Footballhelm auf Roller??

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Doppelnull
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Footballhelm auf Roller??

Beitrag von Doppelnull »

Moin moin.

Hmm hab keinen besseren Bereich gefunden...daher in der Players Corner!

Ist es erlaubt, einen Footballhelm beim Roller fahren zu tragen?
Es heisst ja, mann muss einen geeigneten Helm tragen und meiner Meinung nach, ist er geeignet ;)

Ich weiß, die Frage passt nicht direkt zum Football, aber vielleicht weiss das ja jemand.
"Da rührt sich kein Schamhaar, selbst wenn der Himmel voller Fotzen hängt!"
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BehindTheD-Line
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Beitrag von BehindTheD-Line »

Zum einen müssen Helme die im Strassenbereich benutzt werden, bestimmten Anforderungen (DIN schlagmichtot) gerecht werden....Jeder Motorradhelm hat eine Nummer auf einem eingenähten stück stoff, darauf ist die DIN Nummer und die CE Bestimmung geschrieben, gedruckt whatever...Also ist dein Footballhelm nicht dazu geeignet...

Zum anderen find ich das voll unstlisch... :wink:

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Tribun
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Beitrag von Tribun »

Rollerfahren an sich ist ja schon unstylisch, aber dann noch mit Footballhelm...das wird dann eher peinlich :roll:
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Mister.X
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Beitrag von Mister.X »

Ist nicht zulässig, da (wie geschrieben) die Prüfnummer fehlt.
Und die Prüfnummer bekommt er nicht, da u.A. die "Druckknöpfe" zum Befestigen des Kinnriemens außen angebracht sind!
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Daddy
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Beitrag von Daddy »

Sag das mal den Jungs von den Hells Angels welche mit Stahlhelm Moped fahren. Der hat garantiert keine Prüfnummer :lol:
Allerdings wird man auf einem Roller auch eher angehalten :roll:
Denken ist wie googlen, nur krasser.
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aikman
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Beitrag von aikman »

Straßenverkehrsordnung §21a (2)

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Also nichts von wegen "Vorgeschrieben" oder "Prüfsiegel" oder "DIN"... ist halt die Frage was "geeignet" zu bedeuten hat.
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Mister.X
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Beitrag von Mister.X »

Hier noch was zum Theam geeignet:

Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist in § 21a Abs. 2 StVO der Begriff „amtlich genehmigt“ durch „geeignet“ ersetzt und die 2. Ausnahme-verordnung zur StVO aufgehoben worden (Bundesgesetzblatt 2005 Teil 1 S. 3716). Diese Änderungen sind am 01.01.2006 in Kraft getreten und passen die StVO lediglich an die bislang schon bestehende Rechtslage an.
Denn bisher ließ die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO die Verwendung von Kraftrad-Schutzhelmen unbefristet zu, auch wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren, aber eine ausreichende Schutzwirkung aufwiesen.
Das heißt, an der materiellen Rechtslage hat sich insoweit nichts geändert. Geeignet sind demnach amtlich genehmigte Schutzhelme, die entsprechend ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind, sowie Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung.

Eine ausreichende Schutzwirkung liegt insbesondere nicht vor bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Rad-, oder Stahlhelmen der Bundeswehr. Auch sog. „Braincaps“ haben nach einem hier vorliegenden TÜV-Gutachten keine ausreichende Schutzwirkung. Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Motorradfahrer während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.

Ob eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Ein-zelfall zu klären und hängt insbesondere auch vom Zustand des jeweiligen Helmes ab.
Die Verwaltungsvorschrift zu § 21a Abs. 2 StVO, die bislang erläuterte, was unter „geeignet“ im Sinne der Vorschrift ist, wird in Kürze ersatzlos gestrichen werden

------------
So wie ich es verstehe ist die Kennzeichnungspflicht weggefallen, allserdings steht da: "Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung" und "Schutzhelme ..., die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind"
Dann bist du wohl im Zugzwang, nachzuweisen, dass es ein Kraftrad-Schutzhelm ist, und er genau für diesen Zweck gebaut wurde

:arrow: kannst ja das Easy Rider Bild ausdrucken und es bei der Verkehrskontrolle vorzeigen :wink:
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damien
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Beitrag von damien »

ich hab mir mal ne ähnliche frage gestellt.
wenn man seinen motorradhelm fallen lässt, sollte man sich ja nen neuen kaufen, weil er dann nicht mehr sicher sei. da hält ein football helm doch dann aber viel mehr aus oder? schließlich bekommt der desöfteren nen hit ab und wird dadurch auch nicht weniger sicher.
also abgesehen von dem lockeren kinnriemen am footballhelm, sind diese doch eigentlich viel stabiler als motorradhelme oder?
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Soulmanager
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Beitrag von Soulmanager »

Bei einem Football-Helm ist die Außenschale um einiges "härter" als bei einem Motorradhelm eben weil sie mehr als einen Treffer abkönnen muss. Dafür kann ein Footballhelm aufgrund seiner Materialien und Konstruktion wesentlich weniger Kräfte aufnehmen und somit von der Schädeldecke abhalten als ein Motorradhelm.
Motorradhelme sind für "Aufprallgeschwindigkeiten" von > 50km/h konzipiert, ein Footballspieler ohne zusätzliche Hilfsmittel wird es wohl eher nicht auf diese Geschwindigkeiten bringen.

Footballhelme nehmen die Energie auf und "verteilen" sie nur mehr oder weniger gleichmäßig. Dabei wird eine reversible Verformung der Schale und der Innereien zum Energieabbau genutzt - sprich alles an so einem Helm verbiegt/verformt sich, kehrt danach aber wieder in seine ursprünliche Form zurück ohne Schaden zu nehmen.
Ein Motorradhelm nimmt die Energie auf, indem er auch eine nicht reversible Verformung nutzt. Der Helm bricht/reißt, das Styropor im inneren verformt sich.
Ein Motorradhelm kannn wesentlich höhere Kräfte absorbieren als ein Footballhelm, dafür aber eben nur ein einziges mal.

Wenns Dich also mit nem Footballhelm vom Morad schmeißt wird der Helm wohl noch ganz sein, dein Kopf aber nicht mehr.

Man sagt ja dass ein rohes Ei in einem Motorradhelm bei 1m Fallhöhe ganz bleiben soll, der Helm wohl eher nicht. Ich habs noch nicht probiert aber ich bin mir relativ sicher dass das mit nem Footballhelm andersrum ist.
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shooter97
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Beitrag von shooter97 »

ich für meinen teil bin mal mit nem kumpel aufgehalten worden. ich hinten drauf mit footballhelm. der bulle hat uns aber weiterfahren lassen. sagte aber auch das es eigentlich nicht zulässig ist.
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skao_privat
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Re: Footballhelm auf Roller??

Beitrag von skao_privat »

Doppelnull hat geschrieben:Moin moin.

Hmm hab keinen besseren Bereich gefunden...daher in der Players Corner!

Ist es erlaubt, einen Footballhelm beim Roller fahren zu tragen?
Es heisst ja, mann muss einen geeigneten Helm tragen und meiner Meinung nach, ist er geeignet ;)

Ich weiß, die Frage passt nicht direkt zum Football, aber vielleicht weiss das ja jemand.
Ja darf auf eine Roller einen Footballhelm tragen. Allerdings dürfte es ein Problem sein nur mit einer Hand zu treten. Darum sollte man ihn nicht tragen, sondern aufsetzen. Da klappt es auch mit dem Treten wieder gut.
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Soulmanager
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Beitrag von Soulmanager »

Oh man, 5 Euro in die "Schlechte Wortwitze" Kasse.
Skao, Du wirst alt, deine Sprüche waren schon mal besser 8)
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Kasalla3000
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Beitrag von Kasalla3000 »

Schöne Poserfrage... :wink:

Man könnte sich auch einfach einen Helm in seiner Teamfarbe zulegen oder einen anderen umlackieren und dann den Footballhelmaufkleber auf den Mopedhelm kleben. Natürlich einen neuen und nicht den vom Helm abkratzen. :idea: :wink:
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