Ab wann ist mann keinE oder A mehr
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Ab wann ist mann keinE oder A mehr
Meine Frage, ab wann ist mann Football Deutsch? Wir haben Niederländer und auch in Deutschland wohnende Europäer. Wie ist das mit dem e oder a?
Um mal KP aus den tiefen des Forums zu zitieren:
Quelle
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Bei "E" gilt die gleiche Regelung. Nach 5 Jahren in Tschermänie bist du Footballdeutscher.Ein Blick in die BSO genügt dafür, es ist §18 Ausländerregelung!
Kurz gesagt braucht ein Afrikaner (oder sonstiger Nicht-Europäer) nur dann kein "A", wenn er in den letzten fünf Jahren seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hatte. Also kein "Dummgeschwätz", sondern nur der Unterschied, ob der Spieler die letzten fünf Jahre ständig in Deutschland gelebt hat oder nicht.
Generell immer mit "A" spielen müssen alle US-Amerikaner, Kanadier, Mexikaner und Japaner - auch wenn sie z.B. in Deutschland aufgewachsen sind und nie an einem College waren. Das Gerücht, dass die "A"-Kennzeichnung damit zu tun hat, ob jemand College-Football gespielt hat oder nicht ist nur genau dieses, ein Gerücht nämlich
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
- SkylineGrizzly
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Wo wir hier im Forum im Moment ohnehin an sämtlichen Regelungen der BSO wackeln, wär doch mal angebracht hier auch mal was gegen die E-Regelung zu hätzen. Ich meine man kann sich mittlerweile frei in Europa bewegen und überall wohnen wo man will und dann darf man trotzdem nur begrenzt nicht deutsche Europäer auf den Platz stellen. Ich wär außerdem dafür dass die EU den Spielbetrieb deutscher Footballteams subventioniert, wenn pro Spiel 2 mit E markierten Spieler auf dem Platz stehen
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I'ma get Medieval on your Ass!
Dedication is the Key
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Diese BSO Regelung würde auch einer europarechtlichen Prüfung nicht standhalten, siehe Profifussball. Müsste halt nur einer klagen......SkylineGrizzly hat geschrieben: Ich meine man kann sich mittlerweile frei in Europa bewegen und überall wohnen wo man will und dann darf man trotzdem nur begrenzt nicht deutsche Europäer auf den Platz stellen. .
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Nur geht es bei den EU-Gesetzen um die Freizügigkeit bei der Wahl des Arbeitsplatzes.
Da wir aber nahezu keine Profis haben, sehe ich hier ein Begründungsproblem.
Jeder Bürger (Europa = weitergehend als EU) der fünf Jahre in Folge und länger in D gelebt hat, fällt gar nicht unter diese Regelung.
Da muss man sich schon gute Gründe einfallen, um diese Regelung anfechten zu lassen.
Da wir aber nahezu keine Profis haben, sehe ich hier ein Begründungsproblem.
Jeder Bürger (Europa = weitergehend als EU) der fünf Jahre in Folge und länger in D gelebt hat, fällt gar nicht unter diese Regelung.
Da muss man sich schon gute Gründe einfallen, um diese Regelung anfechten zu lassen.
Nein, es geht um generelle Freizügigkeit. Und in einem Europa, in dem es UNIONSBÜRGER gibt, d.h. alle Einwohner der Mitgliedsstaaten sind von den Rechten gleich, würde ich mich diskriminiert fühlen, wenn eine Regelung besagen würde, weil ich leider der dritte, nicht Deutsche, in dieser Mannschaft bin, darf ich im American Football nicht auf dem Platz stehen.californian hat geschrieben:Nur geht es bei den EU-Gesetzen um die Freizügigkeit bei der Wahl des Arbeitsplatzes.
Da wir aber nahezu keine Profis haben, sehe ich hier ein Begründungsproblem.
Jeder Bürger (Europa = weitergehend als EU) der fünf Jahre in Folge und länger in D gelebt hat, fällt gar nicht unter diese Regelung.
Da muss man sich schon gute Gründe einfallen, um diese Regelung anfechten zu lassen.
Von daher bin ich überzeugt davon, dass diese Regelung nicht standhält. Was wäre denn deiner Meinung nach, wenn man 3 Europäer hätte, die Geld bekommen würden?
Ich glaube viel eher, dass die Tatsache, dass es anscheinend nicht genügend europäische Profis gibt, die bezahlt werden würden, es zu noch keinem Verfahren kam. Denn erst wenn`s ums liebe Geld geht, wird geklagt. Und da man lieber Amerikaner bezahlt, die nicht unter dem Schutz der EU fallen, wird diese Regelung noch bestehen bleiben
- Fighti
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Die Rechte sind doch nicht komplett gleich, du darfst zum Beispiel auch nur auf Kommunalebene im Ausland wählen.JSeau55 hat geschrieben: Nein, es geht um generelle Freizügigkeit. Und in einem Europa, in dem es UNIONSBÜRGER gibt, d.h. alle Einwohner der Mitgliedsstaaten sind von den Rechten gleich, würde ich mich diskriminiert fühlen, wenn eine Regelung besagen würde, weil ich leider der dritte, nicht Deutsche, in dieser Mannschaft bin, darf ich im American Football nicht auf dem Platz stehen.
Die französische Regelung ist da zum Teil noch härter, zumindest wenn du das Footballspielen nicht in Frankreich gelernt hast. Haste in Frankreich angefangen ist es egal, von wo du bist, du gilst als Franzose. Pro Team dürfen auf dem Spielberichtsbogen nur 2 Spieler aufgestellt werden, die das FOOTBALLSPIELEN nicht in Frankreich gelernt haben. Letztes Jahr stellte sich zum Beispiel heraus, dass ein Kicker mit US-Pass vor ein paar Jahren in einer High School gespielt hatte (danach nicht mehr), zak war der "Als Franzose gleichgestellt"-Spielerpass weg, Aix en Provence bekam das betreffende Spiel gegen sich umgewertet.
würde ich mich diskriminiert fühlen, wenn eine Regelung besagen würde, weil ich leider der dritte, nicht Deutsche, in dieser Mannschaft bin, darf ich im American Football nicht auf dem Platz stehen.
nun es dürfen 3 E´s aufn platz aber nur 2 A´s dazu dann aber noch ein E !
oder bei 2 E´s noch ein A !
in D dürfen aber auch nur 4 A´s auf dem spielberichtsbogen stehen und 6 A´s darf ein team überhaupt haben !
wohingegen die anzahl der E´s in einem team unbegrenzt ist !
müssen halt nur genug deutsche rumlaufen in sonem team , um bei beachtung der dreie regelung auf 11 spieler oder weniger (min 7



oder so

Das wären ja auch Regelungen, die einer sachlichen Rechtfertigung standhalten würden, da man ja so die politischen Entwicklungen durch "Wahlwanderungen" massiv beeinflussen könnten.Fighti hat geschrieben:Die Rechte sind doch nicht komplett gleich, du darfst zum Beispiel auch nur auf Kommunalebene im Ausland wählen.
Aber eine sachliche Rechtfertigung für die Begrenzung europäischer Spieler kann ich nicht entnehmen, zumal diese Regelung im Profifussball bereits gescheitert ist.
Würden die 3 E`s Geld bekommen, unabhängig davon wie viel, wäre es ein Verstoss gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Das ist die bisherige, einschlägige Rechtsprechung des EuGH.
Von daher ist meine Überzeugung die, dass diese Regelung der EU Rechtsprechung nicht standhalten würde.
Und ob die Regelung in F strenger ist oder nicht- diese Regelung muss ja auch nicht EU konform sein.
Zunächst ist die BSO erstmal verbindlich in D bis jemand mal klagt- und das wird vermutlich ein Verein sein, der mehr E`s auf dem Platz haben will, oder ein E der mitspielen will.
Und ich tendiere stark dazu, dass der EuGH die E-Regelung lockert.
- Fighti
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Ist ja nicht nur das Wahlrecht, gibt ja reichlich andere Sachen wo du nicht ganz gleichgestellt bist.JSeau55 hat geschrieben:Regelungen, die einer sachlichen Rechtfertigung standhalten würden, da man ja so die politischen Entwicklungen durch "Wahlwanderungen" massiv beeinflussen könnten.
Aber eine sachliche Rechtfertigung für die Begrenzung europäischer Spieler kann ich nicht entnehmen, zumal diese Regelung im Profifussball bereits gescheitert ist.
3 E's darfst du doch aufstellen und einen Vierten würde dann doch eh keiner mehr rekrutieren. Wenn man einen Spieler nicht braucht, holt man ihn sich nicht, das ist ja beim Football nicht anders als bei anderen Jobs. Du hast ja kein Anrecht drauf bei Verein A zu spielen. Diesen Selbstschutz find ich auch gar nicht mal schlecht muss ich zugeben, auch wenn er vielleicht für Vereine in grenznahen Regionen ärgerlich sein kann (Kirchdorf oder Saarbrücken haben damit ja nur ein halbes Einzugsgebiet, obwohl Braunau näher ist als Burghausen und Freyming-Merlebach näher als Lautern)Würden die 3 E`s Geld bekommen, unabhängig davon wie viel, wäre es ein Verstoss gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer.