Nochmal: auf Basis welches Paragraphen begründest du dies?Pamp hat geschrieben:Der Spieler muss nur bis zum 15.12. widersprechen, bzw. eben kündigen. Dann ist er frei. Das ist das "Widerspruchsrecht" wenn man es sich eben so auslegt, als ein solches. Er kann dann ja später immer noch wieder zum selben Verein zurückkehren.
Lt. §47 kann der Verein völlig autark den Pass verlängern lassen - dabei ist unerheblich, ob der Spieler dem Verein mitgeteilt hat, dass er das nicht möchte. Eine Kündigung bzw. Widerspruch ist dort nicht vorgesehen, d.h. es ist kein Mittel, das die einmal getätigte Spielerpaßverlängerung zum 15.12. außer Kraft setzt. Das macht nur ein Wechsel, d.h. die Spielerpaßbeantragung bei einem neuen Verein.