Teamwechsel innerhalb einer Saison? möglich?

Von Spielern über Spieler für Spieler...
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skao_privat
Defense Coordinator
Beiträge: 22906
Registriert: Fr Mai 07, 2004 23:13

Beitrag von skao_privat »

Was für eine Bescheinugung? Wofür? Was soll da drin stehen?
Football 2.0

- Bleib doch mal locker
- Wann werden die GFL Pässe zentral und online ausgestellt?
- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
(skao_privat)
Ruudster
Linebacker
Beiträge: 2316
Registriert: Di Jan 16, 2007 17:10

Beitrag von Ruudster »

der verein, den man veralassen will muss doch ausserdem ne freigabe erteilen, oder? was wenn er das nicht tut?
schoko
Safety
Beiträge: 1214
Registriert: Sa Mai 28, 2005 13:50

Beitrag von schoko »

die freigabe des alten vreins kann nur verweigert werden ,wenn du noch ausrüstungsgegenstände des vereins nicht zurüch gegeben hast oder du beim verein noch schulden hast !
UNM_Lobos
Defensive Back
Beiträge: 520
Registriert: Mo Jan 23, 2006 12:08

Beitrag von UNM_Lobos »

das ist quatsch! Wenn der Verein keine Freigabe gibt ist es egal welche Gründe es sind! Und wenn der Verein keine Freigabe gibt, ist dieser Spieler für die ganz Saison gesperrt!
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Boomy
Defensive Back
Beiträge: 801
Registriert: Mo Jul 24, 2006 09:29
Wohnort: Metropolregion Rhein-Neckar

Beitrag von Boomy »

Auch Quatsch! Ein Verein kann eine Freigabe nicht verweigern, nur weil ihm die Nase des Spieler nicht gefällt! Es müssen daher schon schwerwiegende Gründe vorliegen. Das ganze gilt auch nur, bei einem Wechsel nach dem 03. Januar und vor dem 28.02. Erst nach dem 01.03. muss der abgebende Verein explizit eine Freigabe erteilen.

Zw. dem 03.01. und 28.02. gilt, dass die Freigabe als erteilt gilt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Info durch die zuständige Stelle schriftl. widersprochen wird.

Steht alles fein säuberlich unter §7, Abs. 2 Wechselfristen in der BSO

Früher galt auch mal, dass der abgebende Verein seine Freigabe verweigern konnte, wenn der Spieler noch Schulden im Verein hatte, oder Ausrüstungsgegenstände noch nicht zurück gegeben hatte, etc.. Das wurde damit begründet, dass sich der Spieler durch eine Vereinswechsel nicht dessen Sportsgerichtbarkeit entziehen durfte (gem. §7, Abs. 3 BSO). Das wurde aber in BaWü nur 1 Jahr so parktiziert und dann wieder verworfen und bezieht sich jetzt wohl wieder nur auf rechtskräftige Verfahren!
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