Berlin Thunder

Eine Liga von Franchises...
Benutzeravatar
Kreuzteufel
Linebacker
Beiträge: 2107
Registriert: Mo Jun 28, 2021 00:19

Re: Berlin Thunder

Beitrag von Kreuzteufel »

defregger hat geschrieben: Mi Jul 23, 2025 20:48
Kreuzteufel hat geschrieben: Mi Jul 23, 2025 19:54
defregger hat geschrieben: Mi Jul 23, 2025 17:43

Wenn da noch was laufen würde, wäre die FBG nicht aus dem HR ausgetragen worden…
Nein, die Auflösung erfolgt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG: „[aufgelöst] durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben, so können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen”.
Wenn gelöscht (Insolvenz mangels Masse), dann gelöscht. Da wird nix mehr fortgesetzt.
Also halt nochmal in einfacher Sprache: Nix Insolvenz mangels Masse. Berlin macht Insolvenz in Eigenverwaltung. Die GmbH wird offiziell geschlossen. Aber der Betrieb läuft weiter als GmbH in Insolvenz (GmbH i.I.). Wenn die Sanierung klappt, wird die Schließung wieder rückgängig gemacht. Das steht so im Gesetz.
skao_privat hat geschrieben: Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
Benutzeravatar
defregger
Defensive Back
Beiträge: 948
Registriert: Sa Mai 10, 2008 19:07

Re: Berlin Thunder

Beitrag von defregger »

Eine GmbH i.L. steht dann auch im HR als in Liquidation. Die FBG wurde aber gelöscht. Wenn im September ein neuer Investor kommen sollte, dann mit neuer GmbH.
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirrt mich nicht mit Tatsachen.
Benutzeravatar
Kreuzteufel
Linebacker
Beiträge: 2107
Registriert: Mo Jun 28, 2021 00:19

Re: Berlin Thunder

Beitrag von Kreuzteufel »

defregger hat geschrieben: Mi Jul 23, 2025 21:17 Eine GmbH i.L. steht dann auch im HR als in Liquidation. Die FBG wurde aber gelöscht. Wenn im September ein neuer Investor kommen sollte, dann mit neuer GmbH.
Nein. Lies einfach das Gesetz, das ich oben zitiert habe.
skao_privat hat geschrieben: Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
Benutzeravatar
defregger
Defensive Back
Beiträge: 948
Registriert: Sa Mai 10, 2008 19:07

Re: Berlin Thunder

Beitrag von defregger »

Kreuzteufel hat geschrieben: Mi Jul 23, 2025 21:35
defregger hat geschrieben: Mi Jul 23, 2025 21:17 Eine GmbH i.L. steht dann auch im HR als in Liquidation. Die FBG wurde aber gelöscht. Wenn im September ein neuer Investor kommen sollte, dann mit neuer GmbH.
Nein. Lies einfach das Gesetz, das ich oben zitiert habe.
Eine Insolvenz in Eigenverwaltung führt nicht zur Löschung der GmbH! Wenn gelöscht, dann aufgelöst. Du kannst eine GmbH nur zur Nachtragsliquidation wieder aufleben lassen. Das setzt aber voraus, dass irgendwoher Vermögen auftaucht, was vorher nicht da war.
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirrt mich nicht mit Tatsachen.
Benutzeravatar
Kreuzteufel
Linebacker
Beiträge: 2107
Registriert: Mo Jun 28, 2021 00:19

Re: Berlin Thunder

Beitrag von Kreuzteufel »

Fakten sind Dir also egal.

Dann erhelle uns doch Du, wer da die letzten zwei Wochenenden gespielt hat.

Edit: Hier übrigens nochmal der Nachweis, dass das Insolvenzverfahren eröffnet, nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
skao_privat hat geschrieben: Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
FlagFootballSaint
Wide Receiver
Beiträge: 4878
Registriert: Fr Jun 13, 2008 16:42

Re: Berlin Thunder

Beitrag von FlagFootballSaint »

Kreuzteufel hat geschrieben: Mi Jul 23, 2025 22:57
Dann erhelle uns doch Du, wer da die letzten zwei Wochenenden gespielt hat.
An dem Argument kommt man kaum vorbei.

Wäre die GmbH tatsächlich formell aufgelöst wäre der Spielbetrieb eingestellt worden denn es gäbe nichts und niemand der einen Spieltag veranstaltet hätte, eine Reise bezahlen würde, etc etc etc.

#TeamKreuzteufel

Dennoch scheint die Zeit der Thunder zu Ende zu gehen. Die beinhart auditierten Franchise-Lizensierungkriterien der EFA werden eine Aufnahme in den Kreis der Auserwählten für den Spielbetrieb 2026 unmöglich machen.
***
„Make Trump Small (and Musk poor) Again“
Grinch1969
Linebacker
Beiträge: 2800
Registriert: Fr Dez 23, 2022 06:14

Re: Berlin Thunder

Beitrag von Grinch1969 »

Von Berlin Thunder lernen heißt siegen lernen.
Schlaukopp hat geschrieben: Sa Jun 29, 2024 15:31 Die elf ist eine professionelle Liga weil sie professionell organisiert und vermarktet wird.
Die im Gesellschaftsvertrag dokumentierte Gewinnerzielungsabsicht macht das professionelle.
Bärliner
Rookie
Beiträge: 72
Registriert: Di Okt 06, 2009 12:16
Wohnort: Bärlin

Re: Berlin Thunder

Beitrag von Bärliner »

3607 IN 3013/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FBG Football Berlin GmbH, Bottroper Weg 2, 13507 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Rachid Rasheed Moka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 229189
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Betreiben des Footballvereins Berlin Thunder
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.07.2025 beschlossen:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2025 um 10.27 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

3. Zum Sachwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini,
Kantstraße 164, 10623 Berlin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.08.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Donnerstag, 14.08.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

6. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Donnerstag, 11.09.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Viele Feinde, viel Ehre
FlagFootballSaint
Wide Receiver
Beiträge: 4878
Registriert: Fr Jun 13, 2008 16:42

Re: Berlin Thunder

Beitrag von FlagFootballSaint »

Die GmbH hat sich erwartungsgemäß nicht in Nichts aufgelöst

Spannend wird also ob die Thunder am 14.8. die Segel streicht oder ob sie es schaffen werden (oder wollen) weiter zu machen.

Ich tippe auf ersteres denn wie soll man bei der mikrigen Einnahmenseite einen Konsolidierungsplan vorlegen können?

Pikantes Detail:
Die letzte Runde findet 3 Tage später statt, mit einem Heimspiel gegen Hamburg
***
„Make Trump Small (and Musk poor) Again“
Benutzeravatar
Kreuzteufel
Linebacker
Beiträge: 2107
Registriert: Mo Jun 28, 2021 00:19

Re: Berlin Thunder

Beitrag von Kreuzteufel »

Am 14.8. ist nur ein Berichtstermin, entscheidend ist der 11.9. Eine Konsolidierung wäre sowieso nur mit einem neuen Investor möglich.
skao_privat hat geschrieben: Sa Sep 30, 2023 20:49 Bleibt festzuhalten: Der Erfolg der ELF sind letztlich nur die Fans.
FlagFootballSaint
Wide Receiver
Beiträge: 4878
Registriert: Fr Jun 13, 2008 16:42

Re: Berlin Thunder

Beitrag von FlagFootballSaint »

Kreuzteufel hat geschrieben: Fr Jul 25, 2025 11:40 Am 14.8. ist nur ein Berichtstermin, entscheidend ist der 11.9. Eine Konsolidierung wäre sowieso nur mit einem neuen Investor möglich.
Ah stimmt. Hatte nicht zu Ende gelesen

Zeitplan:

Mittwoch 3.9.:
Die Cologne Centurions geben bekannt den Spielbetrieb nicht mehr fortzusetzen

Donnerstag 4.9.:
Die Fehervar Enthroners und der AFBÖ geben bekannt dass sich die Enthroners für einen Wechsel in die AFL entschieden haben

Sonntag 7.9. 17:11:
Die Vienna Vikings krönen sich zum letzten ELF Champion

Sonntag 7.9. 17:30:
Die Pressemeldungen über die neue Liga, im Besitz von und geführt durch die EFA-Franchises gehen raus.

Donnerstag 11.9. 10:30:
Die Berlin Thunder (GmbH) geben bekannt den Spielbetrieb nicht fortzusetzen

Donnerstag 11.9. 10:40:
Die EFA gibt bekannt sich die Nutzungsrechte der Marke „Berlin Thunder“ gesichert zu haben

Donnerstag 11.9., 10:50:
Die EFA gibt bekannt sich die Nutzungsrechte der Marke „Hamburg Sea Devils“ gesichert zu haben. Auf Nachfrage gibt die SEH bekannt ihre Anteile an den Sea Devils an die EFA verkauft zu haben. Wert €1.

Jänner 2026:
Die Familie Moor gibt bekannt dass sie im September mangels eines dort noch irgendwie Verantwortlichen im September vergessen haben die Pressemitteilung vom Rückzug der Mercenaries aus dem Spielbetrieb bekannt zu geben
***
„Make Trump Small (and Musk poor) Again“
Benutzeravatar
skao_privat
Defense Coordinator
Beiträge: 22894
Registriert: Fr Mai 07, 2004 23:13

Re: Berlin Thunder

Beitrag von skao_privat »

März 2026: Spielbetrieb wird mangels Medienpartner eingestellt.
Football 2.0

- Bleib doch mal locker
- Wann werden die GFL Pässe zentral und online ausgestellt?
- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
(skao_privat)
Antworten