Leider ist dir - und wohl auch vielen Anderen - eine neue Regelung der Bundesspielordnung nicht bekannt. Hier wird unter § 83.1 BSO das Tragen von abnehmbaren Schuhstollen mit der Disqualifikation des Spielers belegt.michael hat geschrieben:Also laut Regelwerk wird man aber wegen der Verwendung von Schraubstollen nicht disqualifiziert. Lt. Regel 1-4-7d sind Schraubstollen illegal und deren Einsatz zieht eine 15-Yards-Strafe nach sich. Lt. Regel 1-4-8a darf ein Spieler mit illegaler Ausrüstung nicht am Spiel teilnehmen. Gem. Regel 1-4-8b darf der Spieler erst dann wieder teilnehmen, wenn die Ausrüstung legal ist - sofern es während des Spiels festgestellt wurde.piwi-dd hat geschrieben:#97 Paul Krems, angeblich wegen Verwendung von Schraubstollens. Da der Ref kein Mikro hatte, wurde das so an der Tribüne weiter gegeben. Deshalb das "angeblich".LA hat geschrieben: Eine Frage habe ich noch zum Spiel, da ich nicht die ganze Zeit Radio gehört habe: Wer wurde ejected und warum? Danke im voraus.


Nebenbei bemerkt: Eigentlich ein absuder Treppenwitz, dass die BSO und das Regelwerk unter dem Begriff "Spieler" zwei ziemlich unterschiedliche Personenkreise verstehen.