
Henry´s Sperre wurde von anderthalb Jahren auf 6 Wochen gekürzt. Nachdem Köln sowieso 5 Wochen Spielpause hat, fehlt er ihnen nur 2 Spiele.
Das ist so nicht ganz richtig, bzw. erweckt diese Aussage den Eindruck, als wären ordentliche Gerichte nicht zuständig.HüterII hat geschrieben:
Ein ordentliches Gericht kann in der Regel nicht über die Sache entscheiden. Dies liegt einfach daran das sie unsere Ordnungen nicht kennen.
Hatte ich ja bereits geschrieben...Der Fremde hat geschrieben: Das ordentliche Gericht kann durchaus prüfen, ob durch die Sportgerichtsbarkeit Mindestvoraussetzungen geltenden Rechts erfüllt sind. (z.B. rechtliches Gehör, Grundsatz des fairen Verfahrens, nachvollziehbare Auslegung der Verbandssatzung).
Was hätten die CF denn schon vor einem ordentlichen Gericht machen können?freedom hat geschrieben:@hüter2
Also hätten in diesem Fall die CF vor einem Gang vor ordentlichen Gerichte gegen den AFVD bei diesem AFVD um Erlaubnis nachsuchen müssen!? Das kann ja wohl nicht euer Ernst sein.![]()
Nicht so wie es korrekt wäre,HüterII hat geschrieben:
Hatte ich ja bereits geschrieben...
Aus diesem Grunde sind die 6 Wochen nur Kosmetik der unangemessenen 1 1/2 Jahre.Michel hat geschrieben:
Henry´s Sperre wurde von anderthalb Jahren auf 6 Wochen gekürzt. Nachdem Köln sowieso 5 Wochen Spielpause hat, fehlt er ihnen nur 2 Spiele.
Ich hab jetzt keine Insiderinfos von den Falcons weil ich mich aus dem politischen Mist raushalte.HüterII hat geschrieben:Was hätten die CF denn schon vor einem ordentlichen Gericht machen können?freedom hat geschrieben:@hüter2
Also hätten in diesem Fall die CF vor einem Gang vor ordentlichen Gerichte gegen den AFVD bei diesem AFVD um Erlaubnis nachsuchen müssen!? Das kann ja wohl nicht euer Ernst sein.![]()
Das er in Wien gespielt hat ist ohne Zweifel. Das er keine Genehmigung hatte dafür auch. Das Strafmaß steht ebenfalls klar in der BSO.
Alles daher völlig klar und ohne Zweifel.
Der Rechtsweg in einem Verband dient auch dazu damit beide Seiten über die Geschehnisse Klarheit bekommen bzw. um offene Fragen zu klären die in irgendwelchen Stellungnahmen nicht beantwortet wurden.
Die Erlaubnis in der RVO dient letztlich dazu nicht etwas zu verhindern, sie dient dazu ggf. ein letztes Mal auf eine interne Einigung hinzuwirken. Das man letztlich nicht vermeiden kann das ein Verein einfach so vor Gericht zieht ist klar, ist aber der Sache ansich seltenst dienlich.
Das er in Wien gespielt hat ist ohne Zweifel. Das er keine Genehmigung hatte dafür auch. Das Strafmaß steht ebenfalls klar in der BSO.
Ich stelle mal meine Behauptung auf:HüterII hat geschrieben:Was hätten die CF denn schon vor einem ordentlichen Gericht machen können?freedom hat geschrieben:@hüter2
Also hätten in diesem Fall die CF vor einem Gang vor ordentlichen Gerichte gegen den AFVD bei diesem AFVD um Erlaubnis nachsuchen müssen!? Das kann ja wohl nicht euer Ernst sein.![]()
Das er in Wien gespielt hat ist ohne Zweifel. Das er keine Genehmigung hatte dafür auch. Das Strafmaß steht ebenfalls klar in der BSO.
Alles daher völlig klar und ohne Zweifel.
Der Rechtsweg in einem Verband dient auch dazu damit beide Seiten über die Geschehnisse Klarheit bekommen bzw. um offene Fragen zu klären die in irgendwelchen Stellungnahmen nicht beantwortet wurden.
Die Erlaubnis in der RVO dient letztlich dazu nicht etwas zu verhindern, sie dient dazu ggf. ein letztes Mal auf eine interne Einigung hinzuwirken. Das man letztlich nicht vermeiden kann das ein Verein einfach so vor Gericht zieht ist klar, ist aber der Sache ansich seltenst dienlich.
Wenigstens hast Du es ja als Behauptung Deinerseits bezeichnet. Wenn das alles so glasklar ist und die CF diverse Juristen daran gesetzt haben, dann frage ich micht doch, warum sie nicht einfach vor ein ordentliches Gericht gezogen und gegen diesen Passus in der BSO vorgegangen sind. Ein Antrag auf einstweilige Verfügung und ab geht der Spaß.Boro hat geschrieben:Ich stelle mal meine Behauptung auf:
Ihr habt das Starfmaß drastisch auf 2 Spiele reduziert, da ihr ganz genau wisst, dass die Strafe vor einem ordentlichem Gericht keinen Halt hat.
Sagt Dir das Sprichwort "Dummheit schützt vor Strafe nicht" etwas? Es ist verdammt nochmal die Pflicht jedes Vereins und auch jedes Spielers, sich über die Regelungen in der BSO zu informieren. Ich habe das schon mal ganz am Anfang dieses Threads geschrieben: Einer wie Toby Henry ist nun schon oft genug innerhalb des europäischen und deutschen Spielsystems tätig gewesen. Er muss wissen, dass er nicht mal so einfach mitten in der Saison ein anderes Trikot überstreifen darf. Wenigstens hätte er sich erkundigen müssen, ob so etwas in der BSO geregelt ist und was da steht. Soviel Eigenverantwortung muss einfach eingefordert werden.Die Strafe rein logisch betrachtet richtet sich gegen der Spieler - also eine Bestrafung für dessen Fehlverhalten. Tatsächlich hat der Spieler nie eine Einsicht in die BSO bekommen, selbst wenn stünde die Sprachbarriere noch im Weg