Ich weiß das es richtig ist. Ist schließlich mein Job.
Ich fand es eigentlich vereinfacht ausgedrückt. der Gesetzestext is doch bißchen umfangreicher..
wie das nun rechtlich in der Abgabenordnung steht und interpretiert wird,ist ja nun die eine Sache.Inwieweit das alles so stimmt doch auch eine andere.Fakt ist eins, wenn die Prüfung kommt, ist es gelaufen und die Verantwortlichen werden schon wissen, was sie da gemacht haben...zumindestens bei dieses Summen.
Mich interessiert nun eher was nun mit absteigen oder nicht ist.Wegen Potsdam war ja schon die Diskussion ob sie als gestartet zählen oder nicht . SIe haben ja die Lizenz. Wie ist es nun, so habe ich das verstanden, wenn die Lizenz bei LAngenfeld ohne Insolvenzverfahren verfällt???Heißt das nicht eher, das sie als " erst gar nicht da" dann zählen?????
Anmerkung: ich denke auch das Thema: Wie rechne ich einen A ab, sollte man aml intensiv bearbeiten in mehreren Vereinen!
Offensichtlich ist es so, dass Vereinsmeierei ab einem gewissen Rahmen nicht so ohne weiteres funktioniert. So etwas kann schnell zu einem Minenfeld werden, wenn man gewisse Grenzen ünerschreitet. spätestens ab dem Lizenzspielbetrieb dürfte diese Grenze im AF erreicht sein. Zeit für HA...
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Es geht ja bei vielen vereinen. Die Sache ist einfach nur die, dass viele die Fortbildungen insbesondere zu den Themen Steuern die auch teilweise vom Finanzamt (zumindest in Hessen) angeboten werden nicht annehmen. Mal von den kostenpflichtigen durch den DOSB ganz zu schweigen.
Gleiches gilt ja auch für die Pflichten als Trainer im jugendbereich. Stichwort: Schlüsselkinder usw.
Vereinsvorstände sind so zeimlich die einzigen, von denen keine Lizenz verlangt wird. Dabei gibt es wenigstens eine rudimentäre Vereinsmanagerlizenz des DOSB.
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skao_privat hat geschrieben:Vereinsvorstände sind so zeimlich die einzigen, von denen keine Lizenz verlangt wird. Dabei gibt es wenigstens eine rudimentäre Vereinsmanagerlizenz des DOSB.
Wobei eine Lizenz nicht zwangsläufig auch bedeuten muss, dass der Inhaber Ahnung davon hat, was er da tut...
Netter Artikel, aber wenn das Insolvenzverfahren nicht zur Zufriedenheit der Gläubiger abgewickelt und beendet werden kann, kommt es zur Auflösung des Vereins und dann ist auch der Name für eine Neugründung tabu (sonst wäre man Rechtsnachfolger und fängt wieder mit Schulden an).
...tho I wander through the valley of the shadows of the death, I shall feel no fear...
....'cause I'm the meanest son of a b**** in the whole damn valley!
Na ja, der Vereinsname ist ja ASC Langenfeld, die Longhorns sind nur ein Team innerhalb des Vereins und somit kann man den Namen "Longhorns" wohl mitnehmen (wenn ich das richtig verstanden habe ).
skao_privat hat geschrieben:Vereinsvorstände sind so zeimlich die einzigen, von denen keine Lizenz verlangt wird. Dabei gibt es wenigstens eine rudimentäre Vereinsmanagerlizenz des DOSB.
Wobei eine Lizenz nicht zwangsläufig auch bedeuten muss, dass der Inhaber Ahnung davon hat, was er da tut...
Darum ja auch rudimentär. Das mit der Ahnung gilt übrigens für alle Bereich, in denen eine Lizenz verlangt wird. Im Trainerbereich ist die Lizenz ja vorrangig dazu da, Geld in die Kassen der Verbände zu schaufeln. Nicht zur Absicherung eines Mindeststandards.
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