Versicherungsschutz bei schwerer Footballverletzung?
Versicherungsschutz bei schwerer Footballverletzung?
Aufgrund einer aktuellen Diskussion im Freundeskreis leite ich die folgende Frage gern an Euch weiter:
Der Spieler XY verletzt sich beim Football (Amateurstatus in Deutschland, kein Profi!) so schwer (z.B. Kreuzbänder oder so), das er mindestens 6-12 Monate ausfällt. Im schlimmsten Fall kann er nie wieder Football spielen.
Aufgrund der Schwere der Verletzung fällt XY auch bei seinem Arbeitgeber lange aus, da er einen Beruf mit körperlicher Tätigkeit ausübt und mobil sein muss (z.B. Postzusteller, Kurierfahrer, Kraftfahrer, Sicherheitsdienst...).
Frage:
Ist man in solchen Fällen automatisch über den Football-Verein versichert?
Wenn nein, deckt das die eigene Unfallversicherung mit ab? Oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Bekommt man Entschädigungszahlungen, wenn man durch die schwere Verletzung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Der Spieler XY verletzt sich beim Football (Amateurstatus in Deutschland, kein Profi!) so schwer (z.B. Kreuzbänder oder so), das er mindestens 6-12 Monate ausfällt. Im schlimmsten Fall kann er nie wieder Football spielen.
Aufgrund der Schwere der Verletzung fällt XY auch bei seinem Arbeitgeber lange aus, da er einen Beruf mit körperlicher Tätigkeit ausübt und mobil sein muss (z.B. Postzusteller, Kurierfahrer, Kraftfahrer, Sicherheitsdienst...).
Frage:
Ist man in solchen Fällen automatisch über den Football-Verein versichert?
Wenn nein, deckt das die eigene Unfallversicherung mit ab? Oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Bekommt man Entschädigungszahlungen, wenn man durch die schwere Verletzung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
- sugar-undercover
- DLiner
- Beiträge: 166
- Registriert: Mo Okt 17, 2005 15:54
Wer kommt für den Schaden auf? Anders als bei Autounfällen spielt die Schuldfrage - auch beim Foul bei Mannschaftssportarten - in der Regel keine Rolle. Verletzt der eine den anderen, gilt das als fahrlässig und nicht beabsichtigt. Es sei denn, einer der Spieler tritt oder schlägt einen anderen grundlos. Dann ist von einem Sportunfall keine Rede mehr.
Die ärztliche Behandlung zahlt die Krankenkasse. Bei langfristigen Schäden greifen andere Versicherungen - die private Unfallversicherung oder, etwa beim Schul-, Hochschul- oder Betriebssport, die gesetzliche Unfallversicherung. Wer im Verein Sport treibt, genießt häufig noch Schutz über die Versicherung des Vereins und zahlt die Prämien dafür mit seinem Vereinsbeitrag. Geschieht ein Sportunfall nur deshalb, weil sich die Anlage in einem schlechten baulichen Zustand befindet, muss deren Betreiber dafür haften - sofern man ihm nachweisen kann, dass er diese nicht häufig genug überprüft und somit die Verkehrssicherheitspflichten schuldhaft vernachlässigt hat.
Kann der Angestellte nach einem Sportunfall nicht zur Arbeit gehen, zahlt der Arbeitgeber ihm in der Regel bis zu sechs Wochen den Lohn. Doch was, wenn er meint, er müsse das nicht? Wie viel bezahlt der Verein bei Invalidität nach einem Sportunfall?
Wer in einem Sportverein Sport treibt, hat einen Grundversicherungsschutz - vorausgesetzt, der Verein ist Mitglied im Landessportbund Berlin. Der hat für sich und die im Landessportbund organisierten Verbände, Vereine und deren Mitglieder eine Haftpflicht- und Sportunfallversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsprämie wird mit dem Vereinsmitgliedsbeitrag gezahlt.
Leistungen: Bei Invalidität (ab einem Grad von 75 Prozent) beträgt die Versicherungssumme 33 234 Euro (bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren: 25 565 Euro) und bei Tod 5 113 Euro. Für Kadersportler erhöht sich die Invaliditätsversicherungssumme auf insgesamt 50 000 Euro. Bergungskosten werden bis zu 3 068 Euro übernommen, kosmetische Operationen bis zu 2 557 Euro. Die Kurkostenbeihilfe beträgt 1 023 Euro. Eine Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Meldung: Jeder Unfall ist vom Verletzten oder vom Spielführer unverzüglich dem Verein zu melden. Dieser leitet die Sport-Unfall-Schadenanzeige an die Geschäftsstelle des Landessport- bundes Berlin bzw. bei Footballspielen an die Geschäftsstelle des AFVD. Jeder Verletzte hat sofort, spätestens innerhalb von vier Tagen, einen Arzt aufzusuchen.
Für die ärztliche Behandlung nach einem Sportunfall kommt die eigene Krankenkasse auf, für längerfristige Folgen - etwa in Form von Lohnfortzahlung, Tagegeld, Entschädigungen oder eine Rente - jedoch nicht. Dafür lohnt es sich eine private Unfallversicherung abzuschließen, eine spezielle Sportversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
GESETZLICH VERSICHERT
Bei einigen Unfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie übernimmt die Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation sowie die Kosten für berufsfördernde Leistungen, etwa die Vermittlung eines neuen Ausbildungsplatzes oder auch Umschulungsmaßnahmen. Zudem wird dem Verletzten die Rückkehr in den Alltag erleichtert, z.B. durch die Übernahme der Kosten für einen notwendigen Umbau der Wohnung (etwa für den Einbau einer rollstuhlgerechten sanitären Einrichtung). Als Ersatz für das Einkommen gibt es Verletztengeld. Während einer berufsfördernden Maßnahme wird Übergangsgeld gezahlt. Bei Berufsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Unfallrente.
Kitas und Schulen: Kinder in Tagesstätten sowie Schüler und Schülerinnen an allgemein- und berufsbildenden Schulen genießen beim Schulsport und bei Schulsportfesten den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Nach einem Sportunfall ihrer Angestellten weigern sich einige Arbeitgeber, den Lohn weiterzuzahlen
Dazu ein Interview mit einem Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt
Herr Kahlau, muss ein Arbeitgeber seinem verletzten Angestellten den Lohn weiter zahlen?
Ja. Es sei denn, der Arbeitnehmer ist in seiner Freizeit ein übertriebenes Risiko eingegangen, hat etwa Bungee Jumping oder Kickboxen gemacht oder an einer Schlägerei teilgenommen. Dann hat er grob fahrlässig gehandelt, den Unfall selbst verschuldet und keinen Anspruch darauf, dass man ihm weiterhin Lohn zahlt.
Gibt es Sportarten, die in diesem Sinn von den Gerichten als gefährlich eingestuft werden?
Es gibt keine Liste gefährlicher Sportarten, es gibt nur Entscheidungen zu einzelnen Fällen. Kickboxen galt in der Rechtsprechung als gefährlich, Fingerhakeln, Motorradrennen, Fußball Spielen, Amateurboxen und Drachenfliegen hingegen als ungefährlich. Aber letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Die Frage, die geklärt werden muss, lautet: Hat der Arbeitnehmer den Unfall durch eigenes Handeln, zum Beispiel weil er sich übernommen hat oder leichtsinnig war, verschuldet?
Nach einem Sportunfall wird der Lohn bis zu sechs Wochen lang weitergezahlt.
Was aber, wenn der Arbeitnehmer dann immer noch krank ist?
Bis zu 78 Wochen lang gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn der Sportunfall als Arbeitsunfall gilt, er zum Beispiel während einer Weihnachtsfeier geschah, greift die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften. Wenn nicht, dann die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung, wenn man denn eine hat.
Im Grunde ist man also über den Verein, sowie die gesetzl. Versicherung abgesichert, doch auch hier gilt eine private Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht schaden, sondern im Ernstfall die knapp bemessenen Entschädigungen aufstocken.
Trotz aller Infos hoffen wir aber, das das keiner von euch brauchen wird.
Die ärztliche Behandlung zahlt die Krankenkasse. Bei langfristigen Schäden greifen andere Versicherungen - die private Unfallversicherung oder, etwa beim Schul-, Hochschul- oder Betriebssport, die gesetzliche Unfallversicherung. Wer im Verein Sport treibt, genießt häufig noch Schutz über die Versicherung des Vereins und zahlt die Prämien dafür mit seinem Vereinsbeitrag. Geschieht ein Sportunfall nur deshalb, weil sich die Anlage in einem schlechten baulichen Zustand befindet, muss deren Betreiber dafür haften - sofern man ihm nachweisen kann, dass er diese nicht häufig genug überprüft und somit die Verkehrssicherheitspflichten schuldhaft vernachlässigt hat.
Kann der Angestellte nach einem Sportunfall nicht zur Arbeit gehen, zahlt der Arbeitgeber ihm in der Regel bis zu sechs Wochen den Lohn. Doch was, wenn er meint, er müsse das nicht? Wie viel bezahlt der Verein bei Invalidität nach einem Sportunfall?
Wer in einem Sportverein Sport treibt, hat einen Grundversicherungsschutz - vorausgesetzt, der Verein ist Mitglied im Landessportbund Berlin. Der hat für sich und die im Landessportbund organisierten Verbände, Vereine und deren Mitglieder eine Haftpflicht- und Sportunfallversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsprämie wird mit dem Vereinsmitgliedsbeitrag gezahlt.
Leistungen: Bei Invalidität (ab einem Grad von 75 Prozent) beträgt die Versicherungssumme 33 234 Euro (bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren: 25 565 Euro) und bei Tod 5 113 Euro. Für Kadersportler erhöht sich die Invaliditätsversicherungssumme auf insgesamt 50 000 Euro. Bergungskosten werden bis zu 3 068 Euro übernommen, kosmetische Operationen bis zu 2 557 Euro. Die Kurkostenbeihilfe beträgt 1 023 Euro. Eine Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Meldung: Jeder Unfall ist vom Verletzten oder vom Spielführer unverzüglich dem Verein zu melden. Dieser leitet die Sport-Unfall-Schadenanzeige an die Geschäftsstelle des Landessport- bundes Berlin bzw. bei Footballspielen an die Geschäftsstelle des AFVD. Jeder Verletzte hat sofort, spätestens innerhalb von vier Tagen, einen Arzt aufzusuchen.
Für die ärztliche Behandlung nach einem Sportunfall kommt die eigene Krankenkasse auf, für längerfristige Folgen - etwa in Form von Lohnfortzahlung, Tagegeld, Entschädigungen oder eine Rente - jedoch nicht. Dafür lohnt es sich eine private Unfallversicherung abzuschließen, eine spezielle Sportversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
GESETZLICH VERSICHERT
Bei einigen Unfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung. Sie übernimmt die Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation sowie die Kosten für berufsfördernde Leistungen, etwa die Vermittlung eines neuen Ausbildungsplatzes oder auch Umschulungsmaßnahmen. Zudem wird dem Verletzten die Rückkehr in den Alltag erleichtert, z.B. durch die Übernahme der Kosten für einen notwendigen Umbau der Wohnung (etwa für den Einbau einer rollstuhlgerechten sanitären Einrichtung). Als Ersatz für das Einkommen gibt es Verletztengeld. Während einer berufsfördernden Maßnahme wird Übergangsgeld gezahlt. Bei Berufsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Unfallrente.
Kitas und Schulen: Kinder in Tagesstätten sowie Schüler und Schülerinnen an allgemein- und berufsbildenden Schulen genießen beim Schulsport und bei Schulsportfesten den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Nach einem Sportunfall ihrer Angestellten weigern sich einige Arbeitgeber, den Lohn weiterzuzahlen
Dazu ein Interview mit einem Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt
Herr Kahlau, muss ein Arbeitgeber seinem verletzten Angestellten den Lohn weiter zahlen?
Ja. Es sei denn, der Arbeitnehmer ist in seiner Freizeit ein übertriebenes Risiko eingegangen, hat etwa Bungee Jumping oder Kickboxen gemacht oder an einer Schlägerei teilgenommen. Dann hat er grob fahrlässig gehandelt, den Unfall selbst verschuldet und keinen Anspruch darauf, dass man ihm weiterhin Lohn zahlt.
Gibt es Sportarten, die in diesem Sinn von den Gerichten als gefährlich eingestuft werden?
Es gibt keine Liste gefährlicher Sportarten, es gibt nur Entscheidungen zu einzelnen Fällen. Kickboxen galt in der Rechtsprechung als gefährlich, Fingerhakeln, Motorradrennen, Fußball Spielen, Amateurboxen und Drachenfliegen hingegen als ungefährlich. Aber letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Die Frage, die geklärt werden muss, lautet: Hat der Arbeitnehmer den Unfall durch eigenes Handeln, zum Beispiel weil er sich übernommen hat oder leichtsinnig war, verschuldet?
Nach einem Sportunfall wird der Lohn bis zu sechs Wochen lang weitergezahlt.
Was aber, wenn der Arbeitnehmer dann immer noch krank ist?
Bis zu 78 Wochen lang gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn der Sportunfall als Arbeitsunfall gilt, er zum Beispiel während einer Weihnachtsfeier geschah, greift die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften. Wenn nicht, dann die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung, wenn man denn eine hat.
Im Grunde ist man also über den Verein, sowie die gesetzl. Versicherung abgesichert, doch auch hier gilt eine private Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht schaden, sondern im Ernstfall die knapp bemessenen Entschädigungen aufstocken.
Trotz aller Infos hoffen wir aber, das das keiner von euch brauchen wird.
- sugar-undercover
- DLiner
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- Registriert: Mo Okt 17, 2005 15:54
tz tz tz, da such ich mich doch auf der Seite des AFVD dumm und dämlich um die Satzung zu finden....................................und die gibts da nicht...
Das nenn ich mal einen schweren Mangel und ja beim DSV findet man die Vereinssatzung sofort an erster Stelle bei den Regelwerken, so wie sich das gehört.


Das nenn ich mal einen schweren Mangel und ja beim DSV findet man die Vereinssatzung sofort an erster Stelle bei den Regelwerken, so wie sich das gehört.

Copy & Paste und dann noch nichtmal ne QuellenangabeEs kann sinvolles von sich geben. Meinen Respekt

Du wirst niemals Gewinnen, wenn du nicht den Typen vor dir schlägst. Das Ergebnis auf der Anzeigetafel ist unwichtig. Das ist nur für die Fans. Du musst den Krieg gegen deinen Gegenspieler gewinnen. Du musst deinen Mann stehen.
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- sugar-undercover
- DLiner
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Sagt mal geht es noch? Hier wurde eine Frage gestellt und nicht einer von euch ist in der Lage da eine vernünftige Antwort zu posten? Statt dessen verhaltet ihr euch wahrlich "PROFFESIONEL & ERWACHSEN". Ich frag mich gerade wer hier den Troll spielt, aber anscheinend ist es bei euch nicht möglich auch mal sinnvolle Themen zu diskutieren und wehe dem der tatsächlich eine Frage hat. Es ist gerade eindeutig zu sehen wer sich hier ein Armutszeugnis ausstellt und das bin garantiert nicht ich. Klar ist ein großteil meines Textes von google....jedoch sollte es egal sein woher man die Antwort hat, so lange sie richtig ist. Wenn ihr die gleiche Hingabe und den gleichen ernsthaften Antrieb beim Spiel hat, dann gute Nacht Footballdeutschland.
Es ist einfach traurig das durch solche Aktionen, Eine Sportart in ein Klischee gedrückt wird, das nicht nötig wäre. Der großteil der Leute hier ist es aber selber Schuld, nur schade für die, die ihn ernsthaft betreiben und hin und wieder mal eine Vernünftige Antwort erwarten....
Naja aussagekräftig genug ist es eigentlich schon, wenn der Thread "Style" der ist, der die meisten Aufrufe und Postings hat.....
Vielleicht sollte Ihr eine neue Liga gründen mit dem Namen : Kindergarten
Denn das einzige was ich hier großteils gelesen hab, ist eine Form von "SELBSTBEWEIHRÄUCHERUNG & VERHERRLICHUNG" von einer gruppe kindischer EGOMANEN. Nochmals wiederhol ich mich und bedauer die die den Sport wirklich mit Ernsthaftigkeit betreiben.
Es ist einfach traurig das durch solche Aktionen, Eine Sportart in ein Klischee gedrückt wird, das nicht nötig wäre. Der großteil der Leute hier ist es aber selber Schuld, nur schade für die, die ihn ernsthaft betreiben und hin und wieder mal eine Vernünftige Antwort erwarten....
Naja aussagekräftig genug ist es eigentlich schon, wenn der Thread "Style" der ist, der die meisten Aufrufe und Postings hat.....
Vielleicht sollte Ihr eine neue Liga gründen mit dem Namen : Kindergarten
Denn das einzige was ich hier großteils gelesen hab, ist eine Form von "SELBSTBEWEIHRÄUCHERUNG & VERHERRLICHUNG" von einer gruppe kindischer EGOMANEN. Nochmals wiederhol ich mich und bedauer die die den Sport wirklich mit Ernsthaftigkeit betreiben.
- sugar-undercover
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