Ich weiß gar nichts über den Fall und mir ist's auch herzlich egal. Und wer behauptet, daß ich den AFVD und speziell seinen Präsidenten in Schutz nehme, kann sich gerne mal durch meine Posts lesen. Dann ist zumindest für diese Saison Ruhe.
Dieses pauschale Gejammer von Leuten, die sich extra für sowas anmelden müssen geht mir ganz schön auf den Zeiger. Vor allem weil man was von jemanden gehört hat, der den Schwager vom Arbeitskollegen kennt, der gestern die Schwester vom Bahnhofsmissionar gepoppt hat.
Wenn schon die BSO zitieren, dann das Zitat auch lesen:
§60 Wechselbestimmungen
b) Wechsel zwischen 01. Januar und 28./29. Februar
Wurde für einen Spieler zwischen dem 15. Dezember des Vorjahres und dem 28./29. (in Schaltjahren) Februar des Spieljahres ein Spielerpass ausgestellt oder verlängert, so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein entweder eine Freigabe schriftlich erteilt, die dem Neuantrag beizufügen ist, oder einer Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile
schriftlich widerspricht.
Das heißt, daß du bis zum 28. Februar wechseln kannst, wie du willst. Auch gegen den Willen des abgebenden Vereines. Auch ohne diesen Verein zu informieren. DAS müßte nämlich die zuständige Stelle (die nicht näher definiert ist, für die ich aber die Passstelle ergo den hessischen Verband halte) erledigen. Sofern keine Freigabe vom Altverein dem Neuantrag beiliegt.
Ob die das tut? Frag mal den Randy Pane, als der letztes Jahr zur Universe gewechselt ist.
Die Verweigerung der Freigabe wird übrigens erst unter c) Wechsel nach dem 01. März behandelt. Wäre mal interessant zu klagen, ob die Klauseln überhaupt für b) wirksam sind.
Aber dazu noch:
Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis zum
15. Dezember für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem Wechsel die Wechselsperre. [...]
Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat.
In diesem Fall muss der Verein nur den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen.
Haben die Mainzer den Spieler informiert, daß sie seinen Pass automatisch verlängert haben? Können sie das beweisen? Steht er auf der Liste auf deren Homepage? Lies nach: die Beweislast trägt der Verein. Und wenn sie es nicht beweisen können, kann jeder, der noch nicht für sie gespielt hat noch bis Ende Juni zu den Pirates wechseln und alles ist im grünen Bereich.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.