Das Thema ist OffTopic, will es aber nicht so stehen lassen.
Im Rahmen der Privatautonomie hat (im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens - Sklaverei wurde glaube ich abgeschafft) jede Privatperson das Recht mit jedem Verein auf freiwilliger Basis Verträge abzuschließen.
Wenn Einigkeit zwischen den Parteien über die essentialia negotii (z.B. Laufzeit, Leistungsart, Leistungsort, Gegenleistung) erreicht wird hat man einen Vertrag. Dieser kann schriftlich sein. Dieser Vertrag bewegt sich ausserhalb der Reichweite des AVFD.
Der Spielerpass wird vom AFVD ausgestellt und unterliegt den Satzungen (und deren Auslegung) die der AFVD aufstellt.
Es gibt MoUs. Das sind reine Absichtserklärung. Darum dürfte es sich im Regelfall handeln und wenn der Spieler nicht kommt - Pech.
Verpflichtet sich also A zum unterzeichnen des Spielerpasses gegen Entgelt (Amateurstatus und kein laufendes Entgelt ausser Kostenerstattung...*hüstel*) und bricht diesen Vertrag kann der Verein auf Erfüllung pochen. Diesen Anspruch im Ausland gerichtlich geltend zu machen dürfte tatsächlich schwierig sein.
Verpflichtet sich A nun gegen regelmäßige Entlohnung zu spielen - haben wir einen Profisportler, somit einen Arbeitsvertrag und die Büchse der Pandora des Arbeitsrechts, Sozialversicherungen und Aufenthalts- neben Arbeitsgenehmigungsrecht öffnet sich. Doch auch hier gilt - wo kein Kläger da kein Richter.
Da Niemand (ausser den Betroffenen) weiß was für ein Vertrag geschlossen wurde, kann man hier im Forum zu keiner vernünftigen Deutung des Sachverhaltes kommen.
Ich würde mir auf jeden Fall einen großen Eimer Popcorn besorgen und lachend im Gerichtssaal sitzen wenn so ein Fall jemals zur Verhandlung käme
Just my 2 cents!