Frankfurt Universe Läster-Thread

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Anderl
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von Anderl »

S46 hat geschrieben:"Die Mitgliederversammlung findet im 4. Quartal des Kalenderjahres, unabhängig vom festgelegten Geschäftsjahr, statt. Sie wird durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zwischen dem Tage der Absendung der Einladung und dem Tage der Versammlung unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Die Einladung kann per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen."
Vorsichtige Vereine formulieren das Rote so: "...soll im 4. Quartal stattfinden...", weil immer was dazwischenkommen kann! Da kann man dann sowohl auf das 3. Quartal oder auf das 1. Quartal des Folgejahres ausweichen.
Netterweise schreiben sie ja von "Mitgliederversammlung" und nicht, was grundsätzlich (nicht nur "...unabhängig von...") einer genaueren Spezifikation (Kalender- bzw. Geschäftsjahr) bedürfte, von einer "Jahreshauptversammlung".
Wie gesagt, die eleganteste Lösung wäre das gnadenlose Durchziehen der bereits eingeladenen MV auch im Sardinenbüchsen-Ambiente gewesen!
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speedbrake
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von speedbrake »

Sagt Euch "feuerpolizeiliche Maximalkapazität" etwas? Was ist wohl eher angreifbar? Eine MV auf die nicht alle Mitglieder eingelassen werden können, weil schon der Saalbesitzer/Betreiber das zum eigenen Schutz verhindern wird? Oder eine MV, die 16 Tage über die Deadline der Satzung liegt, bei der aber jeder teilnehmen kann?
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von kielersprotte »

speedbrake hat geschrieben:Sagt Euch "feuerpolizeiliche Maximalkapazität" etwas? Was ist wohl eher angreifbar? Eine MV auf die nicht alle Mitglieder eingelassen werden können, weil schon der Saalbesitzer/Betreiber das zum eigenen Schutz verhindern wird? Oder eine MV, die 16 Tage über die Deadline der Satzung liegt, bei der aber jeder teilnehmen kann?
Eindeutig Letzteres.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von S46 »

speedbrake hat geschrieben:Sagt Euch "feuerpolizeiliche Maximalkapazität" etwas? Was ist wohl eher angreifbar? Eine MV auf die nicht alle Mitglieder eingelassen werden können, weil schon der Saalbesitzer/Betreiber das zum eigenen Schutz verhindern wird? Oder eine MV, die 16 Tage über die Deadline der Satzung liegt, bei der aber jeder teilnehmen kann?

Es geht doch garnicht nur um diesen einen Raum ... Im schlimmsten Fall ist eben beides angreifbar, das macht es aber nicht besser, wenn es Alternativen gibt und diese nicht genutzt werden, weil "eigene" Interessen Vorrang haben ... Aber natürlich war man trotz der Vorgeschichte völlig überrascht vom vermeintlichen Andrang (etwa potentielle 200 oder mehr Mitglieder?) und es gab es im ganzen Rhein-Main-Gebiet nichts Adäquates ... (z.B. an der Rennbahn wieder)
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skao_privat
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von skao_privat »

Nur mal so die Fortsetzung einer Frage an anderer Stelle: was wäre eigentlich im aktivsten Forum des deutschen American Footballs (ehemals auf deutschem Boden) ohne die Galaxy universe Seifenoper los?

Oder ist der deutsche Football als ganzes abgeebbt? Facebook?
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Anderl
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von Anderl »

speedbrake hat geschrieben:Sagt Euch "feuerpolizeiliche Maximalkapazität" etwas? Was ist wohl eher angreifbar? Eine MV auf die nicht alle Mitglieder eingelassen werden können, weil schon der Saalbesitzer/Betreiber das zum eigenen Schutz verhindern wird? Oder eine MV, die 16 Tage über die Deadline der Satzung liegt, bei der aber jeder teilnehmen kann?
Wenn Du meinen ersten Beitrag auch gelesen hast: Da hatte ich geschrieben "Durchführen und per Mitgliederbeschluß vertagen".
Nach fünf Minuten wäre der Spuk beendet und der Satzung genüge getan.
Kein Verein, der 500 Mitglieder hat, wird zur MV einen Saal für 500 Leute mieten, denn normalerweise kommen keine 50!
Wenn ich mich recht erinnere, "ereignete" sich zwischen Ladung und MV-Termin eine weitere "Eskalationsstufe" des hessischen Bauerntheaters, so daß der Verein nicht unbedingt vorsätzlich bzw. grob fahrlässig die zu kleine "Location" gebucht hatte. Somit: s.o.!
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Re: AW: RE: Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von Ruudster »

AF_inside hat geschrieben:
S46 hat geschrieben:
S46 hat geschrieben: Es geht auch ohne, theoretisch, aber besser nicht bei 500 (???) Mitgliedern.

Sollte die nächste MV nach dem 31.12.2015 stattfinden, kann es im schlimmsten Fall Probleme geben, wenn man ein vergangenes Gerichtsurteil (2013) heranzieht. Ich zitiere mal aus diesem Fall (wo es aber nicht um eine verspätete MV ging, trotzdem ist die Begründung nach meinem Verständnis durchaus grundsätzlicher Art):

"Da der Vorstand anders eingeladen hatte, als es die Satzung vorsieht, hielt ein Mitglied sowohl die Wahlen, als auch die Beschlüsse der dann im Juni 2012 abgehaltenen Mitgliederversammlung für unwirksam. Es klagte vor Gericht.
So hat das Gericht entschieden:
Der Vorstand hat nicht satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen. Sowohl die Wahlen, als auch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom Juni 2012 sind nichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob bei ordnungsgemäßer Einladung mit hoher Wahrscheinlichkeit ähnliche Abstimmungsergebnisse zustande gekommen wären oder nicht. Solange es dem Verein objektiv nicht unmöglich ist, satzungsgemäß einzuladen, ist er strikt an die Vorgaben der Satzung gebunden."

Und bei 500 Mitgliedern findet sich ggf. durchaus einer, der das dann anfechtet, z.B. Alleingänge zugunsten der FUB. Jetzt kann man sich natürlich darüber streiten, ob es FU "objektiv unmöglich war/ist" satzungsgemäß einzuladen ... Eigentlich siehts doch eher nach planmäßiger Verschiebung aus, denn die Örtlichkeiten an der Rennbahn standen sicher nicht nur an diesem einen Tag zur Verfügung. Schickt FU morgen die Einladungen raus, wirds nun nur noch der 31.12. werden können ... also vielleicht initiiert FU besser doch noch selbst eine aoMV oder bedankt sich bei MM, wenn er damit Erfolg hat. Die Sache mit der MV könnte also noch zum Ritt auf der Rasierklinge werden ...
Frage an die Fachleute nochmal, da nun zur MV eingeladen wurde:

1. Ich weiss auch von einigen (ex-)Mitgliedern, die aus Verärgerung ausgetreten sind. Wie verhält es sich mit dem Teilnahme- bzw. Wahlrecht aufgrund der nicht satzungskonformen Terminierung der MV? Man könnte ja unterstellen, dass so die teilweise eher unerwünschten Wähler eliminiert und ihres Rechts "beraubt" wurden, aber dann hätten diese nach meinem Verständnis tatsächlich jetzt Pech gehabt. Oder? Auch wenn es juristisch so richtig ist, wäre dies: :keule:

2. Sind die kommenden Entscheidungen der MV aufgrund der nicht satzungsgemäßen Terminierung im Folgejahr und ggf. auch aufgrund Punkt 1. anfechtbar? Ich erinnere da nochmal an dieses Urteil aus 2013 (s.o.) mit auszugsweise folgender Begründung: "Der Vorstand hat nicht satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen. Sowohl die Wahlen, als auch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom Juni 2012 sind nichtig." Dies kann natürlich dann für beide Seiten (sofern es zwei Seiten gibt) von Nutzen oder Schaden sein.
Ich glaube da ist es wichtig zu wissen welche Regelungen die Satzung enthält und gegen welche verstoßen wurde.

Meiner Meinung nach wären Beschlüsse unter folgenden Voraussetzungen angreifbar:
Die Satzung sieht eine Ladungsfrist vor (z.B. 4 Wochen). Läd der Vorstand erst 2 Wochen vor dem Termin ein, wäre das ev. angreifbar. (Mitglied kann nicht teilnehmen, fechtet an)
Die Satzung sieht vor, dass die Einladung alle auf der MV zu treffende Beschlüsse nennen muss. Sollte die Tagesordnung die Abstimmung über ein bestimmtes Thema nicht nennen, könnte ein Mitglied den Beschluss anfechten. (Mitglied hätte teilgenommen, wenn Thema bekannt gewesen wäre)

Nicht angreifbar:
Die Satzung sieht eine Versammlung im 1. Quartal eines Kalenderjahres vor. Der Vorstand läd fristgerecht und formell korrekt ein, aber erst im 2. Quartal. (Da kann die MV den Vorstand zwar dafür abmahnen oder nicht entlasten, aber ich denke die Beschlüsse wären i.O.) Wenn die Verschiebung belegbar aus wichtigem Grund erfolgt, könnte es ev. auch ohne Folgen für den Vorstand bleiben.
Allerdings hat der Vorstand dann das Problem, dass seine Handlungen ev. nicht mehr durch MV Beschlüsse gedeckt sind. I.d.R. stellt ein Vorstand ja für einen Planungszeitraum seinen Finanz- und Aktionsplan vor. Dieser wird von der MV beschlossen. Wenn dieser Planungszeitraum dann irgednwann überschritten wird, keine neue MV stattfindet und wesentliche Geschäfte abgeschlossen werden, die vorher nicht durch die MV genehmigt wurden, könnte der Vorstand ev. gegenüber dem Verein haften. Gegenüber Dritten haftet der Verein, da dieser vom Vorstand vertreten wird.
Würde ich auch so sehen.
Das Urteil, was hier von einigen zitiert wird, betrifft Ladungsmängel. Davon gibt es tausende. Betreffen Mitgliederversammlungen von Vereinen, Stadtratssitzungen usw.
Dabei geht es in die Folgen, wenn mir der Einladung was nicht stimmt (Frist, Form etc.) und deren Heilung.

Hier geht es um etwas völlig anderes, nämlich, dass die MV nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt stattgefunden hat. Pinky hat ja schon aufgezeigt, dass das wohl nicht dazu führen kann, dass nie wieder ordnungsgemäße Beschlüsse gefasst werden können.

Die nicht in 2015 stattgefundene MV dürfte eines der kleinsten Frankfurter Probleme sein.
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_pinky
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von _pinky »

S46 hat geschrieben:
_pinky hat geschrieben:Wenn du das durchziehst, kann sich der Verein noch nicht mal mehr satzungsgemäß auflösen, weil nie wieder satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung geladen werden kann. Jeder zukünftige Beschluß wäre nichtig.
Immerhin hatte es dieses Gerichtsurteil gegeben und vermutlich gelten dann einfach erst wieder die Beschlüssse der nächsten satzungsgemäßen MV. Nur die Beschlüsse dieser einen MV sind eben nichtig.

Die nächste satzungsgemäße MV wäre im 4. Quartal 2016. D.h. der Vorstand hätte sein Mandat durch einen Formfehler eigenhändig um 1 Jahr verlängert?
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von S46 »

_pinky hat geschrieben:
S46 hat geschrieben:
_pinky hat geschrieben:Wenn du das durchziehst, kann sich der Verein noch nicht mal mehr satzungsgemäß auflösen, weil nie wieder satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung geladen werden kann. Jeder zukünftige Beschluß wäre nichtig.
Immerhin hatte es dieses Gerichtsurteil gegeben und vermutlich gelten dann einfach erst wieder die Beschlüssse der nächsten satzungsgemäßen MV. Nur die Beschlüsse dieser einen MV sind eben nichtig.

Die nächste satzungsgemäße MV wäre im 4. Quartal 2016. D.h. der Vorstand hätte sein Mandat durch einen Formfehler eigenhändig um 1 Jahr verlängert?
Wie gesagt, das Urteil gab es (ich weiss auch nicht, wie es da weiterging dann, kannst mal googlen) und zu Not gibts noch die aoMV - oder eben die Variante von Anderl, die ich am saubersten finde. Ich weiss es eben auch nicht und frage deshalb nur mal nach den Meinungen/Erfahrungen.
Und auch wenn das Urteil einen Fristenfall betraf, so lautet die Begründung doch sehr allgemein. Die Stichworte sind: a) nicht satzungsmäße Einladung und b) strikte Bindung an die Satzung. Ich selbst hoffe ja auch, dass es da keine Probleme gibt. Aber bei dem, was da gerade abgeht, werden sich die Anwälte doch vermutlich sowieso mit allen Möglichkeiten beschäftigen, so wie zuletzt ... leider.
"Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht."
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_pinky
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von _pinky »

Die Antwort vom Anderl ist auch nicht ohne:
Wenn nicht alle reingehen, wie machst du eine Abstimmung, daß man vertagt? Rechtlich unanfechtbar, nicht gemäß dem gesunden Menschenverstand.
Die Lokalität wechseln ist auch nicht so einfach, weil du dann nicht satzungsgemäß der Einladung folgend gemitgliederversammelt hast.

Gab anscheinend auch schon Fälle, daß nach 24 Uhr gefasste Beschlüsse wieder kassiert wurden, weil das Datum dann nicht mehr der Einladung entsprach.

Wir kommen aber vom Thema ab. Ich vermisse den Lästerfaktor.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von Fighti »

Gibts eigentlich irgendwas neues?
Ich bin neulich bei einem Satz der "Es gibt nur eine Galaxy"-Seite, der mir in die FB-Timeline gespült wurde ("Die Frankfurter Rundschau hat unsere Recherchen bestätigt") lachend vom Stuhl gefallen...

Das Herrliche ist, dass bei diesem Förmchenwerfen im Sandkasten sowohl in der Pro- als in der Anti-Fraktion rund um Universe (und jetzt verstärkt durch Galaxy, wo man eh nicht mehr genau weiß, wer pro-was und anti-wer ist) so viele Drama-Queens seit Jahren am Start sind, dass man gar nicht mehr weiß, wem man die Bauchlandung auf rauem Asphalt inzwischen mehr gönnt :popcorn:
Luck is when opportunity meets preparation.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von Rumpelkapellenmajor »

_pinky hat geschrieben:Die Antwort vom Anderl ist auch nicht ohne:
Wenn nicht alle reingehen, wie machst du eine Abstimmung, daß man vertagt? Rechtlich unanfechtbar, nicht gemäß dem gesunden Menschenverstand.
Die Lokalität wechseln ist auch nicht so einfach, weil du dann nicht satzungsgemäß der Einladung folgend gemitgliederversammelt hast.

Gab anscheinend auch schon Fälle, daß nach 24 Uhr gefasste Beschlüsse wieder kassiert wurden, weil das Datum dann nicht mehr der Einladung entsprach.
Es ist doch schlussendlich immer wieder dasselbe Problem. Anstatt, dass sich die Vereine und ihre Vorstände passenderweise Gedanken machen, wird sich entweder a) damit erst kurz vor knapp auseinandergesetzt oder b) man nimmt die "Chance" wahr, zu meinen, dass man das Abstimmungverhalten der Mitglieder "frisieren" kann, da dann mehrheitlich nur die Vorstandsgetreuen Mitglieder kommen.

Eine ziemlich einfach Lösung für solcherart Probleme wäre einige Sätze in der Art von:

Wir weisen darauf hin, dass der Versammlungsort in X eine Kapazität von xy Plätzen hat. Da dies in der Vergangenheit immer ausreichend war und wir im Sinne des Vereins die Kosten möglich gering halten wollen, fiel die Wahl wieder auf einen Ort mit der entsprechend Kapazität. Um es aber besser steuern zu können, bitten wir bis zum xx.xx.xxxx um eine positive Rückmeldung per xx, wenn ihr/du plant zu kommen. Sollte keine Rückmeldung bis zu dem genannten Datum erfolgen, nehmen wir damit konkludent an, dass ihr/du nicht erscheinen werdet.
Trotzdem wird jedem Mitglied, das keine Rückmeldung gegeben hat, Zutritt zur Versammlung gewährt, bis die Platzkapazitätsgrenze erreicht wird.

Damit schließt man schon mal etliche Probleme aus, die kommen könnten.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von _pinky »

Rumpelkapellenmajor hat geschrieben:
...
man nimmt die "Chance" wahr, zu meinen, dass man das Abstimmungverhalten der Mitglieder "frisieren" kann, da dann mehrheitlich nur die Vorstandsgetreuen Mitglieder kommen.
...
Und dann schreibst du sowas???
Rumpelkapellenmajor hat geschrieben:
...
Trotzdem wird jedem Mitglied, das keine Rückmeldung gegeben hat, Zutritt zur Versammlung gewährt, bis die Platzkapazitätsgrenze erreicht wird.
...
Nicht ernsthaft, oder?

Wenn deine Kompagnons drin sind, wird aus Kapazitätsgründen die Tür geschlossen???
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
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Re: AW: RE: Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von Ruudster »

Fighti hat geschrieben: Das Herrliche ist, dass bei diesem Förmchenwerfen im Sandkasten sowohl in der Pro- als in der Anti-Fraktion rund um Universe (und jetzt verstärkt durch Galaxy, wo man eh nicht mehr genau weiß, wer pro-was und anti-wer ist) so viele Drama-Queens seit Jahren am Start sind, dass man gar nicht mehr weiß, wem man die Bauchlandung auf rauem Asphalt inzwischen mehr gönnt.
Stimmt größtenteils. Herrlich ist das aber wohl kaum.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von walterer »

Fighti hat geschrieben:Gibts eigentlich irgendwas neues?
geh mal davon aus, das du 2016 in ffm kommentierst. getraenke liefern wir dann direkt an deinen platz. und natuerlich :popcorn: :joint:
wenn es vorbei ist, ist es vorbei!
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