Zu- und Abgänge Saison 2018
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Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
Darauf wo man aufgewachsen ist.
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Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
Stimmt so nicht ganz. "A" Spieler, die dauerhaft in Deutschland leben und mehrere Jahre (ich glaub 5 Jahre) in der GFL gespielt haben können das "A" los werden.Cook hat geschrieben:...Davon getrennt ist die A-Regelung. Ein "A" bekommt jeder außereuropäische Ausländer, selbst wenn er dauerhaft in Deutschland lebt...
Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
FalschDarkMorgana2 hat geschrieben:Stimmt so nicht ganz. "A" Spieler, die dauerhaft in Deutschland leben und mehrere Jahre (ich glaub 5 Jahre) in der GFL gespielt haben können das "A" los werden.Cook hat geschrieben:...Davon getrennt ist die A-Regelung. Ein "A" bekommt jeder außereuropäische Ausländer, selbst wenn er dauerhaft in Deutschland lebt...
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Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
Grins, auch wenn es schon x Mal gepostet wurde... Hier noch mal:
Ausländerregelung
1)Definition
Ausländer im Sinne der Regelung ist, wer nicht Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines mit der EU assoziierten Staats in Europa einschließlich Israels oder Russlands ist.
2)Kennzeichnung
Spieler, die Ausländer sind, sind auf dem Spielerpass, dem Spielberichtsbogen und der Spielbekleidung mit einem "A" zu kennzeichnen.
3)Entfall der Kennzeichnungspflicht
a)Entfall bei Europäer
Bei Spielern die Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines mit der EU assoziierten Staats in Europa einschließlich Israels oder Russlands sind oder werden, entscheidet die jeweilige Passstelle darüber, keine Ausländerkennzeichnung vorzunehmen.
b)Entfall bei vormaligen Jugendspielern und aktiven Jugendspielern
Bei Spielern, die seit drei Jahren einen Jugendspielerpass besitzen und am Spielbetrieb über diesen Zeitraum teilgenommen haben, entscheidet die jeweilige Passstelle darüber, keine Ausländerkennzeichnung vorzunehmen.
Die Nachweispflicht obliegt den Vereinen anhand des Spielberichtsbogens über den Landesverband. Wechselt der Jugendspieler nach der
Feststellung des Entfalls der Kennzeichnungspflicht in den Erwachsenenbereich, so bleibt die Feststellung bestehen.
4) Ausnahmen
Ausnahmen zu 1 regelt die Wettkampfkommission auf schriftlichen Antrag. Die Wettkampfkommission kann insbesondere Ausnahmen erteilen für Spieler aus solchen Ländern, in denen es keine entwickelten Footballstrukturen gibt. Hierzu gehören nicht: USA, Kanada, Mexiko und Japan.
Die Wettkampfkommission kann die Ausnahmegenehmigung jederzeit widerrufen.
Quelle: Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V, §68, Seite 51ff, Stand: 31.12.2016
Nachzulesen hier:http://www.afvd.de/download/BSO_2017ff_ ... 1.2017.pdf
Es ist also wie bei allem, was Herr H. und seine Leute erlassen: Wenn es der Wettkampfkommission genehm ist, kann jedes "A" vom Pass und vom Trikot und Helm verschwinden.
Und wenn man sich es mit der Passstelle verscherzt, dann kann es passieren, dass auch ein Spieler mit europäischem Pass ein "A" tragen muss....
Da stellt sich mir gerade die Frage, wo steht eigentlich, dass ein "A" auf dem Helm und dem Trikot oder der Hose zu sein hat. Hier in der BSO steht ja nur allgemein " auf der Spielkleidung"...
Ausländerregelung
1)Definition
Ausländer im Sinne der Regelung ist, wer nicht Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines mit der EU assoziierten Staats in Europa einschließlich Israels oder Russlands ist.
2)Kennzeichnung
Spieler, die Ausländer sind, sind auf dem Spielerpass, dem Spielberichtsbogen und der Spielbekleidung mit einem "A" zu kennzeichnen.
3)Entfall der Kennzeichnungspflicht
a)Entfall bei Europäer
Bei Spielern die Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines mit der EU assoziierten Staats in Europa einschließlich Israels oder Russlands sind oder werden, entscheidet die jeweilige Passstelle darüber, keine Ausländerkennzeichnung vorzunehmen.
b)Entfall bei vormaligen Jugendspielern und aktiven Jugendspielern
Bei Spielern, die seit drei Jahren einen Jugendspielerpass besitzen und am Spielbetrieb über diesen Zeitraum teilgenommen haben, entscheidet die jeweilige Passstelle darüber, keine Ausländerkennzeichnung vorzunehmen.
Die Nachweispflicht obliegt den Vereinen anhand des Spielberichtsbogens über den Landesverband. Wechselt der Jugendspieler nach der
Feststellung des Entfalls der Kennzeichnungspflicht in den Erwachsenenbereich, so bleibt die Feststellung bestehen.
4) Ausnahmen
Ausnahmen zu 1 regelt die Wettkampfkommission auf schriftlichen Antrag. Die Wettkampfkommission kann insbesondere Ausnahmen erteilen für Spieler aus solchen Ländern, in denen es keine entwickelten Footballstrukturen gibt. Hierzu gehören nicht: USA, Kanada, Mexiko und Japan.
Die Wettkampfkommission kann die Ausnahmegenehmigung jederzeit widerrufen.
Quelle: Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V, §68, Seite 51ff, Stand: 31.12.2016
Nachzulesen hier:http://www.afvd.de/download/BSO_2017ff_ ... 1.2017.pdf
Es ist also wie bei allem, was Herr H. und seine Leute erlassen: Wenn es der Wettkampfkommission genehm ist, kann jedes "A" vom Pass und vom Trikot und Helm verschwinden.
Und wenn man sich es mit der Passstelle verscherzt, dann kann es passieren, dass auch ein Spieler mit europäischem Pass ein "A" tragen muss....
Da stellt sich mir gerade die Frage, wo steht eigentlich, dass ein "A" auf dem Helm und dem Trikot oder der Hose zu sein hat. Hier in der BSO steht ja nur allgemein " auf der Spielkleidung"...
Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
helm sowieso.
hose oder jersey ist egal.
geht theoretisch auch am a....
hose oder jersey ist egal.
geht theoretisch auch am a....
wenn es vorbei ist, ist es vorbei!
Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
Sorry, aber auf das politische Gebashe habe ich hier keine Lust - daher alles gelöscht
Das Ende der Welt ist nah!
Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
Naja. Da steht eindeutig, daß bei Ami, Japaner, Mexicaner, und Kanadier es eben keine Ausnahmeregelung gibt.Mike_Mueller hat geschrieben:Grins, auch wenn es schon x Mal gepostet wurde... Hier noch mal:
Ausländerregelung
1)Definition
Ausländer im Sinne der Regelung ist, wer nicht Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines mit der EU assoziierten Staats in Europa einschließlich Israels oder Russlands ist.
2)Kennzeichnung
Spieler, die Ausländer sind, sind auf dem Spielerpass, dem Spielberichtsbogen und der Spielbekleidung mit einem "A" zu kennzeichnen.
3)Entfall der Kennzeichnungspflicht
a)Entfall bei Europäer
Bei Spielern die Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines mit der EU assoziierten Staats in Europa einschließlich Israels oder Russlands sind oder werden, entscheidet die jeweilige Passstelle darüber, keine Ausländerkennzeichnung vorzunehmen.
b)Entfall bei vormaligen Jugendspielern und aktiven Jugendspielern
Bei Spielern, die seit drei Jahren einen Jugendspielerpass besitzen und am Spielbetrieb über diesen Zeitraum teilgenommen haben, entscheidet die jeweilige Passstelle darüber, keine Ausländerkennzeichnung vorzunehmen.
Die Nachweispflicht obliegt den Vereinen anhand des Spielberichtsbogens über den Landesverband. Wechselt der Jugendspieler nach der
Feststellung des Entfalls der Kennzeichnungspflicht in den Erwachsenenbereich, so bleibt die Feststellung bestehen.
4) Ausnahmen
Ausnahmen zu 1 regelt die Wettkampfkommission auf schriftlichen Antrag. Die Wettkampfkommission kann insbesondere Ausnahmen erteilen für Spieler aus solchen Ländern, in denen es keine entwickelten Footballstrukturen gibt. Hierzu gehören nicht: USA, Kanada, Mexiko und Japan.
Die Wettkampfkommission kann die Ausnahmegenehmigung jederzeit widerrufen.
Quelle: Bundesspielordnung des American Football Verband Deutschland e.V, §68, Seite 51ff, Stand: 31.12.2016
Nachzulesen hier:http://www.afvd.de/download/BSO_2017ff_ ... 1.2017.pdf
Es ist also wie bei allem, was Herr H. und seine Leute erlassen: Wenn es der Wettkampfkommission genehm ist, kann jedes "A" vom Pass und vom Trikot und Helm verschwinden.
Und wenn man sich es mit der Passstelle verscherzt, dann kann es passieren, dass auch ein Spieler mit europäischem Pass ein "A" tragen muss....
Da stellt sich mir gerade die Frage, wo steht eigentlich, dass ein "A" auf dem Helm und dem Trikot oder der Hose zu sein hat. Hier in der BSO steht ja nur allgemein " auf der Spielkleidung"...
Bei Spieleren, die 3 Jugendjahre in Deutschland gespielt haben, entällt die Kennzeichnung, unabhängig von der Nationalität.
Der Kracher der Abendunterhaltung ist aber, daß EU-Ausländer nicht als Ausländer im Sinne der BSO gelten (1), sie aber trotzdem eine Ausnahmegenehmigung brauchenen (3a). Landesverbandabhängig!
Tatsächlich gibt es keine Unterscheidung zwischen A und E.
D.h. die Passstelle des AFVBaWü unterwandern, eine Kennzeichnungspflicht für Italiener verabschieden und die drei sind A-Träger. Zumindest, bis die Unicorns den Rechtsweg beschritten haben.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
Ich wäre immernoch dafür, dass es darauf ankommen sollte, ob die Spieler (mindestens) College Level gespielt haben. Da sollte die Staatsbürgerschaft eigentlich auch egal sein. Nach der Logik würde ein Deutscher, der 1-4 Jahre College gespielt hat, auch unter diese "neue A-Regelung" fallen.
Gegen einen Amerikaner, der in Deutschland als Soldat stationiert ist und nur Highschool gespielt hat, habe ich z.B. keinerlei Einwände.
Gegen einen Amerikaner, der in Deutschland als Soldat stationiert ist und nur Highschool gespielt hat, habe ich z.B. keinerlei Einwände.
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Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
Du würdest also auch deutsche Spieler die 4 Jahr in den USA Studieren und dabei Football spielen mit A kennzeichnen? Was für Blödsinn den du willst doch genau diesen Zuwachs an Qualität haben!clydefrog hat geschrieben:Ich wäre immernoch dafür, dass es darauf ankommen sollte, ob die Spieler (mindestens) College Level gespielt haben. Da sollte die Staatsbürgerschaft eigentlich auch egal sein. Nach der Logik würde ein Deutscher, der 1-4 Jahre College gespielt hat, auch unter diese "neue A-Regelung" fallen.
Gegen einen Amerikaner, der in Deutschland als Soldat stationiert ist und nur Highschool gespielt hat, habe ich z.B. keinerlei Einwände.
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Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
Habe ich hier in Hessen schon das gegenteil erlebt. gerade in diese Saison: Ehemaliger Jugendspieler (glaube bei den Pirates) ist Kolumbianer. Als Jugendspieler 4 Jahre gespielt und kein A gebraucht. Nach dem Wechsel von den Pirates zu einem anderem Verein in Hessen brauchte er dann plötzlich wieder ein A.???_pinky hat geschrieben:
Naja. Da steht eindeutig, daß bei Ami, Japaner, Mexicaner, und Kanadier es eben keine Ausnahmeregelung gibt.
Bei Spieleren, die 3 Jugendjahre in Deutschland gespielt haben, entällt die Kennzeichnung, unabhängig von der Nationalität.
Und zu dem ersten Teil sage ich mal, ist es eigentlich auch etwas Auslegungssache, aber da ich kein Jurist bin, kann ich mich auch irren... Denn es heißt ja: die "Ausnahmen zu 1 regelt die Wettkampfkommission auf schriftlichen Antrag." Also erstmal kann für alle eine Ausnahme erteilt werden, egal woher Sie kommen.
Und wie das steht "insbesonder" Ausnahmen erteilen für Spieler aus solchen Ländern, in denen es keine entwickelten Footballstrukturen gibt. Hierzu gehören nicht: USA, Kanada, Mexiko und Japan. <= hiermit wird ja nur erklärt, welche zu den Ländern mit entwickelten Footballstrukturen gehören.
Durch den Begriff "insbesondere" ist es eine nicht abschließende Aufzählung und eines unbestimmten Rechtsbegriffes und lässt damit viel Spielraum für alle... Zumindest soweit ich das noch weiß aus meinem 2.Staatsexamen....
Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
So wie du das schreibst bin ich d'accord.
Außer, daß in Absatz 1 z.B. ein Franzose ohne Einschränkung zum Footballdeutschen erklärt wird. Beim Weiterlesen wird er wieder Ausländer und hat grundsätzlich erst mal eine Kennzeichnungspflicht (von der er befreit werden kann).
Im Gegenteil zu dir hatte da vermutlich ein unterdurchschnittlich dotierter Jurist die Finger im Spiel.
Wie das allgemein ausgelegt wird, wissen wir. Sollte mal einer aufmüpfig werden und wegen dieser Paragraphen vor Gericht ziehen, wird dem unterdotierten Juristen ein anderer Jurist erklären, wie man das richtig macht.
Lex Magdeburg läßt grüßen.
Außer, daß in Absatz 1 z.B. ein Franzose ohne Einschränkung zum Footballdeutschen erklärt wird. Beim Weiterlesen wird er wieder Ausländer und hat grundsätzlich erst mal eine Kennzeichnungspflicht (von der er befreit werden kann).
Im Gegenteil zu dir hatte da vermutlich ein unterdurchschnittlich dotierter Jurist die Finger im Spiel.
Wie das allgemein ausgelegt wird, wissen wir. Sollte mal einer aufmüpfig werden und wegen dieser Paragraphen vor Gericht ziehen, wird dem unterdotierten Juristen ein anderer Jurist erklären, wie man das richtig macht.
Lex Magdeburg läßt grüßen.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
Das ist in der Tat sehr merkwürdig, insbesondere bei einem Kolumbianer. Ich habe allerdings auch schon erlebt, dass Afrikaner ein "A" getragen haben. In einem Fall könnte es daran gelegen haben, dass er aus Südafrika war, und dort eben Rugby professionalisiert ist.Mike_Mueller hat geschrieben:Habe ich hier in Hessen schon das gegenteil erlebt. gerade in diese Saison: Ehemaliger Jugendspieler (glaube bei den Pirates) ist Kolumbianer. Als Jugendspieler 4 Jahre gespielt und kein A gebraucht. Nach dem Wechsel von den Pirates zu einem anderem Verein in Hessen brauchte er dann plötzlich wieder ein A.???_pinky hat geschrieben:
Naja. Da steht eindeutig, daß bei Ami, Japaner, Mexicaner, und Kanadier es eben keine Ausnahmeregelung gibt.
Bei Spieleren, die 3 Jugendjahre in Deutschland gespielt haben, entällt die Kennzeichnung, unabhängig von der Nationalität.
Also unterm Strich würde ich vermuten, dass es beim Auslegen dieser Regelung relativ viel Handlungsspielraum gibt. Allerdings bin ich auch kein Experte was die "A"-Regelung angeht.
Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
Und genau das ist in Österreich mit Österreichern in der AFL der Fall.Huskies4ever hat geschrieben:Du würdest also auch deutsche Spieler die 4 Jahr in den USA Studieren und dabei Football spielen mit A kennzeichnen? Was für Blödsinn den du willst doch genau diesen Zuwachs an Qualität haben!clydefrog hat geschrieben:Ich wäre immernoch dafür, dass es darauf ankommen sollte, ob die Spieler (mindestens) College Level gespielt haben. Da sollte die Staatsbürgerschaft eigentlich auch egal sein. Nach der Logik würde ein Deutscher, der 1-4 Jahre College gespielt hat, auch unter diese "neue A-Regelung" fallen.
Gegen einen Amerikaner, der in Deutschland als Soldat stationiert ist und nur Highschool gespielt hat, habe ich z.B. keinerlei Einwände.

" Gerüchte - von Neidern erfunden, von Dummen verbreitet und von Idioten geglaubt "
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- Registriert: So Apr 11, 2004 21:11
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Re: Zu- und Abgänge Saison 2018
Was hat denn Österreich verstanden?
Gesetzt den Fall: Ich habe ein gutes Jugendteam und bringe über die Jahre 5-10 Spieler an verschiedene Colleges in die USA.
Wieso sollte mir das zum Nachteil ausgelegt werden, wenn die Jungs nach und nach wieder zurückkommen? Macht doch keinen Sinn eine solche Regelung?! "Ja Junge, geh ans College, aber wenn du zurückkommst, kannst du nicht mehr für uns spielen."
Gesetzt den Fall: Ich habe ein gutes Jugendteam und bringe über die Jahre 5-10 Spieler an verschiedene Colleges in die USA.
Wieso sollte mir das zum Nachteil ausgelegt werden, wenn die Jungs nach und nach wieder zurückkommen? Macht doch keinen Sinn eine solche Regelung?! "Ja Junge, geh ans College, aber wenn du zurückkommst, kannst du nicht mehr für uns spielen."
Luck is when opportunity meets preparation.