_pinky hat geschrieben:Falls das so ist, ist das schon eine sehr merkwürdige Konstellation, die bestimmt Gerichte lange beschäftigen könnte. Würde ja heißen, daß der Wahlturnus der Nationalverbände an die IFAF angelehnt werden muß. Oder anders herum, daß im Fall der Abwahl zu Hause ein IFAF Congress mit Neuwahlen einberufen werden muß.
Folgendes Szenario: Bei der IFAF frisch gewählt, zu Hause einen Monat später abgewählt. Neuwahlen bei der IFAF, der nächste Kandidat steht kurz vor der Wiederwahl zu Hause... Da würden ja Leute mit langer Restamtszeit eindeutig bevorzugt.
Bin auf IFAF.info (die Wiking/Huber IFAF) fündig geworden was die IFAF Statuten betrifft - hier der umgeleitete link:
http://www.bradforderie.com/if3/wp-cont ... s_2012.pdf
Daraus aus "Article 9: Executive Board":
"The Executive Board, elected by the Congress, shall consist of twelve persons: a President... No country can have more than one member on the Executive Board and
all members of the Executive Board must be each a member of their respective Member federation."
Ich glaube nicht dass der schwedische Verband Wiking noch als "Member of their respective federation" ansieht - abgewählt ist er jedenfalls schon länger. Auch wenn die Bezeichnung "Member" natürlich wieder zu unterschiedlichen Auslegungen einlädt wird es sich dabei wohl sinnvollerweise um Vorstandsmitglieder der Mitgliedsverbände oder deren befugte Vertreter handeln müssen - andere hätten auch gar keinen Zugang zum IFAF Kongress..