GFL2 Süd 2014

Die (gefühlt) höchste deutsche Spielklasse...
moss84
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von moss84 »

Bust3r hat geschrieben:Nach der Vorstellung vom Wochende würde ich Milhouse eher als qb oder rb einsetzen...
Seine Qualitäten würden dort viel besser zur Geltung kommen...

Stimmt gebe ich dir recht... Millhouse kann sehr viel Schaden anrichten als RB, immer gefährlich wenn der den Ball hat....
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_pinky
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von _pinky »

Ich weiß gar nichts über den Fall und mir ist's auch herzlich egal. Und wer behauptet, daß ich den AFVD und speziell seinen Präsidenten in Schutz nehme, kann sich gerne mal durch meine Posts lesen. Dann ist zumindest für diese Saison Ruhe.
Dieses pauschale Gejammer von Leuten, die sich extra für sowas anmelden müssen geht mir ganz schön auf den Zeiger. Vor allem weil man was von jemanden gehört hat, der den Schwager vom Arbeitskollegen kennt, der gestern die Schwester vom Bahnhofsmissionar gepoppt hat.

Wenn schon die BSO zitieren, dann das Zitat auch lesen:
§60 Wechselbestimmungen
b) Wechsel zwischen 01. Januar und 28./29. Februar
Wurde für einen Spieler zwischen dem 15. Dezember des Vorjahres und dem 28./29. (in Schaltjahren) Februar des Spieljahres ein Spielerpass ausgestellt oder verlängert, so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein entweder eine Freigabe schriftlich erteilt, die dem Neuantrag beizufügen ist, oder einer Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile
schriftlich widerspricht.
Das heißt, daß du bis zum 28. Februar wechseln kannst, wie du willst. Auch gegen den Willen des abgebenden Vereines. Auch ohne diesen Verein zu informieren. DAS müßte nämlich die zuständige Stelle (die nicht näher definiert ist, für die ich aber die Passstelle ergo den hessischen Verband halte) erledigen. Sofern keine Freigabe vom Altverein dem Neuantrag beiliegt.
Ob die das tut? Frag mal den Randy Pane, als der letztes Jahr zur Universe gewechselt ist.

Die Verweigerung der Freigabe wird übrigens erst unter c) Wechsel nach dem 01. März behandelt. Wäre mal interessant zu klagen, ob die Klauseln überhaupt für b) wirksam sind.

Aber dazu noch:
Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis zum
15. Dezember für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem Wechsel die Wechselsperre. [...]
Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat.
In diesem Fall muss der Verein nur den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen.
Haben die Mainzer den Spieler informiert, daß sie seinen Pass automatisch verlängert haben? Können sie das beweisen? Steht er auf der Liste auf deren Homepage? Lies nach: die Beweislast trägt der Verein. Und wenn sie es nicht beweisen können, kann jeder, der noch nicht für sie gespielt hat noch bis Ende Juni zu den Pirates wechseln und alles ist im grünen Bereich.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
2511BF
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von 2511BF »

könnt ja alle lange sinnieren, Fakt ist das der Verband sich positionieren wird...oder eben nicht. gehen wir also vom wahrscheinlichsten Fall aus: es passiert gar nichts. Und so wie ich es verstanden habe, wurde der Pass doch neu ausgestellt und nicht nur verlängert...also von den Mainzern oder hatte der Spieler nen Pirates-Pass der alten Saison? ich bin verwirrt :?:
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_pinky
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von _pinky »

Frisolin hat geschrieben: Meine Quelle - und glaube mir, die weiß es verdammt sicher - berichtete das keine Freigabe seitens der Pirates beantragt wurde.
Siehst du, das widerspricht nicht mal deiner Quelle.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
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_pinky
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von _pinky »

2511BF hat geschrieben:könnt ja alle lange sinnieren, Fakt ist das der Verband sich positionieren wird...oder eben nicht. gehen wir also vom wahrscheinlichsten Fall aus: es passiert gar nichts. Und so wie ich es verstanden habe, wurde der Pass doch neu ausgestellt und nicht nur verlängert...also von den Mainzern oder hatte der Spieler nen Pirates-Pass der alten Saison? ich bin verwirrt :?:

Ja was jetzt? Wurde er für die Mainzer für 2014 neu ausgestellt? Dann muß vor dem 01.03. ein neuer für die Pirates ausgestellt worden sein. -> alles gut
Wurde er von den Mainzern verlängert und sie haben die Verlängerung nicht veröffentlicht. -> alles im grünen Bereich.

Hauptsache, er hat nicht für Mainz gespielt.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
Frisolin
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von Frisolin »

_pinky hat geschrieben:Ich weiß gar nichts über den Fall und mir ist's auch herzlich egal. Und wer behauptet, daß ich den AFVD und speziell seinen Präsidenten in Schutz nehme, kann sich gerne mal durch meine Posts lesen. Dann ist zumindest für diese Saison Ruhe.
Dieses pauschale Gejammer von Leuten, die sich extra für sowas anmelden müssen geht mir ganz schön auf den Zeiger. Vor allem weil man was von jemanden gehört hat, der den Schwager vom Arbeitskollegen kennt, der gestern die Schwester vom Bahnhofsmissionar gepoppt hat.

Wenn schon die BSO zitieren, dann das Zitat auch lesen:
§60 Wechselbestimmungen
b) Wechsel zwischen 01. Januar und 28./29. Februar
Wurde für einen Spieler zwischen dem 15. Dezember des Vorjahres und dem 28./29. (in Schaltjahren) Februar des Spieljahres ein Spielerpass ausgestellt oder verlängert, so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein entweder eine Freigabe schriftlich erteilt, die dem Neuantrag beizufügen ist, oder einer Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile
schriftlich widerspricht.
Das heißt, daß du bis zum 28. Februar wechseln kannst, wie du willst. Auch gegen den Willen des abgebenden Vereines. Auch ohne diesen Verein zu informieren. DAS müßte nämlich die zuständige Stelle (die nicht näher definiert ist, für die ich aber die Passstelle ergo den hessischen Verband halte) erledigen. Sofern keine Freigabe vom Altverein dem Neuantrag beiliegt.
Ob die das tut? Frag mal den Randy Pane, als der letztes Jahr zur Universe gewechselt ist.

Die Verweigerung der Freigabe wird übrigens erst unter c) Wechsel nach dem 01. März behandelt. Wäre mal interessant zu klagen, ob die Klauseln überhaupt für b) wirksam sind.

Aber dazu noch:
Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis zum
15. Dezember für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem Wechsel die Wechselsperre. [...]
Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat.
In diesem Fall muss der Verein nur den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen.
Haben die Mainzer den Spieler informiert, daß sie seinen Pass automatisch verlängert haben? Können sie das beweisen? Steht er auf der Liste auf deren Homepage? Lies nach: die Beweislast trägt der Verein. Und wenn sie es nicht beweisen können, kann jeder, der noch nicht für sie gespielt hat noch bis Ende Juni zu den Pirates wechseln und alles ist im grünen Bereich.
Glaube mir, das ist kein Gerede von dem fünften. Das ist aus erster Hand, wenn du's unbedingt wissen willst schreib mir ne PN.

Was die BSO angeht gebe ich dir Recht. Nur wie du schön zitiert hast muss auch bis 28.2. eine Freigabe von NEUEN Verein an den alten geschrieben werden, das ist nicht erfolgt. Somit tritt c in Kraft.
Hier geht es nicht um einen alten Pass der verlängert wurde. Hier geht es um einen neuen Pass den der Spieler unterschrieben hat und 2 Bilder abgegeben hat. Somit wusste er, dass er einen Pass hat! Dementsprechend hätten die Pirates egal in welchem Zeitraum eine Freigabe anfragen müssen was sie nicht getan haben, ergo ist der Spieler nicht berechtigt und die Pirates haben ein Problem.
Frisolin
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von Frisolin »

_pinky hat geschrieben:
Frisolin hat geschrieben: Meine Quelle - und glaube mir, die weiß es verdammt sicher - berichtete das keine Freigabe seitens der Pirates beantragt wurde.
Siehst du, das widerspricht nicht mal deiner Quelle.
Ja aber sie hätten es tun müssen!
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von Frisolin »

_pinky hat geschrieben:
2511BF hat geschrieben:könnt ja alle lange sinnieren, Fakt ist das der Verband sich positionieren wird...oder eben nicht. gehen wir also vom wahrscheinlichsten Fall aus: es passiert gar nichts. Und so wie ich es verstanden habe, wurde der Pass doch neu ausgestellt und nicht nur verlängert...also von den Mainzern oder hatte der Spieler nen Pirates-Pass der alten Saison? ich bin verwirrt :?:

Ja was jetzt? Wurde er für die Mainzer für 2014 neu ausgestellt? Dann muß vor dem 01.03. ein neuer für die Pirates ausgestellt worden sein. -> alles gut
Wurde er von den Mainzern verlängert und sie haben die Verlängerung nicht veröffentlicht. -> alles im grünen Bereich.

Hauptsache, er hat nicht für Mainz gespielt.
Kurze Zusammenfassung extra für dich: Neuer Pass für Mainz ausgestellt - aber trotzdem muss eine Freigabe beantragt werden egal in welchem Zeitraum (vor oder nach dem 1.3.) - nicht passiert - KEIN grüner Bereich!
Terry Tate
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von Terry Tate »

Kenne mich hier nicht aus, aber als aussenstehender liest es sich so, das der hessische Verband gepennt hat.

Ist doch letztlich egal ob FP alles richtig gemacht haben oder auch nicht, das ist doch Seitens des Verbandes zu klären, bzw. prüfen ob alles richtig ist, bevor sie einen Spielerpass ausstellen.

Stellen sie einen Spielerpass aus, ist der Spieler doch Spielberechtigt. Der Spielerpass bezeugt es.

Ob der Spielerpass "rechtens" ist, liegt IMO in der Schuld des Passausstellers, also dem Verband.

Oder sehe ich das komplett falsch??
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_pinky
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von _pinky »

Am Ende bleibt eben die Frage, was die zuständige Stelle ist, die informieren (aufgemerkt: nicht 'informiert werden') muß.
Ist es die Passstelle oder der aufnehmende Verein?

a) Ist es die Passstelle, liegt der Fehler beim Verband. Warum soll dann der Spieler bestraft werden?

b) Ist es der aufnehmende Verein, hast du Recht, daß es die Pirates versäumt haben. Dann hätte der Verband aber nicht den Pass auststellen dürfen, weil die Freigabe nicht vorlag.

Wenn ich als Vereinspaßmensch vom Verband einen Pass bekomme (egal, ob a oder b zutrifft), gehe ich davon aus, daß er in Ordnung ist. Sonst halten sie ja auch alles Mögliche wegen jeder formellen Kleinigkeit zurück.
Paß = Spielberechtigung. Kein Paß = kein Spiel. Frag mal den Ref deines Vertrauens. Bei einer Ejection behalten sie den Paß auch gleich ein, oder?


Lustigerweise haben scheinbar die Leutchen vom hessischen Verband genau den gleichen Bock im vergangenen Jahr auch schon geschossen. Phantoms vs Universe, wenn ich mich recht erinnere. Die Lösung war, glaub ich, eine Geldstrafe an den Spieler. Da gibts hier aber Leute, die näher dran sind.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
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_pinky
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von _pinky »

Frisolin hat geschrieben: ... muss auch bis 28.2. eine Freigabe von NEUEN Verein an den alten geschrieben werden, das ist nicht erfolgt.[...]
Dementsprechend hätten die Pirates egal in welchem Zeitraum eine Freigabe anfragen müssen was sie nicht getan haben, ergo ist der Spieler nicht berechtigt und die Pirates haben ein Problem.
Und genau das halte ich für eine falsche Interpretation des Paragraphen.


Vielleicht sollten wir mal die verbandseigene Rechtsberatung des AFVD anfragen. Da gibts einen Honoraranwalt, der gerne mit Rat und Tat und Footballsachverstand zur Seite steht.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
Frisolin
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von Frisolin »

_pinky hat geschrieben:Am Ende bleibt eben die Frage, was die zuständige Stelle ist, die informieren (aufgemerkt: nicht 'informiert werden') muß.
Ist es die Passstelle oder der aufnehmende Verein?

a) Ist es die Passstelle, liegt der Fehler beim Verband. Warum soll dann der Spieler bestraft werden?

b) Ist es der aufnehmende Verein, hast du Recht, daß es die Pirates versäumt haben. Dann hätte der Verband aber nicht den Pass auststellen dürfen, weil die Freigabe nicht vorlag.

Wenn ich als Vereinspaßmensch vom Verband einen Pass bekomme (egal, ob a oder b zutrifft), gehe ich davon aus, daß er in Ordnung ist. Sonst halten sie ja auch alles Mögliche wegen jeder formellen Kleinigkeit zurück.
Paß = Spielberechtigung. Kein Paß = kein Spiel. Frag mal den Ref deines Vertrauens. Bei einer Ejection behalten sie den Paß auch gleich ein, oder?


Lustigerweise haben scheinbar die Leutchen vom hessischen Verband genau den gleichen Bock im vergangenen Jahr auch schon geschossen. Phantoms vs Universe, wenn ich mich recht erinnere. Die Lösung war, glaub ich, eine Geldstrafe an den Spieler. Da gibts hier aber Leute, die näher dran sind.
In deiner Aufstellung greift Punkt b)

Bei einer Ejection wird der Pass nicht vom Ref eingesammelt sonder der betreffende Verein muss den Pass mit dem Spielberichtsbogen an den Ligaobmann schicken.

Nicht nur Wiesbaden vs. Universe auch bei den Pirates gab es genau so einen begründeten Verdacht und der hessische Verband hat NICHTS gemacht. Verdammt traurig...
Frisolin
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von Frisolin »

_pinky hat geschrieben:
Frisolin hat geschrieben: ... muss auch bis 28.2. eine Freigabe von NEUEN Verein an den alten geschrieben werden, das ist nicht erfolgt.[...]
Dementsprechend hätten die Pirates egal in welchem Zeitraum eine Freigabe anfragen müssen was sie nicht getan haben, ergo ist der Spieler nicht berechtigt und die Pirates haben ein Problem.
Und genau das halte ich für eine falsche Interpretation des Paragraphen.


Vielleicht sollten wir mal die verbandseigene Rechtsberatung des AFVD anfragen. Da gibts einen Honoraranwalt, der gerne mit Rat und Tat und Footballsachverstand zur Seite steht.
Doch das ist richtig. Es steht ja genau drin:

§60 Wechselbestimmungen
b) Wechsel zwischen 01. Januar und 28./29. Februar
Wurde für einen Spieler zwischen dem 15. Dezember des Vorjahres und dem 28./29. (in Schaltjahren) Februar des Spieljahres ein Spielerpass ausgestellt oder verlängert, so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein entweder eine Freigabe schriftlich erteilt, die dem Neuantrag beizufügen ist, oder einer Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile
schriftlich widerspricht.
Terry Tate
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von Terry Tate »

"(...) so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein (...) einer Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile
schriftlich widerspricht."

Verstehe ich nun so, dass wenn der Spielerpass bevor dem 28/29.2. ausgestellt/freigegeben wird (vom Verband für den aufnehmenden Verein ausgestellt), hätte der abgebende Verein innerhalb 14 Tage Widerspruch einlegen können.

Die Frage ist wohl wer die "Zuständige Stelle" ist, die die Information an den abgebenden Verein liefert und den schriftlichen Widerspruch aufnimmt. Ich vermute das ist der hessische Verband.

Also ist die Frage dann, hat der hessische Verband die Freigabe kommuniziert?
Falls nein, dann ist der Verband schuld.
Falls ja, hat dann der abgebende Verein Widerspruch eingelegt?
Falls nein, dann ist alles sauber.
Falls ja, dann ist der Verband schuld.

In allen Fällen sehe ich nicht die Schuld beim aufnehmenden Verein, sondern eher beim abgebenden oder dem Verband.
Frisolin
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Re: GFL2 Süd 2014

Beitrag von Frisolin »

Terry Tate hat geschrieben:"(...) so ist ein Wechsel nur möglich wenn, der abgebende Verein (...) einer Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen nach Information durch die zuständige Steile
schriftlich widerspricht."

Verstehe ich nun so, dass wenn der Spielerpass bevor dem 28/29.2. ausgestellt/freigegeben wird (vom Verband für den aufnehmenden Verein ausgestellt), hätte der abgebende Verein innerhalb 14 Tage Widerspruch einlegen können.

Die Frage ist wohl wer die "Zuständige Stelle" ist, die die Information an den abgebenden Verein liefert und den schriftlichen Widerspruch aufnimmt. Ich vermute das ist der hessische Verband.

Also ist die Frage dann, hat der hessische Verband die Freigabe kommuniziert?
Falls nein, dann ist der Verband schuld.
Falls ja, hat dann der abgebende Verein Widerspruch eingelegt?
Falls nein, dann ist alles sauber.
Falls ja, dann ist der Verband schuld.

In allen Fällen sehe ich nicht die Schuld beim aufnehmenden Verein, sondern eher beim abgebenden oder dem Verband.
Der abgebende Verein hat nicht mal gewusst, dass der Spieler wo anders spielt. Das wurde erst durch das Spiel am Samstag bekannt. Es gab keine Kommunikation von seitens der Pirates zu Mainz somit konnte keiner Freigabe zugestimmt oder widersprochen werden.
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