Wechselkarussell
das ist wohl der einzige pukt, der uns als spieler bzw zuschauer interessieren dürfte, was die spielfähigkeit des mannes angeht.>nele< hat geschrieben: die etaf würde sicher beim afvd im falle eines unterzeichneten passes auf offene ohren treffen. allerdings würde auch das nicht mehr als 5 spielsperren nach sich ziehen.
alles andere wäre ohne zweifel nur ein mutmaßung.
davon abgesehen, würde sich das sowieso (siehe Gerichtsstand etc) im sand verlaufen.
Ganz so einfach isses nun auch wieder nicht. Zumindest in der deutschen ZPO gibt es § 29, der besagt:>nele< hat geschrieben:zivilrecht=regelmäßiger wohnort molocks sind die staaten=gerichtsstand
§ 29
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts
(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
Problematisch ist dann aber weiterhin, dass Molock US-Bürger ist und womöglich nicht zu greifen. Ob es eine entsprechende Regelung im österreichischem Recht gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)
In Erinnerung an Dylan Meier - Dresden Monarchs 2007 & 2008
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wir sprechen doch von einem arbeitvertrag, oder etwa nicht?! das ist etwas anderes als das handelsrecht.
ausserdem ist es ein nicht eu-ausländer. afaik müssten am wohnort des beklagten die klage einreichen.
wie wollen die denn sonst an ihr geld kommen. der beklagte sitzt doch am anderen ende des planeten und lacht sich schlapp, was die in austria so veranstalten.
amerika würde nämlich neu verhandeln müssen, weil die im zivilrecht ausländischen urteile nie entsprechen......
ausserdem ist es ein nicht eu-ausländer. afaik müssten am wohnort des beklagten die klage einreichen.
wie wollen die denn sonst an ihr geld kommen. der beklagte sitzt doch am anderen ende des planeten und lacht sich schlapp, was die in austria so veranstalten.
amerika würde nämlich neu verhandeln müssen, weil die im zivilrecht ausländischen urteile nie entsprechen......
@nele
Die ZPO behandelt alle Arten von Verträgen. Wir wissen ja noch nicht einmal, ob es einen Vertrag gab, geschweige denn, um was für einen Vertrag es sich handelt. Das muss nicht zwangsläufig ein Arbeitsvertrag sein, da ja die Amis keine Arbeitserlaubnis haben dürften. Und da wärst Du ziemlich schnell bei Dienstleistungs- oder anderen Verträgen.
Wie gesagt, die Problematik US-Bürger bleibt bestehen, da gebe ich Dir recht. Selbst wenn man hier ein Urteil erwirken würde, müsste man es dann auch erstmal in den USA vollstrecken. Und das dürfte der schwierigste Part werden.
Die ZPO behandelt alle Arten von Verträgen. Wir wissen ja noch nicht einmal, ob es einen Vertrag gab, geschweige denn, um was für einen Vertrag es sich handelt. Das muss nicht zwangsläufig ein Arbeitsvertrag sein, da ja die Amis keine Arbeitserlaubnis haben dürften. Und da wärst Du ziemlich schnell bei Dienstleistungs- oder anderen Verträgen.
Wie gesagt, die Problematik US-Bürger bleibt bestehen, da gebe ich Dir recht. Selbst wenn man hier ein Urteil erwirken würde, müsste man es dann auch erstmal in den USA vollstrecken. Und das dürfte der schwierigste Part werden.
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)
In Erinnerung an Dylan Meier - Dresden Monarchs 2007 & 2008
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Letztes Jahr hieß es ja auch, daß der Blue Devils Safety Lee Johnson für 3 Jahre bei Hamburg unterschrieben hätte. Da er ja anscheinend wohl nicht wiederkommt, bekommt er dann die restliche Laufzeit ausbezahlt ?? Ist er gecuttet worden um die Salary Cap der Hamburger zu entlasten ?? Muß er dann Teile des Signing Bonus zurückzahlen ??? Fragen über Fragen die mit der GFLPA geklärt werden müssen...
Fazit der Geschichte: Alles beim alten, nur der unterschriebene Spielerpass zählt...alles andere ist Gesülze...
Apropos Hamburger DB´s...was ist mit Toure Butler ?? Was macht der denn dieses Jahr ??
Fazit der Geschichte: Alles beim alten, nur der unterschriebene Spielerpass zählt...alles andere ist Gesülze...
Apropos Hamburger DB´s...was ist mit Toure Butler ?? Was macht der denn dieses Jahr ??
korinthenkackermodus an:
Gerichtsstand
Im allgemeinen der Ort, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat; für einzelne Streitgegenstände (z.B. unbewegliche Sachen) gibt es besonderen Gerichtsstand; unter Kaufleuten kann der Gerichtsstand gewählt werden.
und weiter heisst es:
Nach § 38 ZPO sind Gerichtsstandsvereinbarungen im Arbeitsvertrag grundsätzlich unzulässig. Dies kann auch nicht durch die Vereinbarung eines Erfüllungsortes umgangen werden.
der regelmässige arbeitsort greift bei der zuständigkeit. und das ist niemals österreich und kann auch nicht durch ein klausel umgangen werden. schau mal unter uni leipzig....die beackern das thema haarklein
Gerichtsstand
Im allgemeinen der Ort, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat; für einzelne Streitgegenstände (z.B. unbewegliche Sachen) gibt es besonderen Gerichtsstand; unter Kaufleuten kann der Gerichtsstand gewählt werden.
und weiter heisst es:
Nach § 38 ZPO sind Gerichtsstandsvereinbarungen im Arbeitsvertrag grundsätzlich unzulässig. Dies kann auch nicht durch die Vereinbarung eines Erfüllungsortes umgangen werden.
der regelmässige arbeitsort greift bei der zuständigkeit. und das ist niemals österreich und kann auch nicht durch ein klausel umgangen werden. schau mal unter uni leipzig....die beackern das thema haarklein
Zuletzt geändert von Nele am Do Mär 02, 2006 21:55, insgesamt 1-mal geändert.
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>nele< hat geschrieben:korinthenkackermodus an:
Gerichtsstand
Im allgemeinen der Ort, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat; für einzelne Streitgegenstände (z.B. unbewegliche Sachen) gibt es besonderen Gerichtsstand; unter Kaufleuten kann der Gerichtsstand gewählt werden.
Grundsätzlich gilt:
Actor sequitur forum rei. Doch wo kommt das Gericht ins Spiel? Es gibt offensichtlich eine vertragliche Verpflichtung. Ggfs mit einer Pönnale bei Nichterfüllung seitens des Spielers. Also beauftragt der Verein die lokalen Hells Angels (oder andere) das zuständige Chapter mit der Eintreibung des ausstehenden Betrages zu betrauen. Der Schuldner könnte versuchen zu klagen dass die Forderung nicht rechtmäßig sei. Kläger wäre der Schuldner, Verteidiger der deutsche Verein und wo ist dann bitte der Gerichtsstand ;o) Actor sequitur forum rei.
IANAL
*grins* Vielleicht wäre es auch mehr eine Sache für die Herrn aus Graz? Auf jeden Fall ist IPR kein schlechtes Stichwort.Falkenauge hat geschrieben:@piwi-dd: Sieht mir bei Morlock ganz nach einer IPR-Frage aus...
Mein Streckenpferd. Aber bei mir hat noch keiner aus Braunschweig die Vollmacht unterschrieben![]()
Vor Auftragserteilung gibt es von mir keinen Rechtsrat
@nele
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solange molock in den usa bleibt mögt ihr alle recht haben...aber was passiert wenn der nach deutschland kommt um für die lions zu spielen? oder wenn die lions gar nach wien müssen um ein eurobowl auszutragen?
Tough Times don't last, Tough Players do!
Das Leben ist kein Ponyhof!
Böse Jungs kommen in die Defense.....böse Männer in die Offense!!
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