Frage zur wechslfrist
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Frage zur wechslfrist
habe eine frage. die wechselfrist ist am 28.2 abgelaufane habe ich gelesen. wenn ich lketztes jahr bei nem team gezockt hab und da aber keinen pass verlängert oder unterschrieben hab für dieses jahr. kann ich dann jetzt noch zu einem anderen team gehen? oder muss ich ne sperre kriegen?
thx
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Re: Frage zur wechslfrist
Neue Regelung in der BSO:neuer_amboss55 hat geschrieben:habe eine frage. die wechselfrist ist am 28.2 abgelaufane habe ich gelesen. wenn ich lketztes jahr bei nem team gezockt hab und da aber keinen pass verlängert oder unterschrieben hab für dieses jahr. kann ich dann jetzt noch zu einem anderen team gehen? oder muss ich ne sperre kriegen?
thx
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§47 Passverlängerung
Der Verein teilt der Passstelle zum 15. Dezember des Vorjahres mit, welche seiner Spielerberechtigungen für die kommende Saison verlängert werden sollen. Eine Zustimmungserklärung des Spielers ist nicht notwendig.
Danach ist eine Verlängerung der Spielberechtigung nur mit der persönlichen und eigenhändigen schriftlichen Zustimmung des Spielers zulässig. Diese Erklärung muss im Original eingereicht werden.
Re: Frage zur wechslfrist
Falls die den verlängert haben. Erst mal beim Verein nachfragen.
Aber die Wahrscheinlichkeit ist enorm hoch.
Aber die Wahrscheinlichkeit ist enorm hoch.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
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Re: Frage zur wechslfrist
hab gesagt nicht verlängern bitte. haben die extra nachgefragt. also wenn die nicht verlängert haben kann ich jetzt bei nem anderen team zocken ohne sperre 

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- Defensive Back
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Re: Frage zur wechslfrist
interessante frage.
was ist wenn der verein behauptet, der spieler hat von "nicht verlängern" nix gesagt?
wer ist denn dann in der beweispflicht?
muss, nachdem in nrw der online pass eingeführt wurde, überhaupt noch eine unterschrift geleistet werden?
was ist wenn der verein behauptet, der spieler hat von "nicht verlängern" nix gesagt?
wer ist denn dann in der beweispflicht?
muss, nachdem in nrw der online pass eingeführt wurde, überhaupt noch eine unterschrift geleistet werden?
Re: Frage zur wechslfrist
In den Fall liegt die Beweispflicht wohl beim Spieler.Kroetenschiss hat geschrieben:interessante frage.
was ist wenn der verein behauptet, der spieler hat von "nicht verlängern" nix gesagt?
wer ist denn dann in der beweispflicht?
Und das wird wohl für selbigen recht schwierig sein, es sei denn er hat es schriftlich von seinem Passverantwortlichen bekommen.
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- Defensive Back
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Re: Frage zur wechslfrist
also am besten ab sofort einen brief als einschreiben mir rückschein an den alten verein wo drin steht, dass man nicht verlängern möchte....deutschland --> bürokratenland
ich hab gedacht mit dem online verfahren soll alles einfacher und besser werden...aber für wen


ich hab gedacht mit dem online verfahren soll alles einfacher und besser werden...aber für wen


Re: Frage zur wechslfrist
Ach Leute,
spätestens seit die BSO online für jeden zu finden ist (http://www.afvd.de/download/BSO_2011_Stand_31-10-10.pdf) gibt es doch eigentlich keinen Grund mehr, solche Fragen mit irgendwelchem Halbwissen zu beantworten, oder?
Ich zitiere mal BSO §60: "Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis zum 15. Dezember für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem Wechsel die Wechselsperre. Nimmt der Spieler für einen Verein an einem Spiel teil, so bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er für diesen Verein eine Spielberechtigung erwerben will. In diesem Fall kann er sich nicht auf eine fehlende Information durch seinen Verein berufen.
Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat. In diesem Fall muss der Verein nur den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen."
spätestens seit die BSO online für jeden zu finden ist (http://www.afvd.de/download/BSO_2011_Stand_31-10-10.pdf) gibt es doch eigentlich keinen Grund mehr, solche Fragen mit irgendwelchem Halbwissen zu beantworten, oder?
Ich zitiere mal BSO §60: "Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis zum 15. Dezember für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem Wechsel die Wechselsperre. Nimmt der Spieler für einen Verein an einem Spiel teil, so bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er für diesen Verein eine Spielberechtigung erwerben will. In diesem Fall kann er sich nicht auf eine fehlende Information durch seinen Verein berufen.
Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat. In diesem Fall muss der Verein nur den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen."
Wenn Refs sich über alle Fehler von Spielern und Coaches so aufregen würden wie andersrum... Es könnte kein Spiel mehr angepfiffen werden!
Re: Frage zur wechslfrist
Ein Schwamm ist härter...Poschi hat geschrieben:Ach Leute,
spätestens seit die BSO online für jeden zu finden ist (http://www.afvd.de/download/BSO_2011_Stand_31-10-10.pdf) gibt es doch eigentlich keinen Grund mehr, solche Fragen mit irgendwelchem Halbwissen zu beantworten, oder?
Ich zitiere mal BSO §60: "Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis zum 15. Dezember für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem Wechsel die Wechselsperre. Nimmt der Spieler für einen Verein an einem Spiel teil, so bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er für diesen Verein eine Spielberechtigung erwerben will. In diesem Fall kann er sich nicht auf eine fehlende Information durch seinen Verein berufen.
Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat. In diesem Fall muss der Verein nur den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen."