@Ballrock was moanst Du mit "Download"? Die BSO oder is die ironie an mir vorbei gegangen?!

Ab 15 Dez braucht er eine Freigabe von Verein, und die bekommt er nur wenn er keine Schulden mehr gegenüber den Dukes hat.Franke59 hat geschrieben:Die Passverlängerung heißt nicht, dass er da auch spielen wird.Wer bis zum 15 Dezember seine Mitgliedschaft als Spieler(nicht seine Vereinsmitgleidschaft) kündigt kann ja trotzdem wechseln, egal ob da steht, das der Pass verlängert wird.
Das stimmt so nicht ganz (wenn Du Dich auf einen Wechsel OHNE Wechselsperre beziehst), denn ein Vereinswechsel ist ja erst vollzogen (§59), wenn der Spieler Aufnahme in einen neuen Verein gefunden hat.Franke59 hat geschrieben:Die Passverlängerung heißt nicht, dass er da auch spielen wird.Wer bis zum 15 Dezember seine Mitgliedschaft als Spieler(nicht seine Vereinsmitgleidschaft) kündigt kann ja trotzdem wechseln, egal ob da steht, das der Pass verlängert wird.
Das ist genau der Punkt: "WENN der Verein guten Kontakt zu seinen Spielern hält..."Pamp hat geschrieben:Wenn der Verein guten Kontakt zu seinen Spielern hält, dann sollte es kein Thema sein, dass jeder Spieler Bescheid weiss.
Und worauf in der BSO begründest Du ein "Widerspruchsrecht" des Spielers gegen die Verlängerung durch den Verein?Pamp hat geschrieben:Sollte der Spieler vorhaben zu wechseln, dann kann er ja dem ganzen Widersprechen und zur Not immer noch beim selben Verein wieder anfangen.
Niemand muß tatsächlich über seine Vereins_HP informiert werden. Es geht auch über diesen Weg, aber wenn man sich einig ist - may be, am Ende ist man the winner?_pinky hat geschrieben:Der muß tatsächlich über die HP informiert werden, daß sein Pass verlängert wurde. Ob der Tommy das weis?
Der Spieler muss nur bis zum 15.12. widersprechen, bzw. eben kündigen. Dann ist er frei. Das ist das "Widerspruchsrecht" wenn man es sich eben so auslegt, als ein solches. Er kann dann ja später immer noch wieder zum selben Verein zurückkehren.Jay hat geschrieben:Das ist genau der Punkt: "WENN der Verein guten Kontakt zu seinen Spielern hält..."Pamp hat geschrieben:Wenn der Verein guten Kontakt zu seinen Spielern hält, dann sollte es kein Thema sein, dass jeder Spieler Bescheid weiss.
Eine Regelung, die eigentlich der Vereinfachung des Passverlängerungsprocederes für die Vereine dienen soll, ist nur dann effektiv, wenn der Verein auch wirklich im Kontakt mit den Spielern steht. Aber die waren bisher ja auch selten das Problem. Das Problem waren doch die Spieler (bzw. deren Unterschrift unter dem Passverlängerungsformular), die man den Winter über nicht sieht, aber ggf. doch auf sie angewiesen ist. Wenn man die jetzt auf die "Verlängerungsliste" setzt, ohne zu wissen, ob sie nächstes Jahr überhaupt wiederkommen wollen, drohen mögliche Konflikte.
Und worauf in der BSO begründest Du ein "Widerspruchsrecht" des Spielers gegen die Verlängerung durch den Verein?Pamp hat geschrieben:Sollte der Spieler vorhaben zu wechseln, dann kann er ja dem ganzen Widersprechen und zur Not immer noch beim selben Verein wieder anfangen.
Wenn der Verein den Pass zum 15.12. verlängern lassen hat, muss der Wechsel des Spielers zum 28.02. vollzogen sein - sonst Wechselsperre.