ELF kommt vor Zwölf
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Re: ELF kommt vor Zwölf
Weil ich es nun öfters lese aber keine Ahnung habe: Illegaler Spielbetrieb...ist es wirklich illegal? In wessen Auge und wenn illegal, warum nicht "gesetzlich" unterbunden?
Mir scheint die ELF ist seit längerer Zeit nun unterwegs - ich wäre davon ausgegangen, dass man da (GFL) gerichtlich vorgehen müsste, oder nicht?
Mir scheint die ELF ist seit längerer Zeit nun unterwegs - ich wäre davon ausgegangen, dass man da (GFL) gerichtlich vorgehen müsste, oder nicht?
Re: ELF kommt vor Zwölf
Du kannst doch keinem verbieten eine (oder viele) GmbH(s) zu gründen und Football zu spielen.
Was man aber als Verband machen kann ist seine Statuten (BSO) so zu ändern wie es mit § 5 getan wurde. Jeder der in einer AFVD-Liga spielen oder vereinsmeiern will muss sich daran halten.
Es wird aber niemand gezwungen in einer AFVD-Liga zu vereinsmeiern oder zu spielen
Was man aber als Verband machen kann ist seine Statuten (BSO) so zu ändern wie es mit § 5 getan wurde. Jeder der in einer AFVD-Liga spielen oder vereinsmeiern will muss sich daran halten.
Es wird aber niemand gezwungen in einer AFVD-Liga zu vereinsmeiern oder zu spielen
Wo gestern meine Leber war ist heute eine Minibar.
Re: ELF kommt vor Zwölf
das ist ne witzige Aussage, klar wird niemand gezwungen, aber ohne AFVD geht´s halt wohl nicht, rechtfertigt dass dann dass ich die, die mit nem ELF Team kooperieren oder irgendwelche anderen Aufgaben in der ELF wahrnehmen gängele?ProBowler hat geschrieben: ↑Di Aug 17, 2021 11:12 Du kannst doch keinem verbieten eine (oder viele) GmbH(s) zu gründen und Football zu spielen.
Was man aber als Verband machen kann ist seine Statuten (BSO) so zu ändern wie es mit § 5 getan wurde. Jeder der in einer AFVD-Liga spielen oder vereinsmeiern will muss sich daran halten.
Es wird aber niemand gezwungen in einer AFVD-Liga zu vereinsmeiern oder zu spielen
Re: ELF kommt vor Zwölf
...illegal im wortsinn, also "gegen geltende gesetze verstoßend", ist eine konkurrenzliga nicht. illegal im hubersinne wäre es schon, also so ungefähr "ihr ordnet euch nicht unseren satzungen, ordnungen und weisungen unter".
nach deutschem recht kann jeder gmbhs oder andere rechtsformen wählen, die football als geschäftszweck haben, so er denn die kohle für eine gründung hat. machen gfl-vereine ja auch. das finanzamt geht dabei immer - also auch bei den gfl-gmbhs - auf dauer von einer gewinnerzielungsabsicht aus, wäre das nicht so, würde die gesellschaft von amts wegen gelöscht. diese gesellschaften machen nur sinn, wenn man auch eine zugehörige liga hat. und auf sowas gibts kein patent oder alleinrecht, anhand dessen der afvd das untersagen lassen könnte.
du könntest aber auch anders vorgehen und einfach einen konkurrenzverband gründen. würde vom afvd auch als illegal gesehen. dann musst du nur noch genügend teams gründen oder bestehende zu einem wechsel überreden und die internationale anerkennung deines verbands erreichen. auf diesem weg ist auch der afvd entstanden. es hindert dich niemand, einen zweiten verband "daneben" zu gründen. nur wenn es dumm läuft, dann läuft es wie im boxen, wo in derselben gewichtsklasse mehrere verbände jeweils ihren eigenen weltmeister ermitteln...
nach deutschem recht kann jeder gmbhs oder andere rechtsformen wählen, die football als geschäftszweck haben, so er denn die kohle für eine gründung hat. machen gfl-vereine ja auch. das finanzamt geht dabei immer - also auch bei den gfl-gmbhs - auf dauer von einer gewinnerzielungsabsicht aus, wäre das nicht so, würde die gesellschaft von amts wegen gelöscht. diese gesellschaften machen nur sinn, wenn man auch eine zugehörige liga hat. und auf sowas gibts kein patent oder alleinrecht, anhand dessen der afvd das untersagen lassen könnte.
du könntest aber auch anders vorgehen und einfach einen konkurrenzverband gründen. würde vom afvd auch als illegal gesehen. dann musst du nur noch genügend teams gründen oder bestehende zu einem wechsel überreden und die internationale anerkennung deines verbands erreichen. auf diesem weg ist auch der afvd entstanden. es hindert dich niemand, einen zweiten verband "daneben" zu gründen. nur wenn es dumm läuft, dann läuft es wie im boxen, wo in derselben gewichtsklasse mehrere verbände jeweils ihren eigenen weltmeister ermitteln...
Re: ELF kommt vor Zwölf
p.s. ja, es wird niemand gezwungen, dem afvd beizutreten.
nur wenn du spielen willst, MUSST du satzung, bso und den ganzen rest "as is" akzeptieren. das ist nicht verhandelbar. und deswegen ist das juristisch angreifbarer. dazu gibt es urteile aus anderen sportarten, wo klar gegen unangemessene benachteiligungen oder bruch höheren rechts geurteilt wurde. das bekannteste dürfte das bosman-urteil im fußball sein. da wurde klar höher angesiedeltes recht gebrochen. vereinbaren kannst du vieles, das meiste ist sogar durch die vertragsfreiheit gedeckt, aber wenn gegen höheres recht - insbesondere grundrechte wie die freie wahl des arbeitsplatzes - verstoßen wird, ist das schlichtweg ungültig.
teile der bso könnten auch diesen weg "down the drain" gehen. §5 bso wäre dafür ein top-kandidat! es müsste nur mal einer ausreichend eier zum klagen haben...
nur wenn du spielen willst, MUSST du satzung, bso und den ganzen rest "as is" akzeptieren. das ist nicht verhandelbar. und deswegen ist das juristisch angreifbarer. dazu gibt es urteile aus anderen sportarten, wo klar gegen unangemessene benachteiligungen oder bruch höheren rechts geurteilt wurde. das bekannteste dürfte das bosman-urteil im fußball sein. da wurde klar höher angesiedeltes recht gebrochen. vereinbaren kannst du vieles, das meiste ist sogar durch die vertragsfreiheit gedeckt, aber wenn gegen höheres recht - insbesondere grundrechte wie die freie wahl des arbeitsplatzes - verstoßen wird, ist das schlichtweg ungültig.
teile der bso könnten auch diesen weg "down the drain" gehen. §5 bso wäre dafür ein top-kandidat! es müsste nur mal einer ausreichend eier zum klagen haben...
Re: ELF kommt vor Zwölf
Wäre tatsächlich interessant, ob das Wort "illegal" durch die Juristem im Sinne von "gegen geltende Gesetze verstoßend" interpretiert wird. Falls ja, dann müsste der Begriff in der BSO schleunigst konkretisiert bzw. umbenannt werden oder er würde wie du schreibst evtl für ungültig erklärt.
When it´s game time, it´s pain time baby!
Re: ELF kommt vor Zwölf
...es ist nicht die begrifflichkeit des illegalen spielbetriebs, diese eigendefinition ist m.e. unproblematisch, sondern z.b. die einschränkung der freien wahl des arbeitsplatzes. zudem ist das ganze so unklar gefasst, dass du als verein schon deine lizenz verlieren könntest, wenn du zum kacheln der gästeumkleide einen fliesenleger holst, der zufällig mal esume das bad gekachelt hat. das wäre nach der aktuellen fassung des §5 bso tatsächlich möglich. da lacht der richter mal herzhaft.
Re: ELF kommt vor Zwölf
Der AFVD erhebt in seiner Satzung den Alleinvertretungsanspruch für American Football in Deutschland.
Wichtiger und auch höher gerankt ist §2
Darüber steht glaube ich, nur noch der §, der aussagt, daß alles durch eine angemessene Gebühr, die das AFVD-Präsidium festlegt, geregelt werden kann.
Wer da nicht mit dabei ist, ist illegal....
§ 3 Sachlicher Geltungsbereich
Der American Football Verband Deutschland ist der Spitzensportverband für die
Sportart American Football im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und als
solcher der Träger der Sporthoheit für den gesamten American Football Sport in
Deutschland. Er vertritt den American Football Sport in den europäischen und
internationalen Sportverbänden.
...
Wichtiger und auch höher gerankt ist §2
Deswegen können Sie ja auch machen was sie wollen. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind sehr schwer nachzuweisen.§ 2 Haftungsausschluss
Aus Entscheidungen der Organe des AFVD können keine Ersatzansprüche
hergeleitet werden. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Darüber steht glaube ich, nur noch der §, der aussagt, daß alles durch eine angemessene Gebühr, die das AFVD-Präsidium festlegt, geregelt werden kann.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
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Re: ELF kommt vor Zwölf
Ja. Allerdings ist dass dich in aller Breite hier schon vor langer Zeit auf den Tisch gepackt worden. Will bis heute keiner gegen vorgehen. Solange er nicht davon betroffen ist. Meist reicht ein wenig Papierrascheln, dann ist die Revolutionsgrad streng gegen Null gegangen. Es gibt wenige Ausnahmen, die das durchgezogen haben. Lex Magdeburg. Danach wurden ja noch mal mehr Daumenschrauben angelegt. Reaktion: wie gehabt…
Aber nicht dass jemand auf die Idee kommt, die ELF würde ganz vorne für Gerechtigkeit kämpfen. Die nutzen genau die gleichen Mechanismen. Nur eben für die eigenen Zwecke. Das führt auf keiner Ebene zu einer Verbesserung für ALLE.
Aber nicht dass jemand auf die Idee kommt, die ELF würde ganz vorne für Gerechtigkeit kämpfen. Die nutzen genau die gleichen Mechanismen. Nur eben für die eigenen Zwecke. Das führt auf keiner Ebene zu einer Verbesserung für ALLE.
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- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
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Re: ELF kommt vor Zwölf
Stimmt. Der eine hat halt das Pech, daß er sich schon sehr viel länger unbeliebt macht. Sein Glück ist, daß einige Teams sich entscheiden müssen, wer für sie selbst das kleinere Übel ist. Der andere hat das Glück, daß er nur wenigen an den Karren fährt. Der solidarische Dagegen-Versuch hat nicht funktioniert. Jetzt soll die Knute regieren.
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Re: ELF kommt vor Zwölf
Er macht sich ja nicht überall unbeliebt. Das ist ja der Trick. Denn nur wer beliebt ist, wird gewählt. Traut sich keiner, was anderes zu machen…
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Re: ELF kommt vor Zwölf
https://www.wienerzeitung.at/nachrichte ... -sich.html
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Re: ELF kommt vor Zwölf
https://afcvnrw.de/news/quo-vadis-elf/
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Re: ELF kommt vor Zwölf
Welche "guten Ideen für eine sinnvolle Kooperation"? Kooperationen sind verboten und werden bestraft ... sagt der Verband.Müssten wir die aktuelle Situation bewerten, würden wir derzeit von einer Phase einer reinen Koexistenz sprechen. Von einer beiderseitigen Akzeptanz oder gar guten Ideen für eine sinnvolle Kooperation sind wir leider weiterhin ein ganzes Stück entfernt.