"A" s in der 2ten Bundesliga
"A" s in der 2ten Bundesliga
verstossen die Vereine der 2ten Liga mit Duldung des Verbandes gegen das Gesetz wenn sie Amerikaner/Canadier beschäftigen ???
- skao_privat
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Re: "A" s in der 2ten Bundesliga
Mal kurz etwas zur Rechtslage, ohne Anspruch auf Vollzähligkeit bzw. "Rechtsberatung"Coach B. hat geschrieben:verstossen die Vereine der 2ten Liga mit Duldung des Verbandes gegen das Gesetz wenn sie Amerikaner/Canadier beschäftigen ???
Soweit wie mir bekannt ist, wird den betreffenden Vereine seit mehreren Jahren die Rechslage erläutert.
Eine Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke des Berufssports erhält einen Ausländer von ausserhalb der EU und des EWR nur für die 1. Bundesliga (Ausnahme Fussball, dort gelten die 2. Bundesliga und Regionalliga).
In allen anderen Sportarten hat der DSB seine notwendige Einvernehmenserklärung auf die 1. Bundesliga der jeweiligen Sportart beschränkt.
Das gilt für Eishockey, Basketball, Handball, etc gleichermassen, wie für American Football.
D. h. keine Ausländerbehörde in Deutschland kann bei richtiger Anwendung der Rechtslage eine Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke des Berufssports ausstellen.
Bewirkt ein Verein, dass ein Spieler nach Deutschland einreist, damit er hier als Berufssportler tätig wird, begeht der Vorstand des Vereins Behilfe zum Verstoss gegen das Ausländergesetz.
Berufssport ist bereits die Zuwendung eines geldwerten Vorteils. D. h.
gleich ob freie Kost und Logis, Überlassung von Kraftfahrzeugen, Geld. Die Höhe ist dabei nicht entscheidend. Zu beachten ist insbesonders, dass die aufenthaltsrechtliche Definition eines Berufssportlers eine andere ist, als die des Steuerrechts.
Unter dem Strich bedeutet dass, dass der legale Einsatz von ausländischen Nicht EU- und nicht EWR Berufssportlern in allen Deutschen 2. Bundesligen und darunter nicht möglich ist.
Daher sind die Vereine gut beraten, wenn sie sich in Vorbereitung bzw. bei der Entscheidungsfindung von einem Rechtsanwalt bzw. Steuerberater sachkundig unterstützen lassen.
Ich hoffe es war kurz, knapp und verständlich.
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Deswegen sollte bei den Amis (oder Canadiern) im Arbeitsvertrag stehen, dass sie Coaches sind. Wenn das so gemacht wird (und einige sind tatsächlich so schlau), dann gibt es keinerlei Diskussionsgrundlage und die immer wieder aufkommende Panikmache hier im Forum würde dann auch aufhören. Jedes Jahr kommt hier immer mindestens einer und versucht uns allen etwas ganz tolles neues zu erzählen...
Über den Tellerrand schauen und von fremden Tellern probieren.
@ oldman:
"Deine" Erklärung der Rechtslage ist doch nix anderes als Huberchen´s Infoletter, den er an alle Zweitligisten rausgeschickt hat.
Dieses geschwollene Anwaltsdeutsch in Briefform geht doch schon durch alle Stadien, oder?
In der Liste der Beschuldigten taucht ja unter anderem auch Danny W. aus Weinheim auf, der aber definitiv ein Deutscher ist. Also, wer da diese ominöse Anzeige wieder mal gemacht hat, sollte das nächste Mal etwas besser recherchieren !!
"Deine" Erklärung der Rechtslage ist doch nix anderes als Huberchen´s Infoletter, den er an alle Zweitligisten rausgeschickt hat.
Dieses geschwollene Anwaltsdeutsch in Briefform geht doch schon durch alle Stadien, oder?
In der Liste der Beschuldigten taucht ja unter anderem auch Danny W. aus Weinheim auf, der aber definitiv ein Deutscher ist. Also, wer da diese ominöse Anzeige wieder mal gemacht hat, sollte das nächste Mal etwas besser recherchieren !!
- skao_privat
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So ist das aber nicht richtig, lieber hanswurst:
Wie soll und kann denn ein Arbeitsvertrag mit einem Amerikaner oder Canadier als "Coach" zustande kommen?
Demnach müsste faktisch alle Vereine, die Spieler (Coaches) dieser Art beschäftigen, eine Arbeitserlaubnis für diesen "Coach" vorliegen haben. Zudem müsste die Stelle vorher beim ZAV ausgeschrieben worden sein und, und, und...
Sehr interessant auch hierzu "Arbeiten in Deutschland: Viele Vorschriften, viele Ausnahmen"
Ganz so einfach ist es dann auf legalem Wege doch nicht...
Wie soll und kann denn ein Arbeitsvertrag mit einem Amerikaner oder Canadier als "Coach" zustande kommen?
Demnach müsste faktisch alle Vereine, die Spieler (Coaches) dieser Art beschäftigen, eine Arbeitserlaubnis für diesen "Coach" vorliegen haben. Zudem müsste die Stelle vorher beim ZAV ausgeschrieben worden sein und, und, und...
Sehr interessant auch hierzu "Arbeiten in Deutschland: Viele Vorschriften, viele Ausnahmen"
Ganz so einfach ist es dann auf legalem Wege doch nicht...
Mein lieber Mann, der hat's Dir aber angetan! Noch nicht mal die Vereine sachlich informieren darf der AFVD-Präsident inzwischen hämefrei....@ oldman:
"Deine" Erklärung der Rechtslage ist doch nix anderes als Huberchen´s Infoletter, den er an alle Zweitligisten rausgeschickt hat.
Dieses geschwollene Anwaltsdeutsch in Briefform geht doch schon durch alle Stadien, oder?
Manchmal glaub ich dass er noch nicht mal sterben könnte ohne das die halbe Forumsgemeinde Schaum vor dem Mund hat - weil er dann für weitere Threads nicht mehr zur Verfügung stehen würde...
Jesus loves you - everyone else thinks your'n an asshole!
ob es langt einen ami als " coach" eizustellen das mag ich bezweifeln. klar ist er dann kein berufssportler mehr, aber auch ein bezahlter nicht eu coach braucht im normalfall eine arbeitserlaubniss oder liege ich da falsch.?
eine arbeitserlaubniss erhälts du aber nur wenn du eine arbeitsvertrag hast einen arbeitsvertrag nur mit festem wohnsitz usw....
ausnahme der nicht eu coach arbeitet schon in deutschland mit gültigem vertrag (coacht als neben job)oder er macht hier nur urlaub oder er ist bei der armee beschäftigt.
leider bin ich wie viele ander hier in dieser sache absoluter laie und brauche dringend aufgklärung, also nicht böse sein wenn mein eintrag nur sch.. sein sollte.
eine arbeitserlaubniss erhälts du aber nur wenn du eine arbeitsvertrag hast einen arbeitsvertrag nur mit festem wohnsitz usw....
ausnahme der nicht eu coach arbeitet schon in deutschland mit gültigem vertrag (coacht als neben job)oder er macht hier nur urlaub oder er ist bei der armee beschäftigt.
leider bin ich wie viele ander hier in dieser sache absoluter laie und brauche dringend aufgklärung, also nicht böse sein wenn mein eintrag nur sch.. sein sollte.
Genau das. Auch um jemanden als Coach zu holen müssen Bedingungen erfüllt werden. In der Tat ist es fast unmöglich für Vereine unterhalb der 1. Bundesliga sich Spieler zu importieren.Cardinal hat geschrieben: Demnach müsste faktisch alle Vereine, die Spieler (Coaches) dieser Art beschäftigen, eine Arbeitserlaubnis für diesen "Coach" vorliegen haben. Zudem müsste die Stelle vorher beim ZAV ausgeschrieben worden sein und, und, und...
@ Coach B.: Was heisst denn Duldung des Verbandes? Mehr als sich jedes Jahr den Mund fusselig reden kann der Verband wohl nicht machen. Weiterhin ist der Verband wohl der Letzte der eigene Vereine anzeigen würde.
Das Heer der potentiellen Anschwärzer ist riesig, da kommt ja faktisch jeder in Frage der seinem Verein eines Auswischen will oder vielleicht durch einen Ami seine Position verloren hat...
Gefährlich an der Sache ist nur das die Vereine immer wieder aufgeklärt wurden soweit der Verband das darf, trotzdem rennen dann viele Vereine halb blind los und meinen es besser zu wissen... sollte es jemand erwischen: Selbst schuld.