
das Recht am eigenen Bild (wovon Ivory spricht) ist vom Urheberrecht am Bild (oder hier vom ergänzenden Leistungsschutzrecht am Lichtbild) streng zu trennen.
Lange Rede kurzer Sinn... Im Ergebnis ist es so:
Der Flo könnte sich unter Umständen dagegen wehren, dass ein Foto, dass ihn zeigt ohne seine Genehmigung veröffentlicht wird. Da er huer es aber selbst im Internet verwendet muss man wohl davon ausgehen, dass er nix dagegen hat.

Der Micha hingegen kann als einziger (mit Genehmigung des Abgebildeten) das Foto vervielfältigen, veröffentlichen oder verbreiten.
Ergo: Flo hat einen Rechtsverstoß begangen gegen den der Micha vorgehen könnte. aber wie ich ihn kenne wird es wohl nicht so weit kommen.

Soviel dazu! Viel interessanter ist allerdings: wer kommt denn alles morgen zum Unibowl (als Spieler oder Zuschauer)???