Prime hat geschrieben:Wir werden es sehen. Am Ende werden alle sagen:
"Ach hätten wir doch damals auf Prime gehört und alles daran gesetzt, die Galaxy-Marke weiterverwenden zu dürfen"
Das nenne ich mal ein reales Statement, welches von echter Überzeugung getragen wird.
Und wenn man das gute alte Sprichwort beherzigt: "put your money were your mouth is", dann liest sich das doch wie eine Bewerbung als Prozesskostenfinanzierer.
Zunächst ist abzuwarten, bis der AFVD der FUB GmbH die Verwendung der Wortmarke "Frankfurt Galaxy" nicht genehmigt hat.
Wenn danach der Inhaber der beim Marken- und Patentamt eingetragenen Wortmarke (derzeit Herr Mämpel) eine Schadensersatzklage - sinnvoll wohl zunächst im Wege der Stufenklage - gegen den AFVD erheben möchte, weil dieser der FUB GmbH die Verwendung der Marke untersagt hat, sollte sich der Kläger vertrauensvoll an Mr. Prime wenden und den Gerichtskosten- und Anwaltsgebührenvorschuss zur Überweisung anfordern.
Bei einem Streitwert von € 50.000 (niedrig gegriffen) wären das € 1.638,00 Gerichtskostensvorschuss (einmalig) und € 3.483,73 Anwaltsgebührenvorschuss.
Bei einem Streitwert von € 250.000 (mutmaßliche Prime-Schätzung für eine Saison) wären das € 6.312,00 Gerichtskostenvorschuss und € 6.726,48 Anwaltsgebührenvorschuss. Letztere jeweils nach dem RVG berechnet.
Wenn allerdings eine richtig tolle Wirtschaftsanwaltskanzlei beauftragt werden soll, dann müssen Stundensätze von € 500 für einen Partner und € 350 für einen Associate, jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, veranschlagt werden. Das wird dann etwas teurer.
Natürlich droht da immer auch eine Klageabweisung aus den unterschiedlichsten rechtlichen Erwägungen, die Anwaltsgebühren des AFVD wären in diesem Falle zusätzlich zu tragen. Immerhin wäre das dann aber nicht mehr das Problem des Klägers, denn er hat ja Mr. Prime als Prozesskostenfinanzierer.
Just do it, Baby!