Für alle zum Selberlesen:
Mitteilung von AFVD vom 09.11.2015
Genehmigung von Betriebsgesellschaften
Das AFVD Präsidium hat am 07.11.2015 nach Beratung mit der Lizenzierungskommission des GFL Ligadirektorium eine Präzisierung der Genehmigungsgrundsätze für die Zulassung von Betriebsgesellschaften von Vereinen der GFL und GFL 2 beschlossen.
Mit Wirkung zur Saison 2016 sind Betriebsgesellschaften nicht mehr genehmigungsfähig, bei denen:
1. Im Falle einer GmbH & Co KG der Verein in der haftendenden Komplementär GmbH nicht der alleinige Gesellschafter ist.
2. Im Falle einer GmbH der Verein nicht mindestens 75,1% der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte hält.
3. Es sich bei der Betriebsgesellschaft um eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien handelt.
Die Rechte des Vereins dürfen in keiner Betriebsgesellschaft durch Sonderrechte Dritter, die sich nicht unmittelbar aus den gesetzlichen Gesellschafterrechten ergeben, geschmälert werden.
Davon ausgenommen sind die beiden derzeit genehmigten und bestehenden Betriebsgesellschaft in der GFL: die KFV GmbH & Co KG (Kiel Baltic Hurricanes) und die FFC Sportmanagement GmbH & Co KG (1. FFC Braunschweig). Diese erhalten Bestandsschutz. Kommt es zu Gesellschafterwechseln in den genehmigten Betriebsgesellschaften kann eine Anpassung auch notwendig werden.
Hintergrund dieser Änderung ist, daß ohne diese Anpassung eine Verein nicht den durch Satzung und Lizenzstatut geforderten beherrschenden Einfluß auf seine eigene Betriebsgesellschaft ausüben kann. Durch das Einräumen der Stellung des Gesellschafters einer Komplementär GmbH an einen externen Dritten, verliert der Verein die Geschäftsführungsbefugnisse an der eigenen Betriebsgesellschaft und hat keinen direkten operativen Durchgriff auf die Betriebsgesellschaft. Dies ist aber notwendig, wenn der Verein die Hoheit über den Sport- und Spielbetrieb behalten soll, wie von Satzung und Lizenzstatut verlangt.
Gleiches gilt bei einer GmbH. Dort ist erst bei einem Anteil von 75,1% gesichert, daß der Vereine nicht durch einen Minderheitengesellschafter gehindert wird, den verbandsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Da der Verband hier ausdrücklich von den (einzigen) beiden
derzeit genehmigten Betriebsgesellschaften in der GFL (die FFB war in der GFL2) spricht, ist klar, dass die FFB GmbH & Co. KG Geschichte ist. Der AFVD hätte sie - auch ohne Kündigung - nicht genehmigt. Diese Tatsache alleine hätte den Verein bereits zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und beseitigt im Übrigen auch alle Gedankenspiele auf mögliche Schadenersatzansprüche wegen der ausgesprochenen Kündigung.
Insofern ist, verehrter leichtgläubiger Herr Prime, auch egal, welches Wunschdenken oder welche Vorlieben hier in die Mannschaft konstruiert oder herbeigeredet werden sollen. Am Ende des Tages wird die Frage für die Mannschaft sein: wähle ich eine gekündigte GmbH & Co. KG in Auflösung ohne Lizenz und neuerdings auch ohne Lizensierungsmöglichkeit oder eine (neue) Betriebsgesellschaft des Vereins mit Lizenz? Wäre ich aktiver Football-Spieler (was ich nie war), wüßte ich, wie ich mich zu entscheiden hätte.
Was den "unabhängigen Sachverständigen" angeht (der lt. erleichtertem Herrn Prime ja unverzüglich alles aufklären wird), so darf ich darauf verweisen, dass dieser bislang nicht etwa eingesetzt oder gar tätig geworden ist, sondern für einen Fall einer Fortsetzung der Zusammenarbeit angekündigt wurde. Ein unabhängier Sachverständiger, der diesen Namen verdient, muss aber das Vertrauen beider Seiten - also auch des Vereins - haben. Der angesprochene "unabhängige Sachverständige" hätte allerdings auch nur einer von MM's Gnaden sein sollen - wie auch 4 von 5 "Beirats"-Mitgliedern. Wobei auch hier weder gesetzlich noch vertraglich ersichtlich wäre, welche Befugnisse und Mitbestimmungs- oder Eingriffsmöglichkeiten ein "Beirat" haben könnte. In den gesetzlichen Vorschriften zur GmbH und/oder zur KG findet sich da nichts.
Also, liebe verbliebene MM-Anhänger, alle Versuche des Schönredens sind leider nur Schall und Rauch und Roßtäuscherei. Das übrigens erscheint mir eine Kernkompentenz des Herrn MM zu sein - die ja bei Leuten wie dem begeisterungsfähigen Herrn Prime quasi sofortig unbegrenztes Vertrauen auslöst. Wollen wir mal wetten, ob die finanzielle Situation der GmbH & Co. KG in eine Insolvenz führen wird? Da erhebliche Außenstände kolporiert werden (mal ganz abgesehen von den Berichten über zweifelhafte Entnahmen des Geschäftsführers) ist damit wohl eher früher als später zu rechnen. Gerüchteweise sollen bereits die Büroräume wegen Zahlungsverzugs der Büromiete fristlos gekündigt sein - und im gewerblichen Bereich gibt es die Heilungsmöglichkeit des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB nicht. Aber vermutlich wird der einfallsreiche Herr Prime jetzt zügig über phantasievolle Mietminderungsgründe spekulieren.
Im Übrigen findet sich in den Lizenzstatuten mindestens der letzten zwei Jahre jeweils der Hinweis darauf, dass der AFVD eine Bestimmung über die Lizensierung von Betriebsgesellschaften beabsichtigt hat (zu finden unter
http://www.afvd.de - Archiv - Download). Also erfolgte dieser Beschluss auch nach langfristigen Überlegungen und ganz ohne den Frankfurter Zirkus.
Dann haben wir noch die Geschichte mit dem Namen Galaxy. Es gibt die Abmahnung der NFL und die NFL hat auch - Markenanmeldung hin oder her - die älteren Rechte. Wenn sie diese gegen Hern MM durchsetzen will, gelingt ihr das auch. Wenn Universe unter dem Namen Galaxy spielen will, muss der Verein Eigentümer der Wortmarke werden. Unbeschränkt, unbegrenzt. Da reicht eine "Genehmigung" der NFL gleich welcher Form (und gleich, an wen erteilt) nicht aus.
Nach all dem kann ich mich nur der Auffassung anschließen, dass derjenige, der nach wie vor auf MM setzen will, ein totes Pferd reiten will.
Die Auffassung des realitätsentfremdeten Herrn Prime, Herr MM hätte mit seiner gekündigten und neuerdings auch noch nicht lizensierbaren GmbH & Co. KG noch irgendwelche Dinge/Rechte/Argumente in der Hand, die ihm irgendeine "Machtposition" verleihen würden oder die ihn befähigen würden, den Verein "in Geiselhaft" zu nehmen, ist an Gehaltslosigkeit nicht zu überbieten.
Who else but the completely oblivious Mr. Prime are the dead horse riders? Deren Zahl dürfte nun rapide schrumpfen. Die Mehrheit der Vereinsmitglieder wird es wohl kaum sein, wenn sie in 2016 eine lila GFL-1-Mannschaft im FSV-Stadion spielen und siegen sehen will.
Ich will das.