Ganz so schlimm ist es nicht .Fighti hat geschrieben:Dafür braucht der Pilot eine Lizenz über Menschen fliegen zu dürfen und den Piloten brauchts dann bei den Spielen.
Für die GFL-TV-Copter-Cam reichen die kleinen (< 5 kg) Elektrischen, für die braucht man, wenn überhaupt*, nur eine "Allgemeinerlaubnis", solange das Fluggerät in Sichtweite max 100m über Grund des Steuernden bleibt. Menschenansammlungen dürfen (absichtlich) nicht überflogen werden, das läßt sich beim Fliegen über dem Spielfeld hinter der aktuellen Offense recht sicher einhalten. Daher braucht man mindestens 2 dieser Geräte, die ihren Start- und Landeplatz hinter der jeweilgen Endzone haben. Problematisch wird das nur, wenn da nicht genug freier Platz ist (oder die Tribüne nicht gesperrt). Richtig nervig wird es wenn der Spielort im Kontrollbereich eines Flugplatz/-hafen liegt, da muß dann die Genehmigung der Flugkontrolle vorher eingeholt werden.
* Es könnte auch sein, das das Thema Bilder beim Sport auch unter sportliche Benutzung fällt, dann bräuchte es keine Genehmigung.
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Allgeminerlaubnis bundesweit gilt oder nur in dem Bundesland, in dem sie ausgestellt wurde.
In diesem Sinne frei nach der alten löslichen-Pulverkaffee-Werbung: "Signore, isch 'abe garkeine Copter"