Warum müßte das erfolgen?VizeRams hat geschrieben: Was nun die Informationspolitik angeht, so müsste ja der AFVD die Landesverbände informieren, damit diese Ihren Mitgliedsvereinen entsprechende Möglichkeiten der Stellungsnahmen einräumen können.
Wir haben keine Info hierzu erhalten!
Es ist Bestandteil des Lizenzstatuts und somit nur für GFL 1 und GFL 2 gültig (ab 2011). Die Vereine, die es aktuell betrifft, bekommen das Lizenzstatut zugestellt und sind somit informiert. Alle anderen betrifft es doch (noch) nicht. Die Vereine, die ein Problem darin sehen, werden es sicherlich bei der nächsten Versammlung der Bundesligisten adressieren.
Egal ob inhaltlich sinnvoll oder nicht ist die Vorgehensweise doch nachvollziehbar.
Scheinbar hat man beim AFVD - aus welchen Gründen auch immer - es für notwendig erachtet, das Thema Sicherheit anzugehen. Und anstatt sich eine neue Ordnung aus den Fingern zu saugen (wo dann natürlich Lücken und nicht zu Ende gedachte Formulierungen entstehen können, wie es in fast jeder völlig neu geschaffenen Ordnung der Fall ist), wurde halt eine bestehende und durch die ressourcentechnisch wesentlich besser ausgestatteten Rechtsorgane des DFB verifizierte Ordnung als Basis genommen (lieber gut kopiert als schlecht erfunden!).
Dann wartet man auf Resonanz und paßt sie dort an, wo Abweichungen erforderlich/gewünscht sind. Da das Ganze erst 2011 in Kraft treten soll, ist also noch genug Zeit Änderungen durch die entsprechenden Gremien zu adressieren.
Das ist der Prozeßschritt, in dem wir uns hier gerade befinden.
Die Vorgehensweise finde ich daher durchaus nachvollziehbar und wenn es inhaltliche Probleme gibt, dann haben es die Vereine der GFL 1 und 2 jetzt immer noch selbst in der Hand.
P.S.: Nein, ich habe damit nichts zu tun!
