"Eigentümer" wird er garantiert nicht, denn sowas ist nicht mit deutschem Vereinsrecht vereinbar.Ballrock hat geschrieben:Mämpel wird Vorstand der FU und ist Geschäftsführer der FFB. Interessenkonflikt?
In jedem Fall könnte er damit zum Eigentümer einer Football Mannschaft werden und braucht FU nur noch dazu, die Lizenz zu bekommen.
Das wäre doch "Gefickt eingeschädelt!"
Selbst wenn er Erster Vorsitzender würde und als Person (natürliche P.) uneingeschränkte Rechte am Namen "Galaxy" hätte, müßte er diese lt. BSO uneingeschränkt an den Verein (juristische P.) übertragen, ohne Rückgaberecht, wenn man ihn irgendwann wieder abwählen würde.
Andere Frage - hatte ich vor gefühlt 100 Seiten hier schon einmal gestellt: Ist Herr M. überhaupt Vereinsmitglied, wenn nicht, kann er gar nicht gewählt werden?