
und solange so rumrennen wie die jungs auf dem foto. aber ich glaub auch eher, dass das jugend is, guckt euch dochmal den vorne inner mitte an, mit dem gelben helm, wie groß is der? 1,10 m ???
sicher können wir stundenlang über gewähleistungsrechte fachsimpeln, nur versteht uns dann keiner!JSeau55 hat geschrieben:
Stimmt so nicht. Eine Garantie ist ein unbedingtes Leistungsversprechen, welches oft zu Marketingzwecken freiwillig vertraglich zusätzlich integriert wird. Es gibt nur wenige Ausnahmen, indem der Hersteller/ Händler eine Garantie geben muss, meines Wissens derzeit nur bei Lebensmitteln.
Da eine Garantie unbedingt ist, kann der Hersteller/ Händler auch keine Rechtfertigungsgründe aufführen, sich also nicht exkulpieren.
Unabhängig davon gibt es noch die Gewährleistungspflicht, die gesetzlich u.a. bei Werkverträgen vorgeschrieben ist. Und eine negative Abweichung von gesetzlichen ( Verbraucher schützenden ) Vorschriften sind nicht gestattet.
Ich habe grade noch mit so einem telefoniert!Die Lösung: Kauft euch einfach in jedem Jahr einen neuen Helm. Ich kenne O-Liner, die machen sowas. Manchmal auch zwei oder drei mal...
Das deutsche Gewährleistungsrecht/ Verbraucherschutzrecht gilt nur in Deutschland. Wer sich also etwas bei Eastbay bestellt und es zerbricht beim 1. Training in 1000 Teile muss sich ein amerikanisches Gericht suchen, welches sich für den Fall zuständig fühlt ( Ja, die spinnen die AmisHighnen hat geschrieben: Aber mal was anderes: Wie sieht es denn mit der Gewährleistung aus, wenn man die Sachen in Amiland kauft? Gilt deren Garantie auch hier? Bei uns im alten Europa ist das ja schon schwierig. Oder haben alle EU-Länder die gleiche Gewährleistungszeit? Ich denke da z.B. an einen Einkauf bei den Nachbarn in Holland.
Getönt-verspiegeltes Eye-Shieldcomet43 hat geschrieben:Mal zum Stylen zurück, was ist für die Saison 2007 eigentlich ein Must-have?
Na, dass war aber mal ausführlich. Dann also doch lieber auf Headbutts verzichten und mit "Köpfchen" spielen.JSeau55 hat geschrieben: Das deutsche Gewährleistungsrecht/ Verbraucherschutzrecht gilt nur in Deutschland. Wer sich also etwas bei Eastbay bestellt und es zerbricht beim 1. Training in 1000 Teile muss sich ein amerikanisches Gericht suchen, welches sich für den Fall zuständig fühlt ( Ja, die spinnen die Amis![]()
) und dann klagen. Da amerikanische Firmen jedoch viel mehr Geld verlieren können aufgrund von Produkthaftung ( ich wusste nicht, dass man von Rauchen Krebs kriegt, dass ich meinen Kanarienvogel nicht in der Mikrowelle aufwärmen kann, dass ich während der Fahrt im Wohnmobil hinten keinen Kaffee kochen sollte usw.
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) sind amerikanische Produkte meistens von einer sehr guten Qualität und einer sehr ausführlichen Bedinungsanleitung
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Wie genau die derzeitige Regelung in den Niederlanden aussieht weiß ich nicht, jedoch ist man langfristig bemüht, im Rahmen der EU-Gesetzgebung Eu-weite Standarte zu kodifizieren. Wenn die Niederlande derzeit kein/ oder ein kürzeres Gewährleistungsrecht hat ( oder ohne die 6-Monatige Beweislastumkehr ) hat man halt Pech gehabt. Klagen müsste man aber in den Niederlanden mit einem niederländischen
Anwalt, oder einem deutschen Anwalt, der für das zuständige Gericht in den NL eine Zulassung hat-> was im Zweifel jem. stark davon abhält zu klagen