Also halt nochmal in einfacher Sprache: Nix Insolvenz mangels Masse. Berlin macht Insolvenz in Eigenverwaltung. Die GmbH wird offiziell geschlossen. Aber der Betrieb läuft weiter als GmbH in Insolvenz (GmbH i.I.). Wenn die Sanierung klappt, wird die Schließung wieder rückgängig gemacht. Das steht so im Gesetz.defregger hat geschrieben: ↑Mi Jul 23, 2025 20:48Wenn gelöscht (Insolvenz mangels Masse), dann gelöscht. Da wird nix mehr fortgesetzt.Kreuzteufel hat geschrieben: ↑Mi Jul 23, 2025 19:54Nein, die Auflösung erfolgt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG: „[aufgelöst] durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben, so können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen”.
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Re: Berlin Thunder
skao_privat hat geschrieben: ↑Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
Re: Berlin Thunder
Eine GmbH i.L. steht dann auch im HR als in Liquidation. Die FBG wurde aber gelöscht. Wenn im September ein neuer Investor kommen sollte, dann mit neuer GmbH.
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirrt mich nicht mit Tatsachen.
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Re: Berlin Thunder
Nein. Lies einfach das Gesetz, das ich oben zitiert habe.
skao_privat hat geschrieben: ↑Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
Re: Berlin Thunder
Eine Insolvenz in Eigenverwaltung führt nicht zur Löschung der GmbH! Wenn gelöscht, dann aufgelöst. Du kannst eine GmbH nur zur Nachtragsliquidation wieder aufleben lassen. Das setzt aber voraus, dass irgendwoher Vermögen auftaucht, was vorher nicht da war.Kreuzteufel hat geschrieben: ↑Mi Jul 23, 2025 21:35Nein. Lies einfach das Gesetz, das ich oben zitiert habe.
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirrt mich nicht mit Tatsachen.
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Re: Berlin Thunder
Fakten sind Dir also egal.
Dann erhelle uns doch Du, wer da die letzten zwei Wochenenden gespielt hat.
Edit: Hier übrigens nochmal der Nachweis, dass das Insolvenzverfahren eröffnet, nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
Dann erhelle uns doch Du, wer da die letzten zwei Wochenenden gespielt hat.
Edit: Hier übrigens nochmal der Nachweis, dass das Insolvenzverfahren eröffnet, nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
skao_privat hat geschrieben: ↑Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
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Re: Berlin Thunder
An dem Argument kommt man kaum vorbei.Kreuzteufel hat geschrieben: ↑Mi Jul 23, 2025 22:57
Dann erhelle uns doch Du, wer da die letzten zwei Wochenenden gespielt hat.
Wäre die GmbH tatsächlich formell aufgelöst wäre der Spielbetrieb eingestellt worden denn es gäbe nichts und niemand der einen Spieltag veranstaltet hätte, eine Reise bezahlen würde, etc etc etc.
#TeamKreuzteufel
Dennoch scheint die Zeit der Thunder zu Ende zu gehen. Die beinhart auditierten Franchise-Lizensierungkriterien der EFA werden eine Aufnahme in den Kreis der Auserwählten für den Spielbetrieb 2026 unmöglich machen.
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Re: Berlin Thunder
Von Berlin Thunder lernen heißt siegen lernen.
Schlaukopp hat geschrieben: ↑Sa Jun 29, 2024 15:31 Die elf ist eine professionelle Liga weil sie professionell organisiert und vermarktet wird.
Die im Gesellschaftsvertrag dokumentierte Gewinnerzielungsabsicht macht das professionelle.
Re: Berlin Thunder
3607 IN 3013/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Betreiben des Footballvereins Berlin Thunder
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.07.2025 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2025 um 10.27 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini,
Kantstraße 164, 10623 Berlin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.08.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 14.08.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 11.09.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Betreiben des Footballvereins Berlin Thunder
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.07.2025 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2025 um 10.27 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini,
Kantstraße 164, 10623 Berlin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.08.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 14.08.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 11.09.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
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Re: Berlin Thunder
Die GmbH hat sich erwartungsgemäß nicht in Nichts aufgelöst
Spannend wird also ob die Thunder am 14.8. die Segel streicht oder ob sie es schaffen werden (oder wollen) weiter zu machen.
Ich tippe auf ersteres denn wie soll man bei der mikrigen Einnahmenseite einen Konsolidierungsplan vorlegen können?
Pikantes Detail:
Die letzte Runde findet 3 Tage später statt, mit einem Heimspiel gegen Hamburg
Spannend wird also ob die Thunder am 14.8. die Segel streicht oder ob sie es schaffen werden (oder wollen) weiter zu machen.
Ich tippe auf ersteres denn wie soll man bei der mikrigen Einnahmenseite einen Konsolidierungsplan vorlegen können?
Pikantes Detail:
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Re: Berlin Thunder
Am 14.8. ist nur ein Berichtstermin, entscheidend ist der 11.9. Eine Konsolidierung wäre sowieso nur mit einem neuen Investor möglich.
skao_privat hat geschrieben: ↑Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
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Re: Berlin Thunder
Ah stimmt. Hatte nicht zu Ende gelesenKreuzteufel hat geschrieben: ↑Fr Jul 25, 2025 11:40 Am 14.8. ist nur ein Berichtstermin, entscheidend ist der 11.9. Eine Konsolidierung wäre sowieso nur mit einem neuen Investor möglich.
Zeitplan:
Mittwoch 3.9.:
Die Cologne Centurions geben bekannt den Spielbetrieb nicht mehr fortzusetzen
Donnerstag 4.9.:
Die Fehervar Enthroners und der AFBÖ geben bekannt dass sich die Enthroners für einen Wechsel in die AFL entschieden haben
Sonntag 7.9. 17:11:
Die Vienna Vikings krönen sich zum letzten ELF Champion
Sonntag 7.9. 17:30:
Die Pressemeldungen über die neue Liga, im Besitz von und geführt durch die EFA-Franchises gehen raus.
Donnerstag 11.9. 10:30:
Die Berlin Thunder (GmbH) geben bekannt den Spielbetrieb nicht fortzusetzen
Donnerstag 11.9. 10:40:
Die EFA gibt bekannt sich die Nutzungsrechte der Marke „Berlin Thunder“ gesichert zu haben
Donnerstag 11.9., 10:50:
Die EFA gibt bekannt sich die Nutzungsrechte der Marke „Hamburg Sea Devils“ gesichert zu haben. Auf Nachfrage gibt die SEH bekannt ihre Anteile an den Sea Devils an die EFA verkauft zu haben. Wert €1.
Jänner 2026:
Die Familie Moor gibt bekannt dass sie im September mangels eines dort noch irgendwie Verantwortlichen im September vergessen haben die Pressemitteilung vom Rückzug der Mercenaries aus dem Spielbetrieb bekannt zu geben
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Re: Berlin Thunder
März 2026: Spielbetrieb wird mangels Medienpartner eingestellt.
Football 2.0
- Bleib doch mal locker
- Wann werden die GFL Pässe zentral und online ausgestellt?
- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
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