a) Es ging nicht um mich, sondern um Dich und b) es ging nicht um die Strafe an sich (die ausser Zweifel steht), sondern ob Du Dich persönlich vorher über bla bla bla bla in dem Land und die kult. bla bla bla bla informierst? Wenn Du sagst "ja", dann hoffe ich, dass Dir im Anschluß eine lange Nase wächst!piwi-dd hat geschrieben:Dann spielen wir mal Deinen Gedanken weiter:Boro hat geschrieben:Ich denke wie jeder andere fährst auch Du in den Urlaub ins Ausland. Vielleicht auch immer wieder ins gleiche Land oder sogar den gleichen Ort? Kennst Du die lokalen gesetzl. Bestimmungen oder kulturellen Gesten vor Ort, damit Du nicht mit den Unahnemlichkeiten des Landes in Berührung kommst oder war es bis jetzt immer Zufall, dass alles gut gegangen ist?
Du fährst in den Urlaub und begehst dort irgendeine Gesetzesübertretung (bspw. im Straßenverkehr - kein Warnweste wie in Österreich etc.). Die Polizei vernimmt Dich zum Sachverhalt. Du sagst "Sorry, bin aus Deutschland - kannte die Gesetze hier nicht, kann daher nicht bestraft werden." Denkst Du ernsthaft, dass Du damit irgendwo eine Chance hast?
Ja, es ist Deine Pflicht, wenn Du in anderen Länder in Urlaub fährst, Dich über die dortige Gesetzeslage zu informieren. Mit Nichtkenntnis trotz Möglichkeit der Information kann man einer Strafverfolgung nicht entgehen. Deshalb der Spruch "Dummheit schützt vor Strafe nicht!".
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Boro hat geschrieben:Dann spielen wir mal Deinen Gedanken weiter:
Ja, es ist Deine Pflicht, wenn Du in anderen Länder in Urlaub fährst, Dich über die dortige Gesetzeslage zu informieren. Mit Nichtkenntnis trotz Möglichkeit der Information kann man einer Strafverfolgung nicht entgehen. Deshalb der Spruch "Dummheit schützt vor Strafe nicht!".
Auf der anderen Seite unterschreibst du einen konkreten Vertrag. Nehmen wir als Beispiel einen Kaufvertrag. Dieser bezieht sich auf AGB. Diese stehen jedoch nicht zur Verfügung. Das macht den Kaufvertrag nicht zwingend unwirksam, die Regelungen der AGB finden jedoch im Falle eines Streites keine Anwendung.a) Es ging nicht um mich, sondern um Dich und b) es ging nicht um die Strafe an sich (die ausser Zweifel steht), sondern ob Du Dich persönlich vorher über bla bla bla bla in dem Land und die kult. bla bla bla bla informierst? Wenn Du sagst "ja", dann hoffe ich, dass Dir im Anschluß eine lange Nase wächst!
Sollten die AGB auf der Rückseite des Vertrages abgebildet sein und du explizit unterschreibst dass du die AGB erhalten und zur Kenntnis genommen hast. Bei einem Streit stellt sich heraus das eine der Klauseln der AGB für den Käufer überraschend war. Ist diese überraschende Klausel wirksam? Nein.
Was hilft gegen Überraschungen? So viel Aufklärung und Wissenstransfer wie möglich. An der Stelle sind die Sportler, die Vereine in der Pflicht UND der Verband.
Zuletzt geändert von nomedeguerre am Mo Jun 23, 2008 15:04, insgesamt 2-mal geändert.
Ob Du es glaubst oder nicht, aber ja, ich versuche mich über Regeln im Ausland zu informieren. Meistens beschränkt sich das insbesondere auf Regeln im Straßenverkehr, da man bei Urlaub im europäischen oder allgemein westlich geprägten Ausland von einer gewissen Grundübereinstimmung der Werte und Regeln ausgehen kann.Boro hat geschrieben:a) Es ging nicht um mich, sondern um Dich und b) es ging nicht um die Strafe an sich (die ausser Zweifel steht), sondern ob Du Dich persönlich vorher über bla bla bla bla in dem Land und die kult. bla bla bla bla informierst? Wenn Du sagst "ja", dann hoffe ich, dass Dir im Anschluß eine lange Nase wächst!
Würde ich nach Asien oder Afrika reisen, dann würde ich mich auch da eingehend kundig machen, was geht und was nicht. Bei Reisen in die USA schaue ich mir auch so einige Dinge genauer an, bspw. bei Alkohol in der Öffentlichkeit etc. Das schützt natürlich nicht absolut, aber es hilft ungemein.
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)
In Erinnerung an Dylan Meier - Dresden Monarchs 2007 & 2008
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Das ist natürlich auch relativ einfach, weil diese ganzen Informationen auf vielen Reise-Seiten bzw. im Internet öffentlich zugänglich und aufbereitet sind. Was würdest du machen, wenn du dich bspw. für eine USA-Reise erst an die Amerikanische Botschaft wenden müsstest, um irgendwas zu erfahren? Natürlich musst du in jedem Fall bei Erhalt des Flugtickets unterschreiben das du alle Gesetze kennst.piwi-dd hat geschrieben:Ob Du es glaubst oder nicht, aber ja, ich versuche mich über Regeln im Ausland zu informieren. Meistens beschränkt sich das insbesondere auf Regeln im Straßenverkehr, da man bei Urlaub im europäischen oder allgemein westlich geprägten Ausland von einer gewissen Grundübereinstimmung der Werte und Regeln ausgehen kann.Boro hat geschrieben:a) Es ging nicht um mich, sondern um Dich und b) es ging nicht um die Strafe an sich (die ausser Zweifel steht), sondern ob Du Dich persönlich vorher über bla bla bla bla in dem Land und die kult. bla bla bla bla informierst? Wenn Du sagst "ja", dann hoffe ich, dass Dir im Anschluß eine lange Nase wächst!
Würde ich nach Asien oder Afrika reisen, dann würde ich mich auch da eingehend kundig machen, was geht und was nicht. Bei Reisen in die USA schaue ich mir auch so einige Dinge genauer an, bspw. bei Alkohol in der Öffentlichkeit etc. Das schützt natürlich nicht absolut, aber es hilft ungemein.

Wenn der AFVD sich weiterhin weigert die BSO zugänglich zu machen, dann könnte doch der AFVD auf seiner Website eine "Spieler FAQ" bereit stellen, die eben die wichtigen Infos für Spieler aufbereitet zur Verfügung stellt. Das könnte ja recht schnell und einfach umzusetzen sein, da laut Hüter II ja nur ein ganz kleiner Teil für Spieler interessant ist. In Deutsch und Englisch natürlich.
Vereine könnten dann die Seite auch ausdrucken und bei der Unterschrift auf dem Pass direkt aushändigen. Aber das wäre wohl zu einfach, was?
Zuletzt geändert von schlueri am Mo Jun 23, 2008 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Hoffentlich kennst Du dann auch die Gesetze bezügl.Transport von Alkohol im Fahrzeug. Und sowas erfährt man i.d.R. erst, wenn man vor Ort seinen festen Wohnsitz hat und dort tatsächlich lebt oder ein local einen darauf aufmerksam macht... Aber Du wirst es auch dieses mal nicht begreifen, deswegen lasse ich es auch ab jetzt bleiben, da es bei Dir (nicht persönlich nehmen) nichts bringt, da Du komplett voreingenommen bist von Deiner eigenen Meinung.piwi-dd hat geschrieben:Ob Du es glaubst oder nicht, aber ja, ich versuche mich über Regeln im Ausland zu informieren. Meistens beschränkt sich das insbesondere auf Regeln im Straßenverkehr, da man bei Urlaub im europäischen oder allgemein westlich geprägten Ausland von einer gewissen Grundübereinstimmung der Werte und Regeln ausgehen kann.Boro hat geschrieben:a) Es ging nicht um mich, sondern um Dich und b) es ging nicht um die Strafe an sich (die ausser Zweifel steht), sondern ob Du Dich persönlich vorher über bla bla bla bla in dem Land und die kult. bla bla bla bla informierst? Wenn Du sagst "ja", dann hoffe ich, dass Dir im Anschluß eine lange Nase wächst!
Würde ich nach Asien oder Afrika reisen, dann würde ich mich auch da eingehend kundig machen, was geht und was nicht. Bei Reisen in die USA schaue ich mir auch so einige Dinge genauer an, bspw. bei Alkohol in der Öffentlichkeit etc. Das schützt natürlich nicht absolut, aber es hilft ungemein.
Btw, nicht nur im Straßenverkehr kann es Probleme geben (ausser in Italy).

- skao_privat
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Soll man sich an Regeln halten oder nur an bestimmte oder die die gerade passend erscheinen?VI. Gnadenrecht
§ 51 Zuständigkeit
Zuständig für Gnadenerweise nach rechtskräftigen Entscheidungen aller Organe
eines Landesverbandes oder Vereines ist der Landesverbandsvorstand bzw. der
Vereinsvorstand, nach rechtskräftigen Entscheidungen aller Organe des AFVD das
Präsidium des AFVD. Die Entscheidungen sind unanfechtbar.
§ 52 Gnadenerweis
1. Der Rechtsausschuss, der in letzter Instanz entschieden hat, ist vor der
Gnadenentscheidung zu hören.
2. Der Gnadenerweis kann bestehen in
a. Straferlass.
b. Strafminderung,
c. Änderung der Strafart.
3. Bei einer Sperre oder einem Ausschluss auf Dauer darf nicht vor Ablauf von
einem Jahr, bei Entscheidungen, die eine zeitlich begrenzte Strafe zum
Gegenstand haben, in der Regel nicht vor Ablauf von zwei Dritteln dieser
Frist, ausnahmsweise nach Ablauf der Hälfte dieser Frist. ein Gnadenerweis
erteilt werden.
4. Spielsperren von einer Dauer bis zu acht Wochen und Mindeststrafen wegen
eines tätlichen Angriffs auf Schiedsrichter sollen grundsätzlich nicht im
Gnadenwege abgekürzt oder erlassen werden.
Football 2.0
- Bleib doch mal locker
- Wann werden die GFL Pässe zentral und online ausgestellt?
- Jeder Mensch kann aus eigener Kraft fliegen. Er muß nur seinen Standpunkt verändern!
(skao_privat)
- Bleib doch mal locker
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(skao_privat)
@skao
jetzt bin ich mal bespannt, ob du darauf eine Antwort erhälst.
Hatte ich einige Seite vorher auch schonmal angesprochen, haben die Verbandsjuristen hier aber wie so vieles, was nicht in ihre Denke paßt, geflissentlich übergangen.
Da diskutiert es sich doch einfacher über den Straßenverkehr bei Auslandsreisen!

jetzt bin ich mal bespannt, ob du darauf eine Antwort erhälst.
Hatte ich einige Seite vorher auch schonmal angesprochen, haben die Verbandsjuristen hier aber wie so vieles, was nicht in ihre Denke paßt, geflissentlich übergangen.
Da diskutiert es sich doch einfacher über den Straßenverkehr bei Auslandsreisen!


@Boro
Traurig, dass Du Dich offenbar auch weiterhin dahinter verstecken willst, dass Du Deiner eigenen Verantwortung für Dich selbst nicht gerecht werden willst und Deine Unkenntnis offenbar auf andere schieben willst. Als mündiger Bürger - für den Du Dich hoffentlich hältst - solltest Du schon ein bißchen mehr tun, als darauf zu warten, dass Dich mal jemand in einem fremden Land darüber informiert, was Du dort darfst und was nicht.
@schlueri
Jetzt lass mal das Bild zur Seite, dass der AFVD seine BSO wie einen Schatz hütet und an niemanden rausgibt. Jeder Verein kann sich genügend Exemplare bestellen und sicherlich besteht die Möglichkeit auch für Spieler. In jedem Verein sollte mindestens ein Exemplar der BSO verfügbar sein, so dass sich jeder Spieler dort informieren kann. Aber wenn man halt den Verband verantwortlich machen will, dass jemand die Regeln nicht kennt, dann wird wohl auch dieser Hinweis nichts nützen.
Traurig, dass Du Dich offenbar auch weiterhin dahinter verstecken willst, dass Du Deiner eigenen Verantwortung für Dich selbst nicht gerecht werden willst und Deine Unkenntnis offenbar auf andere schieben willst. Als mündiger Bürger - für den Du Dich hoffentlich hältst - solltest Du schon ein bißchen mehr tun, als darauf zu warten, dass Dich mal jemand in einem fremden Land darüber informiert, was Du dort darfst und was nicht.
@schlueri
Jetzt lass mal das Bild zur Seite, dass der AFVD seine BSO wie einen Schatz hütet und an niemanden rausgibt. Jeder Verein kann sich genügend Exemplare bestellen und sicherlich besteht die Möglichkeit auch für Spieler. In jedem Verein sollte mindestens ein Exemplar der BSO verfügbar sein, so dass sich jeder Spieler dort informieren kann. Aber wenn man halt den Verband verantwortlich machen will, dass jemand die Regeln nicht kennt, dann wird wohl auch dieser Hinweis nichts nützen.
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)
In Erinnerung an Dylan Meier - Dresden Monarchs 2007 & 2008
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- bugs bunny
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Wenn ich § 52 Nr. 3 richtig interpretiere, ist die jetzt getroffene Entscheidung doch gar nicht durchsetzbar. Oder verstehe ich das falsch?
Wenn die getroffene Entscheidung gar nicht so getroffen hätte werden dürfen, was passiert denn wenn jetzt irgendein Verein dagegen vorgeht?
Unabhängig davon begrüsse ich es, dass Toby Henry wieder spielen darf. Aber sollte die Begründung/Entscheidung dafür nicht wenigstens rechtlich unantastbar sein?
Wenn die getroffene Entscheidung gar nicht so getroffen hätte werden dürfen, was passiert denn wenn jetzt irgendein Verein dagegen vorgeht?
Unabhängig davon begrüsse ich es, dass Toby Henry wieder spielen darf. Aber sollte die Begründung/Entscheidung dafür nicht wenigstens rechtlich unantastbar sein?
orange - bluuuuueee
Der wilde wilde Westen fängt gleich hinter Hamburg an...
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Ja, da hast du Recht. Genau das ist mein Problem, da mir noch kein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund dafür genannt wurde, der dafür spricht das die BSO nicht online ist oder sein darf.piwi-dd hat geschrieben:@schlueri
Jetzt lass mal das Bild zur Seite, dass der AFVD seine BSO wie einen Schatz hütet und an niemanden rausgibt...
Wie Skao ja gezeigt hat, sind viele andere Regelungen als PDF online. Warum also nur nicht die BSO, um die sich scheinbar alles dreht?
Nehmen wir mal an, die Presse würde sich für die BSO interessieren. Kann auch diese ein Exemplar beim AFVD problemlos anfordern? Oder ich, der sich einfach nur dafür interessiert? Unterliegt die Weitergabe einer BSO (Verein => Irgendwem) einer Beschränkung?
-
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- Registriert: Di Dez 13, 2005 17:01
Entscheidungen im Gnadenwege sind unanfechtbar. Für jeden im Verband. Der Gnadenweg steht ausserhalb des Rechtszugs.bugs bunny hat geschrieben:Wenn ich § 52 Nr. 3 richtig interpretiere, ist die jetzt getroffene Entscheidung doch gar nicht durchsetzbar. Oder verstehe ich das falsch?
Wenn die getroffene Entscheidung gar nicht so getroffen hätte werden dürfen, was passiert denn wenn jetzt irgendein Verein dagegen vorgeht?
Unabhängig davon begrüsse ich es, dass Toby Henry wieder spielen darf. Aber sollte die Begründung/Entscheidung dafür nicht wenigstens rechtlich unantastbar sein?
- bugs bunny
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Und was regelt dann der besagte Paragraph? Heißt was auch immer auf dem Gnadenweg beschlossen wird, ist unantastbar.
Der Paragraph sagt aber doch aus, dass ein Gnadenweg noch gar nicht zulässig war, weil die entsprechenden Fristen noch gar nicht gegriffen haben. Demzufolge hätte es gar keine Entscheidung auf dem Gnadenweg geben dürfen, die unanfechtbar ist.
Demnach geht es auch gar nicht um die Entscheidung an sich, sondern um das Anzweifeln der Rechtmässigkeit des Gnadenweges.
Ich will mal nicht hoffen, dass man verbandsseitig eine Regelwidrigkeit geahndet hat (Charitygame von Henry und Wien) und das ganze korrigiert, in dem man sich über sein eigenes Regelwerk hinwegsetzt.
Der Paragraph sagt aber doch aus, dass ein Gnadenweg noch gar nicht zulässig war, weil die entsprechenden Fristen noch gar nicht gegriffen haben. Demzufolge hätte es gar keine Entscheidung auf dem Gnadenweg geben dürfen, die unanfechtbar ist.
Demnach geht es auch gar nicht um die Entscheidung an sich, sondern um das Anzweifeln der Rechtmässigkeit des Gnadenweges.
Ich will mal nicht hoffen, dass man verbandsseitig eine Regelwidrigkeit geahndet hat (Charitygame von Henry und Wien) und das ganze korrigiert, in dem man sich über sein eigenes Regelwerk hinwegsetzt.
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Die BSO ist aus zwei Gründen nur als gedruckte Ausgabe vorhanden:schlueri hat geschrieben:Ja, da hast du Recht. Genau das ist mein Problem, da mir noch kein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund dafür genannt wurde, der dafür spricht das die BSO nicht online ist oder sein darf.piwi-dd hat geschrieben:@schlueri
Jetzt lass mal das Bild zur Seite, dass der AFVD seine BSO wie einen Schatz hütet und an niemanden rausgibt...
Wie Skao ja gezeigt hat, sind viele andere Regelungen als PDF online. Warum also nur nicht die BSO, um die sich scheinbar alles dreht?
Nehmen wir mal an, die Presse würde sich für die BSO interessieren. Kann auch diese ein Exemplar beim AFVD problemlos anfordern? Oder ich, der sich einfach nur dafür interessiert? Unterliegt die Weitergabe einer BSO (Verein => Irgendwem) einer Beschränkung?
1. Zur leichteren Handhabbarkeit an Spieltagen besteht der Wunsch bei den Vereinsverantwortlichen, die BSO in einer gedruckten, gehefteten Ausgabe vorzuhalten, damit man ohne, dass einzelne Blätter verloren gehen, mit sich führen kann. Wenn die BSO als Download verfügbar wäre, würden von den 250 Vereinen in Deutschland sich ein Teil die BSO als Download ausdrucken und ein anderer Teil weiterhin auf die gedruckte Ausgabe zurückgreifen wollen. Nur ist eine Druckauflage von 100 oder 150 Stück unwirtschaftlich. Also gilt die Regelung: jeder Verein erhält eine BSO als Druckexamplar als Bestandteil der Lizenzunterlagen. Dadurch werden jedes Jahr mindestens 250 Stück benötigt und der Druck ist wirtschaftlich. Da die Vereine keine Lust haben, 10 EUR für eine BSO zu zahlen, ist man eben diesen Weg gegangen.
2. Bei einer gedruckten Ausgabe existiert nur eine Textfassung. Es gab vor über zehn Jahren einmal die BSO in Form einer Loseblattsammlung. Leider kursierten dann zwei unterschiedliche Fassungen, die dummerweise auf die Ansetzung des Heimrechts im Viertefinale Auswirkungen hatten. Da wäre um ein Haar dann der German Bowl baden gegangen, da beide Vereine ihr Heimrecht vor Gericht erstreiten wollte. Kann jetzt in der Form nicht mehr passieren.
Von den Vereinen gibt es zu dem Thema BSO null komma null Beschwerden. Und das ist der "Kundenkreis", dem die Verbände verpflichtet sind.
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Korrekt. Genau so ist es. Gnadenweg ist nicht Rechtsweg.bugs bunny hat geschrieben:Und was regelt dann der besagte Paragraph? Heißt was auch immer auf dem Gnadenweg beschlossen wird, ist unantastbar.
Wenn die Gnadenstelle eine Unsinnsentscheidung trifft, dann kann die nicht über Rechtsmittel aufgehoben werden, sondern es kann nur die Gnadenstelle abgewählt werden.