Monarchs vs. Adler am 29. Mai

Die höchste deutsche Spielklasse...
Benutzeravatar
piwi-dd
Zerberus
Beiträge: 7430
Registriert: So Apr 11, 2004 02:50
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

Beitrag von piwi-dd »

@prime + bugs bunny

Tut es nicht als Lappalie ab. Es gibt in Deutschland aus guten Gründen das Recht am geistigen Eigentum, was für jeden Kreativen - egal ob gestalterisch oder musikalisch tätig - eine unabdingbare Voraussetzung zum Broterwerb ist.

Wenn jemand die geistige Idee eines anderen nutzt, dann kann dies nur mit Genehmigung des Urhebers geschehen oder es gibt Möglichkeiten der Inanspruchnahme auf Unterlassung und Schadensersatz.

Auch wenn wir im deutschen Football eine Randsportart sind und gern das Bild der "Familie" bemüht wird, dann sollte ein Mindestmaß an Fairneß herrschen. Das betrifft auch die Gestaltung von Plakaten. Die Übereinstimmung des Dresdner mit dem Magdeburger Plakat sind frappierend. Ich finde es mehr als nur bedauerlich, dass es dazu gekommen ist.
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)

In Erinnerung an Dylan Meier - Dresden Monarchs 2007 & 2008
Benutzeravatar
pit
OLiner
Beiträge: 326
Registriert: Fr Aug 08, 2008 09:21

Beitrag von pit »

nafets hat geschrieben:wenn aber die frage gestellt wird, wer von wem abgeschaut hat, greift es mich schon massiv an und grenzt an rufschädigung.
Der richtige Weg wäre sicher gewesen, wenn man dich gefragt hätte, ob man es so kopieren darf. Ich glaube, dass du da nichts dagegen gehabt hättest. So hat es natürlich einen faden Beigeschmack.

Fühle dich einfach bestätigt, dass Du etwas geschaffen hast, dass andere für so gut hielten, es zu kopieren. Und auch noch so dicht am Orginal. Das spricht dafür, dass es gut geworden ist.

Letztlich bringt dieses Plakat den Football in Magdeburg weiter, UND DAS IST DIR ZU VERDANKEN.

@piwi-dd
Ich hoffe Du wirst jetzt nicht tätig. Anwälte sehen da ja gern mal ein einkömmliches Betätigungsfeld. :D
Benutzeravatar
piwi-dd
Zerberus
Beiträge: 7430
Registriert: So Apr 11, 2004 02:50
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

Beitrag von piwi-dd »

@pit

Ein Anwalt wird nur tätig, wenn er ein entsprechendes Mandat hat. Das bekommt er, wenn sich sein Mandant in seinen Rechten verletzt fühlt.
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)

In Erinnerung an Dylan Meier - Dresden Monarchs 2007 & 2008
Urgestein
Linebacker
Beiträge: 2658
Registriert: Do Jan 18, 2007 12:09

Beitrag von Urgestein »

piwi-dd hat geschrieben:Es gibt in Deutschland aus guten Gründen das Recht am geistigen Eigentum, was für jeden Kreativen - egal ob gestalterisch oder musikalisch tätig - eine unabdingbare Voraussetzung zum Broterwerb ist.
Müsste dann das Plakat nicht mit einem Copyright versehen sein??

Die Sache mit dem Urheberrecht ist zwischenzeitig auch nicht mehr so einfach. Urheberrechtlich geschützte Berichte / Bilder, können auf einem Kopiersystem / Drucker / Fax vervielfältigt werden, denn für diese Systeme muss beim Kauf eine Urheberrechtsabgabe bezahlt werden. Sollte sich jetzt ein Journalist / Fotojournalist seinem Urheberrecht umgangen fühlen, kann er sich an die Schutzgemeinschaft VG Wort wenden!
Zuletzt geändert von Urgestein am Mi Mai 19, 2010 09:16, insgesamt 1-mal geändert.
" Gerüchte - von Neidern erfunden, von Dummen verbreitet und von Idioten geglaubt "
Benutzeravatar
phyXius
OLiner
Beiträge: 321
Registriert: Mi Aug 17, 2005 10:08
Wohnort: Area Code 030
Kontaktdaten:

Beitrag von phyXius »

Alohahey,
Urgestein hat geschrieben: Müsste dann das Plakat nicht mit einem Copyright versehen sein??
Das Zeichen hat in Deutschland keine rechtliche Gueltigkeit, das stammt urspruenglich aus dem angloamerikanischen Recht. Das Urheberrecht bzw. dessen Schutzrechte erhaelt ein Urheber automatisch, ohne dafuer etwas tun zu muessen (außer halt zu urhebern ;) ).

Die Sache mit dem Urheberrecht ist zwischenzeitig auch nicht mehr so einfach. Urheberrechtlich geschützte Berichte / Bilder, können auf einem Kopiersystem / Drucker / Fax vervielfältigt werden, denn für diese Systeme muss beim Kauf eine Urheberrechtsabgabe bezahlt werden. Sollte sich jetzt ein Journalist / Fotokournalist seinem Urheberrecht umgangen fühlen, kann er sich an die Schtuzgemeinschaft VG Wort wenden!
Lediglich Deinem ersten Satz kann man bedingungslos zustimmen. Pauschal stimmt der Rest nicht.

Davon abgesehen muss man nicht Jura studiert haben, um einzuschaetzen, was der Anstand gebietet. Eine Idee so dreist und platt zu kopieren und als seine eigene auszugeben, ohne den Urheber auch nur darueber zu informieren oder gar zu fragen, gehoert jedenfalls nach meinem Empfinden nicht dazu.
Aber spaetestens dann, wenn fuer die Erstellung des Originalplakates Finanzmittel geflossen sind, hat es auch nichts mehr mit Anstand zu tun, dann gelten auch im Football dieselben Regeln wie in der restlichen (Wirtschafts-)Welt.
Benutzeravatar
damien
Defensive Back
Beiträge: 862
Registriert: Mo Jun 05, 2006 19:12
Wohnort: Essen
Kontaktdaten:

Beitrag von damien »

geht das hier schon wieder los mit dem rechtsstreit.
meine fresse. wie ein vorredner schon sagte, typisch deutsch.

btw. legt euch lieber nicht mit den virgin gaurds im rechtsstreit an :P

bitte nicht ernst nehmen.

aber mal im ernst, wollt ihr football generell in deutschland weiterbringen oder jetzt hier schon wieder nen riegel vorschieben und den progress stoppen?

dann wundert euch nicht, wenn wir für immer ne randsportart bleiben!
Say hello to my little friend
Urgestein
Linebacker
Beiträge: 2658
Registriert: Do Jan 18, 2007 12:09

Beitrag von Urgestein »

phyXius hat geschrieben:Pauschal stimmt der Rest nicht.
Echt, dann kannst Du ja mal gerne Gesetzestexte wälzen:

Das Kapital eines jeden Urhebers, hier Schriftstellers oder Autors ist das Werk als Ausdruck seiner geistigen Schöpfung. Dieses Werk kann der Urheber versilbern und zur Grundlage seines finanziellen Daseins machen. Insofern erfährt das Werk den grundrechtlichen Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz). Das Urheberrecht schützt dieses Werk in der Weise, dass nur der Urheber über die Nutzung des Werkes entscheiden kann. Wer ein urheberrechtliches Werk ohne vorherige Erlaubnis nutzt, soll dafür zahlen.

Mit dem Urheberrecht stellt sich die Frage, wie unautorisierte Vervielfältigungen kontrolliert werden können bzw. wie die aus der Vervielfältigung der Werke entstehenden Ansprüche kassiert und unter den Urhebern verteilt werden können. Hierzu sieht das Gesetz vor, dass Verwertungsgesellschaften die Vergütungsansprüche der Urheber durchsetzen (vgl. § 54 h UrhG [Urhebergesetz]).

Die VG Wort ist eine dieser Verwertungsgesellschaften, die Vergütungsansprüche durchsetzen dürfen. Sie nimmt die Rechte der Verleger und Wortautoren war und tritt immer dann auf, wenn geistiges Eigentum genutzt wird, ohne dass der Eigentümer/Urheber hierfür seine Genehmigung erteilt hat.

Bislang ist es nicht möglich, jede urheberrechtlich geschützte Vervielfältigung auf z.B. einem Kopiergerät zu erfassen. Aus diesem Grund wurden von den Verwertungsgesellschaften pauschale Abgaben je Gerät das Ablichtungen erstellen kann erhoben, die dann nach einem Verteilungsschlüssel an die der VG Wort angeschlossenen Autoren und Verlage verteilt wurden.

Da die VG Wort im Interesse ihrer Mitglieder naturgemäß ein Interesse daran hat, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen, ist sie der Ansicht, dass Drucker unter die Vorschrift des § 54a UrhG a.F. (alte Fassung) fallen und eine Geräteabgabe hierauf zu entrichten ist. Nach längerem Rechtsstreit hat das Urheberrechtsgesetz im Jahr 2008 somit umfassende Änderungen erfahren, die rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft getreten sind.

Nach der Änderung des Urheberrechtsgesetzes werden nun auch Drucker von der gesetzlichen Abgabepflicht erfasst (vgl. § 54 Abs. 1 UhrG). Die Verwertungsgesellschaften sind gemäß §13 Abs. 3 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (WahrnehmungsG) ermächtigt, unter Beachtung bestimmter Vorschriften Tarife festzulegen, die dann als Abgabe erhoben werden.
" Gerüchte - von Neidern erfunden, von Dummen verbreitet und von Idioten geglaubt "
Benutzeravatar
phyXius
OLiner
Beiträge: 321
Registriert: Mi Aug 17, 2005 10:08
Wohnort: Area Code 030
Kontaktdaten:

Beitrag von phyXius »

damien hat geschrieben: aber mal im ernst, wollt ihr football generell in deutschland weiterbringen oder jetzt hier schon wieder nen riegel vorschieben und den progress stoppen?

dann wundert euch nicht, wenn wir für immer ne randsportart bleiben!
Wenn Football weg vom Randsportartimage kommen soll dann geht das nur ueber mehr Professionalitaet, und zwar in allen Bereichen. Dazu gehoert auch, dass man sich auf der rechtlichen Seite auskennt, was man darf und was nicht.

Es geht hier ja auch nicht um das "das", sondern um das "wie". Ich freue mich fuer MVG, wenn sie mit dem Plakat die Huette voll bekommen und so dafuer sorgen, dass Football in der Region bekannter wird. Nur was spricht dagegen, entweder den Urheber des Originalplakats zu fragen, ob man sich sein Layout leihen kann, oder gleich ein gescheites eigenes Plakat zu kreieren?

Nachtrag:
Echt, dann kannst Du ja mal gerne Gesetzestexte wälzen
Ok, ich dachte, Du schreibst das im Zusammenhang mit dem Plakat. Aber dazu nur kurz, gehoert hier ja eigentlich nicht her: Die §§53,54 UrhG beziehen sich auf private Kopien, die dann nicht weitergegeben oder -veroeffentlicht werden. Es stimmt, dass man bestimmte Werke unter bestimmten Umstaenden kopieren darf. Darueber hinaus darf man damit aber nichts weiter machen, insbesondere nicht veroeffentlichen.
mdh
OLiner
Beiträge: 257
Registriert: Mo Apr 16, 2007 15:37

Beitrag von mdh »

Im Übrigen finde ich das vorgebrachte Argument

"Der Zweck heiligt die Mittel" mehr als fraglich.

Zweckmäßigkeitserwägungen sollte der Rechteinhaber anstellen, um seine Ansprüche wahrzunehmen.

Ggf. hat die unberchtigte Veröffentlichung auch eine strafrechtliche Relevanz.

Insofern keine Lappalie :!:

Beste Grüße
"Euch ist bekannt, was wir bedürfen,
Wir wollen stark Getränke schlürfen"

Football ist simpel: Es kommt nur auf den (Blick-oder Lauf-) Winkel an...
Benutzeravatar
piwi-dd
Zerberus
Beiträge: 7430
Registriert: So Apr 11, 2004 02:50
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

Beitrag von piwi-dd »

@damien

phyXius und mdh haben das Notwendige zu Deinem Einwand gesagt.
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)

In Erinnerung an Dylan Meier - Dresden Monarchs 2007 & 2008
XYZ
OLiner
Beiträge: 253
Registriert: So Sep 07, 2008 12:31

Beitrag von XYZ »

ich finde die Frau auf den Plakat von den Magdeburger geiler :lol:
sonst ist es von beiden mega Hammer!!sollen die aus MVG die Dresdener zum Spiel einladen und gut.
Benutzer 3248 gelöscht

Beitrag von Benutzer 3248 gelöscht »

nafets hat geschrieben:wenn aber die frage gestellt wird, wer von wem abgeschaut hat, greift es mich schon massiv an und grenzt an rufschädigung. das wäre für mich als gestalter das letzte, mich in derartiger weise bei einem anderen motiv zu bedienen. neben der idee, der anordnung und dem hintergrund wurde auch der wortlaut der headline 1:1 übernommen.

unser dresdner motiv ist über mehrere wochen entstanden. gemeinsam mit den monarchs wurde daran gearbeitet. sogar ein kleines fotoshooting fand statt, um das optimum rauszuholen und ein passenden gegenüber zum adler-spieler zu haben.
ich seh das ähnlich, noch dazu, wenn z.B. eine Agentur oder Druckerei für den Entwurf Geld bekommen hätte bzw. hat....
daß vieles geklaut wird ist ja nicht neu, aber das ist dreist....
somanytimes
OLiner
Beiträge: 331
Registriert: Fr Apr 25, 2008 12:21

Beitrag von somanytimes »

und...wie läuft der Vorverkauf...wird es gut gefüllt sein...oder wie sieht es aus??
Maetschi

Beitrag von Maetschi »

Es gibt doch viel feine Methoden als die juristische Auseinandersetzung. ;-)
Benutzeravatar
piwi-dd
Zerberus
Beiträge: 7430
Registriert: So Apr 11, 2004 02:50
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

Beitrag von piwi-dd »

somanytimes hat geschrieben:und...wie läuft der Vorverkauf...wird es gut gefüllt sein...oder wie sieht es aus??
Plakate hängen überall in der Stadt, Vorverkauf läuft wohl ordentlich - wir sind gespannt und guter Dinge.
"A rolling stone gathers no moss." (Hamburg, 29.09.2007)

In Erinnerung an Dylan Meier - Dresden Monarchs 2007 & 2008
Antworten