Um zu versuchen, einmal im Ernst zu antworten:skao_privat hat geschrieben:Du hast die Antwortbekommen. Sogar mehr als du gewollt hast! Was entkräftet das also die Zweckmäßigkeit des Ende August Termins oder bekräftigt die Notwendigkeit des Oktobertermins?
Im Lizenzverfahren soll die Wirtschaftlichkeit überprüft werden (jedenfall als Hauptschwerpunkt). Wirtschaftlichkeitsprüfung bedeutet, dass die Planerfüllungsgenauigkeit eines Vereins bewertet wird und daraus eine positive oder negative Zukunftsprognose erfolgt.
Also: wenn ein Verein im letzten Jahr seinen Budget und seinen Haushaltsabschluss übereinstimmend abgewickelt hat, spricht viel dafür, dass es auch im kommenden Jahr so ist.
Im August kann ein Verein im besten Fall eine BWA per Juli vorlegen. Meistens sogar nur die per Juni. D. h. die Lizenzkommission kann dann anhand der Monate Mai und Juni prüfen, ob der Verein seine Planungen einhält.
Das ist viel zu kurz, um irgendwelche belastbaren Zahlen zu haben.