Das es Steuersparmodelle gibt, ist normal und legitim. Aber an den gesetzlich vorgesehen Fristen ändert dies nichts. Dies betrifft aber den Jahresabschluss und der hätte hier in Bayern bis 31.12.15 beim Finanzamt sein müssen und auch beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht sein. Die Frist beim Bundesanzeiger ist übrigens für jedes Bundesland der 31.12.2015.Lamer hat geschrieben:@Frankenbazi
Beim Steuerrecht ist ja hinlänglich bekannt, dass es da keine Schlupflöcher und so gibt ...
Ich behaupte nicht, dass Mämpel eine Prüfung übersteht, ich sage nur, dass er es recht mühelos hin gedreht haben kann, dass er bis jetzt noch nichts liefern musste.
Da kann er nicht hingebogen haben. Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind GRUNDSÄTZLICH zu liefern und zwar monatlich, da gibt es nix.
Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht abgegeben = Steuerhinterziehung