!
Zw. dem 03.01. und 28.02. gilt, dass die Freigabe als erteilt gilt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Info durch die zuständige Stelle schriftl. widersprochen wird.
Steht alles fein säuberlich unter §7, Abs. 2 Wechselfristen in der BSO
Früher galt auch mal, dass der abgebende Verein seine Freigabe verweigern konnte, wenn der Spieler noch Schulden im Verein hatte, oder Ausrüstungsgegenstände noch nicht zurück gegeben hatte, etc.. Das wurde damit begründet, dass sich der Spieler durch eine Vereinswechsel nicht dessen Sportsgerichtbarkeit entziehen durfte (gem. §7, Abs. 3 BSO). Das wurde aber in BaWü nur 1 Jahr so parktiziert und dann wieder verworfen und bezieht sich jetzt wohl wieder nur auf rechtskräftige Verfahren!