also weißt du alles, was du hier so vom stapel lässt von henry persönlich? wie nah stehst du henry denn? oder ist da gar noch mehr...Nele hat geschrieben:ich hab keine mutmaßungen angestellt - ...
QB Toby Henry bis Ende 2009 gesperrt
Also Nele hat die Möglichkeit die Infos aus erster Hand zu erhalten. Aber mehr ist das glaub ich nichtcoachonko hat geschrieben:also weißt du alles, was du hier so vom stapel lässt von henry persönlich? wie nah stehst du henry denn? oder ist da gar noch mehr...Nele hat geschrieben:ich hab keine mutmaßungen angestellt - ...![]()
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Du wirst niemals Gewinnen, wenn du nicht den Typen vor dir schlägst. Das Ergebnis auf der Anzeigetafel ist unwichtig. Das ist nur für die Fans. Du musst den Krieg gegen deinen Gegenspieler gewinnen. Du musst deinen Mann stehen.
Ich bleib mal lieber bei dir.piwi-dd hat geschrieben:@Skao
Selten, dass wir uns mal derart einig sind. Als ich das zuletzt geäußert habe, wurde mir eine seltsame Rechtsauffassung vorgeworfen. Mal sehen, wie es Dir jetzt ergeht...
Was Skao schreibt ist doch durchaus richtig, bis jetzt ist es keinem aufgefallen, da der einzig bekannte Fall die entsprechende Sanktion auch durchaus angemessen erscheinen läßt.
Jetzt an dich als Jurist und als Verbandsmitglied:
Jetzt gibt es aber einen Fall, der zumindest die Frage der Verhältnismäßigkeit aufwirft, also wirst du doch wohl zum Wohle des Ansehens des Footballs einen entsprechenden Antrag stellen, für das durchaus zu sanktionierende Verhalten sowas wie einen Strafrahmen zu formulieren, dann braucht man nicht auf den Knüppel des Verzichts auf den Rechtsweg und dann den Gnadenweg zurückgreifen.
Außerdem hat man auch keine Probleme mit dem Verhältnismäßigkeits-grundsatz. Skao hats ja geschrieben, man kann das Ding BSO auch ändern, ob man dies auch will!?
By the way, gibt es eigentlich eine vom AFVD authorisierte Englische Version der BSO. Bei den Folgen die ein Fehlverhalten gemäß BSO haben kann, sollte dies schon der Fall sein, sonst ist irgendwann nach der Übersetzer mit seinem Schulenglisch schuld.
Ist nur eine Anregung, denn jeder kann sich verbessern!
@freedom
Ich zitiere Dich nochmal einige Seiten weiter vorn.
Die BSO 2007/2008 ist verabschiedet. Dazu kann man keinen Antrag mehr stellen. Ich bin weder in der Position, noch habe ich das Recht, irgendeinen Antrag bezüglich der Bestrafung von Henry zu stellen. Dies tun die hierfür zuständigen Personen bzw. Gremien. Die GFL ist eine AFVD-Liga und keine Liga, die in der Zuständigkeit der Landesverbände agiert.
Was die BSO 2009/2010 angeht, da wären entsprechende Anträge möglich. Aber da gilt das, was ich vorher schon mal geschrieben habe:
Ich zitiere Dich nochmal einige Seiten weiter vorn.
Bei mir isses also eine "interessante Rechtsmeinung" und bei Skao ist es "durchaus richtig"? So ganz passt das dann doch nicht zusammen.freedom hat geschrieben:Auch ne interessante Rechtsmeinung. Ist zwar Unrecht, gibts ja aber schon ne ganze Weile, also so ne Art Gewohnheitsunrecht.piwi-dd hat geschrieben:
Das steht schon eine ganze Weile in der BSO und bisher hats niemanden gestört. Aber plötzlich isses ne Provinzposse?
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Die BSO 2007/2008 ist verabschiedet. Dazu kann man keinen Antrag mehr stellen. Ich bin weder in der Position, noch habe ich das Recht, irgendeinen Antrag bezüglich der Bestrafung von Henry zu stellen. Dies tun die hierfür zuständigen Personen bzw. Gremien. Die GFL ist eine AFVD-Liga und keine Liga, die in der Zuständigkeit der Landesverbände agiert.
Was die BSO 2009/2010 angeht, da wären entsprechende Anträge möglich. Aber da gilt das, was ich vorher schon mal geschrieben habe:
Und man müsste wissen, welche Regelung man denn nun will. Mach doch mal einen Vorschlag. Ich habe meinen schon geschrieben.Der Bundesverband besteht aus seinen Landesverbänden, diese wiederum aus ihren Mitgliedsvereinen, diese wiederum aus ihren Mitgliedern.
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)
In Erinnerung an Dylan Meier - Dresden Monarchs 2007 & 2008
In Erinnerung an Dylan Meier - Dresden Monarchs 2007 & 2008
Die Regel an sich ist vollkommen i.O. Man sollte nur den illegalen Spielbetrieb genau definieren z.B. Meisterschafts oder Punktspiel.piwi-dd hat geschrieben:@freedom
Ich zitiere Dich nochmal einige Seiten weiter vorn.
Bei mir isses also eine "interessante Rechtsmeinung" und bei Skao ist es "durchaus richtig"? So ganz passt das dann doch nicht zusammen.freedom hat geschrieben:Auch ne interessante Rechtsmeinung. Ist zwar Unrecht, gibts ja aber schon ne ganze Weile, also so ne Art Gewohnheitsunrecht.piwi-dd hat geschrieben:
Das steht schon eine ganze Weile in der BSO und bisher hats niemanden gestört. Aber plötzlich isses ne Provinzposse?
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Die BSO 2007/2008 ist verabschiedet. Dazu kann man keinen Antrag mehr stellen. Ich bin weder in der Position, noch habe ich das Recht, irgendeinen Antrag bezüglich der Bestrafung von Henry zu stellen. Dies tun die hierfür zuständigen Personen bzw. Gremien. Die GFL ist eine AFVD-Liga und keine Liga, die in der Zuständigkeit der Landesverbände agiert.
Was die BSO 2009/2010 angeht, da wären entsprechende Anträge möglich. Aber da gilt das, was ich vorher schon mal geschrieben habe:
Und man müsste wissen, welche Regelung man denn nun will. Mach doch mal einen Vorschlag. Ich habe meinen schon geschrieben.Der Bundesverband besteht aus seinen Landesverbänden, diese wiederum aus ihren Mitgliedsvereinen, diese wiederum aus ihren Mitgliedern.
Du wirst niemals Gewinnen, wenn du nicht den Typen vor dir schlägst. Das Ergebnis auf der Anzeigetafel ist unwichtig. Das ist nur für die Fans. Du musst den Krieg gegen deinen Gegenspieler gewinnen. Du musst deinen Mann stehen.
[quote="piwi-dd
Und man müsste wissen, welche Regelung man denn nun will. Mach doch mal einen Vorschlag. Ich habe meinen schon geschrieben.[/quote]
Kannst du mal den gesamten § der BSO incl. Genehmigung für die Ausnahme hier reinstellen, dann kann ich ja mal nen Vorschlag machen.
Hoffe ich muss nicht erst einen Verein gründen, um an die BSO zu kommen.
Danke!
Und man müsste wissen, welche Regelung man denn nun will. Mach doch mal einen Vorschlag. Ich habe meinen schon geschrieben.[/quote]
Kannst du mal den gesamten § der BSO incl. Genehmigung für die Ausnahme hier reinstellen, dann kann ich ja mal nen Vorschlag machen.
Hoffe ich muss nicht erst einen Verein gründen, um an die BSO zu kommen.
Danke!
Kannst du mal den gesamten § der BSO incl. Genehmigung für die Ausnahme hier reinstellen, dann kann ich ja mal nen Vorschlag machen.freedom hat geschrieben:[quote="piwi-dd
Und man müsste wissen, welche Regelung man denn nun will. Mach doch mal einen Vorschlag. Ich habe meinen schon geschrieben.
Hoffe ich muss nicht erst einen Verein gründen, um an die BSO zu kommen.
Danke![/quote]
An die BSO kann jeder kommen. Du musst nur eine Gebühr leisten.
Du wirst niemals Gewinnen, wenn du nicht den Typen vor dir schlägst. Das Ergebnis auf der Anzeigetafel ist unwichtig. Das ist nur für die Fans. Du musst den Krieg gegen deinen Gegenspieler gewinnen. Du musst deinen Mann stehen.
Der Passus ist ziemlich lang, einzelne Passagen sind ja bereits veröffentlicht worden. Euch zu liebe tippe ich das ganze mal ab.
Aus meiner Sicht isses ne klare Formulierung. So, nun will ich mal Eure Vorschläge sehen. Gleich präventiv: Das ist hier eine Sondersituaton, zukünftig werde ich keine Passagen aus der BSO abtippen.§ 4 Nr. 3
Die Teilnahme an Football- oder Flag-Footballwettbewerben oder footballähnlichen außerhalb des AFVD, seiner ihm angeschlossenen Landesfachverbände oder des europäischen und internationalen Dachverbandes des AFVD ist unzulässig (illegaler Spielbetrieb).
Die Teilnahme an einem illegalen Spielbetrieb führt zum Verlust einer bereits erteilten Spiellizenz oder zur Nichterteilung einer beantragten Lizenz. Die Mannschaft ist zu streichen und erhält bis zum Saisonende Spielverbot für alle Freundschaftsspiele. Alle ausgetragenen Spiele werden für den Gegner gewertet (Spielpunktverhältnis 20:0). Die Mannschaft gilt als Absteiger in ihrer Gruppe und muss im neuen Spieljahr zwei Spielklassen tiefer wieder beginnen. Sofern der Verein bereits in der untersten Liga spielt, wird eine zusätzliche Geldstrafe von € 1.020 fällig.
Für die Feststellung des Lizenzentzuges ist das jeweils für die Lizenzerteilung zuständige Organ zuständig.
Der Lizenzentzug gilt für alle Mannschaften eines Vereins und für alle Ligen.
Neben dem Lizenzentzug kann gegen Vereine eine Geldstrafe von € 1.500 (GFL € 12.250) ausgesprochen werden. Bei Einzelpersonen kann eine Geldstrafe von € 750 ausgesprochen werden.
Wird festgestellt, dass ein Verein oder eine Einzelperson an einem illegalen Spielbetrieb teilnimmt, so kann er am offiziellen Spielbetrieb des AFVD und der angeschlossenen Verbände erst dann wieder teilnehmen, wenn eine verhängte Geldstrafe bezahlt wurde und zwischen der Feststellung und der Wiederteilnahme am offiziellen Spielbetrieb mindestens eine Spielsaison liegt. Bei Vereinen wird der Spielbetrieb in der untersten Spielklasse wiederaufgenommen.
Ausnahmen vom Verbot des illegalen Spielbetriebs können von Einzelpersonen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter und Offizielle) beim AFVD-Präsidium gestellt werden. Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühren entscheidet das AFVD-Präsidium.
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Wie wäre es den Ausschluss variabel zu gestalten und nicht wie in der aktuellen Version fix über mindestens eine Spielzeit?
Beispiel:
Wird festgestellt, dass ein Verein oder eine Einzelperson an einem illegalen Spielbetrieb teilnimmt, so wird er unmittelbar vom offiziellen Spielbetrieb des AFVD und der angeschlossenen Verbände ausgeschlossen. Eine Wiederteilnahme ist erst möglich, wenn eine verhängte Geldstrafe bezahlt wurde und die vom Verband binnen vier Wochen nach Feststellung des illigalen Spielbetriebes festgelegte Frist abgelaufen ist. Bei Vereinen werden alle innerhalb dieser Frist terminierten Spiele als verloren gewertet.
Beispiel:
Wird festgestellt, dass ein Verein oder eine Einzelperson an einem illegalen Spielbetrieb teilnimmt, so wird er unmittelbar vom offiziellen Spielbetrieb des AFVD und der angeschlossenen Verbände ausgeschlossen. Eine Wiederteilnahme ist erst möglich, wenn eine verhängte Geldstrafe bezahlt wurde und die vom Verband binnen vier Wochen nach Feststellung des illigalen Spielbetriebes festgelegte Frist abgelaufen ist. Bei Vereinen werden alle innerhalb dieser Frist terminierten Spiele als verloren gewertet.
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Das Problem dürfte sein, Absicht oder Fehler nachzuweisen. Wird doch eh jeder erst mal behaupten, davon nichts gewusst zu haben!
Wie soll die Abstufung da bewertet werden?
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Wenn Henry wie behauptet, noch nicht mal seinen Arbeitgeber informiert hat, kann es dann nicht sein, dass sein Arbeitgeber ihn auf die entstanden verklagt?
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Hier geht es nicht um Spaß, sondern handfest um Geldverdienen. 5000 Glocken Vertragsstrafe sind ebenfalls kin Spass.Charly Manske hat geschrieben: Also, das Tingel-Tangel-Team reist durchs alte Europa, spielt hier und da mal, kriegen vielleicht auch mal n paar Euros in die Hand gedrückt und die Jungs haben ihren Spaß![]()
Und ich denke, nachdem der AFVD schon einmal eine dieser Tingel-Tangeltruppen in seine Liga aufnehmen musste, dürfte er jetzt etwas sensibler auf solche Truppen reagieren.
Im Sinne einer starken Marke GFL durchaus verständlich. Nur muss da auch mehr tun, als andere abzukanzeln!
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tschuldigung skao....bist du betrunken!!!
???
du weisst schon, das so ein doofer scheiss weder durchsetzbar noch gewollt sein kann, ja!?
wie oft haben deutsche vereine gegen amis wegen irgendwelcher verstösse geklagt? also jetzt brechen wir auf in die welt der phantasie.....was haben die denn? was willst du von denen? geld? oder was meinst du mit "entstandenen"? was ist den enstanden?

du weisst schon, das so ein doofer scheiss weder durchsetzbar noch gewollt sein kann, ja!?
wie oft haben deutsche vereine gegen amis wegen irgendwelcher verstösse geklagt? also jetzt brechen wir auf in die welt der phantasie.....was haben die denn? was willst du von denen? geld? oder was meinst du mit "entstandenen"? was ist den enstanden?
- Der Fremde
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