Zu- und Abgänge 2011
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Re: Zu- und Abgänge 2011
Gibt aber noch diese Variante:
Potentielle Kläger wurden im Vorhinein im Sinne des Gemein- und Eigenwohls diszipliniert.
Rein hypothetisch...
Potentielle Kläger wurden im Vorhinein im Sinne des Gemein- und Eigenwohls diszipliniert.
Rein hypothetisch...
aka mgri
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Re: Zu- und Abgänge 2011
Borg hat geschrieben:Weil man anscheinend krampfhaft versucht allen zu zeigen, das es halt ne Kirmesliga ist, in der jeder macht was er will. Anders kann ich mir eine solche Inkompetenz nicht erklären!Spieler Papa hat geschrieben: Also warum legt keiner Einspruch ein, bzw. warum wird die Spielleitende Stelle nicht aktiv?
Weil man anscheinend krampfhaft versucht allen zu zeigen, dass die GFL halt ne Kirmesliga ist, in der jeder macht was er will. Anders kann ich mir eine solche Inkompetenz nicht erklären!
Re: Zu- und Abgänge 2011
Wie definierst Du das Wort "Liga", wenn Du es schon einbringst?Karsten hat geschrieben:Definiere mal Liga...Spieler Papa hat geschrieben:Die Spieler der IFL/CIFL sind also ausgenommen? Kann laut BSO gar nicht sein. §5 und §73 Abschnitt4 sind da sehr eindeutig:
Wer es nicht nachlesen kann:
§73 Abschnitt4
Alle anderen Ligen im internationalen Bereich außerhalb Europas...
Re: Zu- und Abgänge 2011
Von mir aus auch so!südschwede hat geschrieben:Borg hat geschrieben:Weil man anscheinend krampfhaft versucht allen zu zeigen, das es halt ne Kirmesliga ist, in der jeder macht was er will. Anders kann ich mir eine solche Inkompetenz nicht erklären!Spieler Papa hat geschrieben: Also warum legt keiner Einspruch ein, bzw. warum wird die Spielleitende Stelle nicht aktiv?
Weil man anscheinend krampfhaft versucht allen zu zeigen, dass die GFL halt ne Kirmesliga ist, in der jeder macht was er will. Anders kann ich mir eine solche Inkompetenz nicht erklären!

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Re: Zu- und Abgänge 2011
Standard-Variante. Wobei es nicht viel braucht, um stille Füße zu produzieren...fallingdown hat geschrieben:Gibt aber noch diese Variante:
Potentielle Kläger wurden im Vorhinein im Sinne des Gemein- und Eigenwohls diszipliniert.
Rein hypothetisch...
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Re: Zu- und Abgänge 2011
Liga brauch ich nicht definieren. Denn entweder es ist eine Liga - wie auch immer definiert - oder es ist ein anderer Spielbetrieb, der aber laut BSO dann ein illegaler SPielbetrieb wäre.
Und in beiden Fällen dürften die nicht spielen!
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Re: Zu- und Abgänge 2011
Nach deiner abenteuerlichen Definition von illegalem Spielbetrieb wäre jeder Ami, der in seinem Leben College oder Highschool gespielt hat, auch ein Teilnehmer an illegalem Spielbetrieb... Dem ist ja offensichtlich nicht so 

Luck is when opportunity meets preparation.
Re: Zu- und Abgänge 2011
Ich definiere gar nicht und selbst falls, wäre es nicht relevant. Von Bedeutung ist, was im Rahmen dieser Vorschrift darunter verstanden wird.Boro hat geschrieben:Wie definierst Du das Wort "Liga", wenn Du es schon einbringst?
Wobei es mir auch egal ist, was die BSO darunter versteht. Ich empfinde es als Unverschämtheit, daß der AFVD es augenscheinlich nicht für nötig hält, sich gegenüber seinen für ihn zahlenden Mitgliedern als - in meinen Augen - höchste Verbandsinstanz klärend zu äußern.
Ich bin wahrlich kein Jurist, aber ich würd' fast wetten, daß irgendwo im Verbandsrecht verklausuliert drin stehen, daß der Verband gehalten ist, Schaden von seinen Mitgliedern abzuwenden. Und das passiert hier offensichtlich nicht, sondern man lässt seine Mitglieder schlicht im Regen stehen. Um nicht drastischere Metaphern zu bemühen. Denn die in der BSO angedrohten Konsequenzen wie Zwangsabstieg wären mehr als nachhaltig.
Wobei ich diese (angedrohten Konsequenzen) als genauso unsinnig empfinde. Niemand (außer einzelnen Berlinern

IMHO eine einzige Lachnummer.
Don't feed the trolls!
Re: Zu- und Abgänge 2011
Kopfschüttel ...Spieler Papa hat geschrieben:
(...)
Man könnte also sagen die IFL/CIFL sind ja nicht Mitglied des Verbandes und daher außerhalb des Rechtbereiches gilt immernoch §5 - Illegaler Spielbetrieb
Wird festgestellt, dass ein Verein oder eine Einzelperson an einem illegalen Spielbetrieb teilnimmt, so kann er am offiziellen Spielbetrieb des AFVD und der angeschlossenen Verbände erst dann wieder teilnehmen, wenn eine verhängte Geldstrafe bezahlt wurde und zwischen der Feststellung und der Wiederteilnahme am offiziellen Spielbetrieb mindestens eine Spielsaison liegt. Bei Vereinen wird der Spielbetrieb in der untersten Spielklasse wiederaufgenommen.
§5 der BSO behandelt die Teilnahme an einem illegalen Spielbetrieb durch einen Verein im Spielbetrieb des AFVD oder eines seiner Landesverbände. (Beispiel: Nicht genehmigtes Freundschaftsspiel)
Aus diesem Paragraph abzuleiten, "illegaler Spielbetrieb" wäre alles, was außerhalb des Rechtsbereiches des AFVD/IFAF oder whatsoever sei ... das ist schon hart, um es mal freundlich auszudrücken.
Re: Zu- und Abgänge 2011
in bs wird ueber einen neuen linespieler gesprochen http://www.nwosu.edu/63-cale-fischer1#.TjxtUFEWWCA.
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Re: Zu- und Abgänge 2011
Haha, das Profil ist ja echt die Härte. Daraus les ich jetzt nicht grade, dass man vor dem Typ Angst haben muss. Ich habe damals gegen "schlimmere" spielen müssen, als ich in der USA warprimmo hat geschrieben:in bs wird ueber einen neuen linespieler gesprochen http://www.nwosu.edu/63-cale-fischer1#.TjxtUFEWWCA.


No pain, no gain!
Re: Zu- und Abgänge 2011
Diesjähriger IFL-Spieler. 

“It is in English, I do read books in English.” - Sebastian Vollmer
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Re: Zu- und Abgänge 2011
Und was heißt dann: Wird festgestellt, dass ein Verein oder eine Einzelperson an einem illegalen Spielbetrieb teilnimmt.PPK hat geschrieben:Spieler Papa hat geschrieben:
(...)
Man könnte also sagen die IFL/CIFL sind ja nicht Mitglied des Verbandes und daher außerhalb des Rechtbereiches gilt immernoch §5 - Illegaler Spielbetrieb
Wird festgestellt, dass ein Verein oder eine Einzelperson an einem illegalen Spielbetrieb teilnimmt, so kann er am offiziellen Spielbetrieb des AFVD und der angeschlossenen Verbände erst dann wieder teilnehmen, wenn eine verhängte Geldstrafe bezahlt wurde und zwischen der Feststellung und der Wiederteilnahme am offiziellen Spielbetrieb mindestens eine Spielsaison liegt. Bei Vereinen wird der Spielbetrieb in der untersten Spielklasse wiederaufgenommen.
Kopfschüttel ...
§5 der BSO behandelt die Teilnahme an einem illegalen Spielbetrieb durch einen Verein im Spielbetrieb des AFVD oder eines seiner Landesverbände. (Beispiel: Nicht genehmigtes Freundschaftsspiel)
Aus diesem Paragraph abzuleiten, "illegaler Spielbetrieb" wäre alles, was außerhalb des Rechtsbereiches des AFVD/IFAF oder whatsoever sei ... das ist schon hart, um es mal freundlich auszudrücken.
Im Fußball ist es übrigens so. Wer außerhalb eines FIFA Spielbetriebs spielt muss dies genehmigt bekommen. So zum Beispiel gibt es für die unteren LIgen eine Genehmigung am Spielbetrieb der Betriebsmannschaften teilzunehmen.
Im Football ist es meiner Meinung so, dass man entweder in einer "Liga" spielt die akzeptiert ist und dann als eine nationale Liga behandelt (BSO §73) wird oder es ist ein illegaler Spielbetrieb. Es kann auch nicht sein, dass ein Spielbetrieb einfach gar nicht geregelt ist. Zumindest sind solche Regelung in den anderen Sportarten normal!
Um es zusammen zu fassen. Ist es eine internationale Liga müsste er gesperrt werden. Ist es keine, dann ist es ein illegaler Spielbetrieb und damit auch keine Spielgenehmigung.
Re: Zu- und Abgänge 2011



Re: Zu- und Abgänge 2011
@SpielerPapa:
An einem illegalen Spielbetrieb im Sinne des §5 BSO kann nur jemand teilnehmen, der zum Zeitpunkt des illegalen Spielbetriebs bereits der BSO unterliegt (z.B. in dem er einen AFVD-Spielerpass besitzt).
@Theo:
Zugänge sind - außer Jugendspielern - jetzt eigentlich nicht mehr zu erwarten
An einem illegalen Spielbetrieb im Sinne des §5 BSO kann nur jemand teilnehmen, der zum Zeitpunkt des illegalen Spielbetriebs bereits der BSO unterliegt (z.B. in dem er einen AFVD-Spielerpass besitzt).
@Theo:
Zugänge sind - außer Jugendspielern - jetzt eigentlich nicht mehr zu erwarten
