Vorsichtige Vereine formulieren das Rote so: "...soll im 4. Quartal stattfinden...", weil immer was dazwischenkommen kann! Da kann man dann sowohl auf das 3. Quartal oder auf das 1. Quartal des Folgejahres ausweichen.S46 hat geschrieben:"Die Mitgliederversammlung findet im 4. Quartal des Kalenderjahres, unabhängig vom festgelegten Geschäftsjahr, statt. Sie wird durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zwischen dem Tage der Absendung der Einladung und dem Tage der Versammlung unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Die Einladung kann per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen."
Netterweise schreiben sie ja von "Mitgliederversammlung" und nicht, was grundsätzlich (nicht nur "...unabhängig von...") einer genaueren Spezifikation (Kalender- bzw. Geschäftsjahr) bedürfte, von einer "Jahreshauptversammlung".
Wie gesagt, die eleganteste Lösung wäre das gnadenlose Durchziehen der bereits eingeladenen MV auch im Sardinenbüchsen-Ambiente gewesen!