GFL 2 Süd Fazit
Re: GFL 2 Süd Fazit
Außerdem spielt das, meiner Meinung nach, keine Rolle, ob ein Spieler Einsatzzeit hatte oder nicht. Entscheidend ist die Güktigkeit des Spielerpasses.
Re: GFL 2 Süd Fazit
§ 73 BSO
http://www.afvd.de/download/BSO_2013_Of ... 2.2012.pdf
1.März ist Stichtag, am 11.03 spielte er in Frankreich ein Ligaspiel.....
http://www.afvd.de/download/BSO_2013_Of ... 2.2012.pdf
1.März ist Stichtag, am 11.03 spielte er in Frankreich ein Ligaspiel.....
Zuletzt geändert von DFWCS am Mi Sep 18, 2013 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
Defense wins Championships.
Re: GFL 2 Süd Fazit
Na dann warten wir mal ob ein Team Einspruch einlegt 

Re: GFL 2 Süd Fazit
Ein Einspruch könnte ja für einen der Absteiger vielleicht noch die Rettung bedeuten.
Re: GFL 2 Süd Fazit
Das wäre ein Skandal wen es stimmen würde. Aber ich denke und hoffe das die Pirats verantwortlichen sich davor gründlich informiert haben.

Außerdem ist mein Fazit der Saison, für mich ist es eine Genugtuung wie Univers die saison gespielt hat. Aber leider weiß ich genau das dieses gelabere nächste saison wieder von vorne anfängt
Daher meine bitte an die FU Fans bitte labert nicht so viel, sondern lasst taten auf dem Feld entscheiden sonst lacht wie diese Saison die ganze Liga über euch.


Außerdem ist mein Fazit der Saison, für mich ist es eine Genugtuung wie Univers die saison gespielt hat. Aber leider weiß ich genau das dieses gelabere nächste saison wieder von vorne anfängt


Daher meine bitte an die FU Fans bitte labert nicht so viel, sondern lasst taten auf dem Feld entscheiden sonst lacht wie diese Saison die ganze Liga über euch.

Re: GFL 2 Süd Fazit
Ich hab's jetzt nicht präsent, aber für Einsprüche gibt's in der BSO strenge - und knappe - Fristen. Daher denke ich, dass der Drops schon lange verdaut ist.
Re: GFL 2 Süd Fazit
Hallo und Guten Tag wünscht Euch ein intensiver Forumsleser! Mir liegt eine Frage auf dem Herzen.
Hat es denn mittlerweile eine Entscheidung zum Einsatz des QB der Frankfurt Pirats gegeben und wenn ja, wie ist sie ausgefallen?
Hat es denn mittlerweile eine Entscheidung zum Einsatz des QB der Frankfurt Pirats gegeben und wenn ja, wie ist sie ausgefallen?
Re: GFL 2 Süd Fazit
Wo kein Kläger dort kein Richter. Hat doch keiner Einspruch eingelegt. Deswegen wird man darüber auch nichts mehr hören.
Re: GFL 2 Süd Fazit
Interessant! Soweit mir bekannt, hat wohl wenigstens ein Verein während der Saison Einspruch eingelegt. Ausserdem würde ich mich wundern, wenn nicht Weitere ebenfalls diesen Schritt getan hätten. Sind ja doch nicht alle nur "gut Freund" miteinander und der Tabellenstand würde sich ja doch je nach dem Ergebnis einer Untersuchung ggf. verändern. Für die Pirats bedeutet dies doch, dass bestenfalls für sie alles beim jetzigen Tabellenstand bleibt und im schlechtesten Fall die Umwandlung von 5 positiven Punkten aus den ersten fünf Spielen in 6 Minuspunkte und damit im Endergebnis zum Saisonschluss der direkte Abstieg als Tabellenachter.
Fazit: Sollte dem AFVD ein oder mehrere Einsprüche zugegangen sein sollte mittlerweile eine Entscheidung darüber bekannt sein. Sollten keine Einsprüche eingelegt worden sein liegt es an den Mitglieder der Vereine ihre Vorstandschaft zu fragen warum sie untätig waren und einen möglichen Verstoß gegen die BSO nicht angezeigt haben.
Nur zur Klarstellung: Wer absteigt oder in der GFL2 verbleibt ist mit egal. Ich will wissen ob gegen die BSO verstossen wurde oder nicht. und die daraus resultieren Konsequenzen.
Fazit: Sollte dem AFVD ein oder mehrere Einsprüche zugegangen sein sollte mittlerweile eine Entscheidung darüber bekannt sein. Sollten keine Einsprüche eingelegt worden sein liegt es an den Mitglieder der Vereine ihre Vorstandschaft zu fragen warum sie untätig waren und einen möglichen Verstoß gegen die BSO nicht angezeigt haben.
Nur zur Klarstellung: Wer absteigt oder in der GFL2 verbleibt ist mit egal. Ich will wissen ob gegen die BSO verstossen wurde oder nicht. und die daraus resultieren Konsequenzen.
Re: GFL 2 Süd Fazit
hallo,Siberius hat geschrieben:Interessant! Soweit mir bekannt, hat wohl wenigstens ein Verein während der Saison Einspruch eingelegt. Ausserdem würde ich mich wundern, wenn nicht Weitere ebenfalls diesen Schritt getan hätten. Sind ja doch nicht alle nur "gut Freund" miteinander und der Tabellenstand würde sich ja doch je nach dem Ergebnis einer Untersuchung ggf. verändern. Für die Pirats bedeutet dies doch, dass bestenfalls für sie alles beim jetzigen Tabellenstand bleibt und im schlechtesten Fall die Umwandlung von 5 positiven Punkten aus den ersten fünf Spielen in 6 Minuspunkte und damit im Endergebnis zum Saisonschluss der direkte Abstieg als Tabellenachter.
Fazit: Sollte dem AFVD ein oder mehrere Einsprüche zugegangen sein sollte mittlerweile eine Entscheidung darüber bekannt sein. Sollten keine Einsprüche eingelegt worden sein liegt es an den Mitglieder der Vereine ihre Vorstandschaft zu fragen warum sie untätig waren und einen möglichen Verstoß gegen die BSO nicht angezeigt haben.
Nur zur Klarstellung: Wer absteigt oder in der GFL2 verbleibt ist mit egal. Ich will wissen ob gegen die BSO verstossen wurde oder nicht. und die daraus resultieren Konsequenzen.
also mir ist aus sicheren Quellen bekannt das die Argonauts und die Wildcats zu diesem Vorfall Einspruch eingelegt haben. Diese aber nie vom AFVD beantwortet worden sind.
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- Safety
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Re: GFL 2 Süd Fazit
Scheck dazu gelegt wie es der Verband beim Einspruch fordert, ansonsten nur "jammerei"
DL Coach
Re: GFL 2 Süd Fazit
Das ist doch mal eine Aussage. Also die nächste Frage: Warum wurde vom AFVD bisher keine Antwort gegeben bzw. der Einspruch nicht bearbeitet? Da heißt es doch der Sache weiter nachgehen!glaskugel hat geschrieben:hallo,
also mir ist aus sicheren Quellen bekannt das die Argonauts und die Wildcats zu diesem Vorfall Einspruch eingelegt haben. Diese aber nie vom AFVD beantwortet worden sind.
Wenn Einspruch eingelegt wurde gehe ich mal davon aus, dass der vorgeschriebene Weg eingehalten worden ist. Ansonsten wäre es nur "heiße Luft" und geradezu irreal.Coach Hock hat geschrieben:Scheck dazu gelegt wie es der Verband beim Einspruch fordert, ansonsten nur "jammerei"
Re: GFL 2 Süd Fazit
die Beschwerden wurden von dr. pepper weggespült . 

wenn es vorbei ist, ist es vorbei!
Re: GFL 2 Süd Fazit
"Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz" (unbekannter Jurist)
BSO
§ 25 Nr. 5 d - Teilnahme eines nichtberechtigten Spielers führt zur Umwertung (0:20)
§ 28 Der Antrag ist innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach dem Ereignis, das zur Umwertung führen soll, spätestens aber fünf Tage nach dem im Spielplan vorgesehenen Spieltermin an die zuständige Stelle zu stellen.
§ 118 Der Ligaobmann ist der Leiter des Spielbetriebs in einer Liga.
§ 132 Für die Durchführung von Verwaltungs- und sportgerichtlichen Verfahren gilt die Rechts- und Verfahrensordnung des AFVD mit den Ergänzungen der Bundesspielordnung.
§ 133 Einspruchsstelle: Ligaobmann; Berufungsinstanz: Wettkampfkommission; Revisionsinstanz: Bundesgericht
§ 134 Ausgangspunkt eines Verwaltungsverfahrens ist, mit Ausnahme der in dieser Spielordnung näher bezeichneten Ausnahmen, der Ligaobmann.
§ 135 Gegen eine vom Ligaobmann gefällte Entscheidung kann Einspruch erhoben werden. Der vollständige Einspruch ist innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung der Entscheidung mit Begründung und Scheck beim Ligaobmann einzulegen, der zunächst entschieden hat. Der Einspruch ist nur zulässig wenn als Vorauszahlung auf die Verfahrensgebühren ein Scheck über 100 € (bei Lizenzligen 250 €) beiliegt. Hilft der Ligaobmann diesem Einspruch nicht ab, reicht dieser den Einspruch nach Prüfung der Zulässigkeitsanforderungen - mit Scheck - an die Berufungsinstanz weiter.
BSO
§ 25 Nr. 5 d - Teilnahme eines nichtberechtigten Spielers führt zur Umwertung (0:20)
§ 28 Der Antrag ist innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach dem Ereignis, das zur Umwertung führen soll, spätestens aber fünf Tage nach dem im Spielplan vorgesehenen Spieltermin an die zuständige Stelle zu stellen.
§ 118 Der Ligaobmann ist der Leiter des Spielbetriebs in einer Liga.
§ 132 Für die Durchführung von Verwaltungs- und sportgerichtlichen Verfahren gilt die Rechts- und Verfahrensordnung des AFVD mit den Ergänzungen der Bundesspielordnung.
§ 133 Einspruchsstelle: Ligaobmann; Berufungsinstanz: Wettkampfkommission; Revisionsinstanz: Bundesgericht
§ 134 Ausgangspunkt eines Verwaltungsverfahrens ist, mit Ausnahme der in dieser Spielordnung näher bezeichneten Ausnahmen, der Ligaobmann.
§ 135 Gegen eine vom Ligaobmann gefällte Entscheidung kann Einspruch erhoben werden. Der vollständige Einspruch ist innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung der Entscheidung mit Begründung und Scheck beim Ligaobmann einzulegen, der zunächst entschieden hat. Der Einspruch ist nur zulässig wenn als Vorauszahlung auf die Verfahrensgebühren ein Scheck über 100 € (bei Lizenzligen 250 €) beiliegt. Hilft der Ligaobmann diesem Einspruch nicht ab, reicht dieser den Einspruch nach Prüfung der Zulässigkeitsanforderungen - mit Scheck - an die Berufungsinstanz weiter.