Prime hat geschrieben:
....
Nochmal ganz deutlich: Es gibt keinen Hinweis darauf, dass man es nicht genau wie in 2015 machen kann. Im Gegenteil: Das wäre in meinen Augen momentan die absolut beste Möglichkeit, die alle glücklich machen würde.
@ Prime.... Doch ... es gibt sogar mehrer Gründe nicht so weiterzumachen... Auch wenn ich weiß, dass Du es entweder wieder überliest, denn es macht hier langsam den Eindruck, du liest und verstehst nur, was Du möchtest.
Grund 1:
f) der Nachweis, dass der Verein im Eigentum und uneingeschränkten Besitz seines Vereins- oder Mannschaftsnamens sowie des Vereins- oder Mannschaftswappens oder –logos befindet. Sofern eines davon als Gebrauchsmuster oder Marke genutzt ist, muss der Verein versichern, dass
diese in seinem Eigentum oder uneingeschränkten Besitz befindet. Mit dem Lizenzvertrag genehmigt der Verein dem AFVD unwiderruflich die Nutzung von Vereins- oder Mannschaftsnamen sowie der dazugehörigen Gebrauchsmuster oder Marken zur Erfüllung seiner vertraglichen Verrpflichtungen einzuräumen. Der Verein muss den AFVD in dem Lizenzvertrag von allen Haftungen freistellen, wenn die Zusicherungen unzutreffend, fehlerhaft oder anfechtbar waren.(Quelle:
http://www.afvd.de/download/dokument11- ... 9_2013.pdf , §5 Abschnitt f)
Dies liegt schon mal nicht vor, zumindest bis jetzt, da alle Rechte (und ich beachte nun absichtlich mögliche Rechte der NFL nicht) bei Herrn MM liegen.
Grund 2:
Nun komme ich auf die NFL zurück. Nehmen wir mal an, die NFL hat noch irgendewelche Rechte an der "notorischen Marke Frankfurt Galaxy" dann würde der Verein AFC Gefahr laufen, ebenfalls zur Kasse gebeten zu werden, da Sie mit Trikots aufgelaufen bzw. auflaufen und spielen würden, auf denen Sie ein Logo und einen Namen/ Marke benutzen, an dem Sie keine Rechte haben und könnten dementsprechend genauso zur Kasse gebeten werden, wie die GmbH, was sicherlich das AUS des Vereines zur Folge hätte. Da nütz es auch nicht, eine neue GmbH zu gründen.
Siehe dazu:
" Richtlinien zur Tätigkeit von Betriebs- und Vermarktungsgesellschaften der GFL-Vereine Ausführungsbestimmungen nach §3 Abs. 3 Lizenzstatut" (Quelle:
http://www.afvd.de/download/dokument7-r ... en2014.pdf )
2. Vereine können sich zu ihrer Unterstützung Betriebsgesellschaften bedienen. Bei der Errichtung von Betriebsgesellschaften muß aber gewährleistet sein, daß der Verein als Lizenzträger den Entscheidungsspielraum über die Betriebsgesellschaft behält. Dies bedeutet insbesondere, daß Vereine den beherrschenden Einfluß auf die Willensbildung ihrer Betriebsgesellschaften besitzen müssen. Beherrschender
Einfluß heisst, daß sie bei Kapitalgesellschaft en 50%+1 Gesellschaftsanteil in ihrem Eigentum oder ihrer direkten Verfügungsgewalt haben müssen. Die Gesellschaftsanteile dürfen nicht durch Rechte Dritter eingeschränkt oder belastet werden. Bei Personengesellschaften muß der Gesellschaftsvertrag sicherstellen, daß der Verein die ungeschmälerte Stimmenmehrheit unter den Gesellschaftern besitzt.
(Ok, der Grund ist mehr Spekulation, aber wäre für mich zumindest ein Grund nicht so weiter zu machen). Aber damit ist zumindest m.E. auch der Verein dafür haftbar zu machen, wenn die NFL gerichtlich Ansprüche geltend machen würde, wenn er es nicht sogar schon ist, denn man bedenke:" Unwissenheit schütz vor Strafe nicht..."
Und für mich aber der Wichtigeste Grund:
Phorcus hat geschrieben::
Der Verband hat dem AFC Universe Frankfurt mitgeteilt (Zitat Rehm aus der Mail vom AFVD) das Frankfurt Universe nur unter dem Namen Frankfurt Galaxy spielen darf wenn sie a) voll umfänglich und zeitlich unbegrenzt die Marke Frankfurt Galaxy besitzen (der Verein muss im Besitz sein und nicht M. Mämpel) b) die Marke Frankfurt Galaxy nicht unsicher ist (wenn die Besitzverhältnisse zu 100% geklärt sind) und eine Zustimmung der NFL das die Marke Frankfurt Galaxy in Deutschland für die Vermarktung von Football genutzt werden darf. Wenn diese drei Punkte nicht geklärt sind wird der AFVD keinen weiteren Spielbetrieb unter diesem Namen zulassen. Zitat Ende.
In einem Nebensatz viel glaube ich noch das M. Mämpel angeboten worden ist als Universe weiter zu machen, dies habe er aber abgelehnt
So lange dies Punkte nicht erfüllt sind, vor allem der Punkt, dass die NFL zustimmt, würde ich nicht so weitermachen um die Lizenzerteilung nicht zu gefährden bzw. es nicht zu riskieren, dass die Lizenz mir wieder entzogen wird.
Denn §5a letzter Absatz der "Lizenzstatut in der Fassung vom 01.09.2013" (war die Aktuellste Fassung, die ich jetzt gefunden habe) (Quelle:
http://www.afvd.de/download/dokument11- ... 9_2013.pdf ):
"Mit dem Antrag auf eine Lizenz unterwirft sich der Verein oder die Vereinsabteilung eines Mehrsparvenvereins der Satzung und den Ordnungen des AFVD.
Den Anweisungen der zuständigen Organe des AFVD ist Folge zu leisten."
Und das würde der Verein damit nicht erfüllen, den Anweisungen folge zu leisten, wenn Sie so weiter machen wie 2015...