Da hier immer viel über Spielergehälter und Siegprämien diskutiert wird, die offenslichtlich immer alle abgabenfrei sein sollen, hier mal ein paar Infos.
Wie verkaufen die Spieler diese Siegprämien eigentlich dem Finanzamt?
"die Spieler" i.d.R. gar nicht... Üblicherweise meldet der Arbeitgeber Steuer, Sozialversicherungen und Berufsgenossenschaft. Mit der Siegpräme soll ja offensichtlich eine Arbeitsleistung entlohnt werden und ich glaube an einem GFL Spieltag fällt diese nicht im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit an. Eintrittsgelder und Vermarktung von Werbeleistung machen die Veranstaltung eher zu einem wirtschaftlichen Ereignis. Insofern sollte da wohl ein Arbeitsvertrag zwischen Verein/Vermarkter und Spieler oder Trainer vorliegen.
Entgelte für ehrenamtliche Tätigkeiten sind bis zu einem gewissen Betrag (2300,- ?) steuerfrei.
Wenn die Buben das Geld nicht für einen Sieg bekommen, sondern für die Arbeitsleistung beim Feldaufbau o.ä. Wir reden hier ja nicht über tausende von Euro.
Ganz so einfach ist das nicht.
Entgelte und
Ehrenamt beißt sich ja schon etwas. Aber es ist grundsätzlich richtig, es gibt die sogenannte Übungsleiter- und auch die Ehrenamtpauschale. Allerdings nur im Zusammenhang mit gemeinnütziger Tätigkeit und nach strengen Regeln.
Unter der Übungsleiterpauschale versteht man eine Vergünstigung nach § 3 Nr. 26 des deutschen Einkommensteuergesetzes. Nebenberufliche Einnahmen sind bis zu einer Höhe von jährlich 2400 Euro steuerfrei, wenn eine Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts vorliegt. Dazu zählen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Tätigkeiten. Von der Übungsleiterpauschale profitieren nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten. (vgl. Wikipedia)
Unter Ehrenamtpauschale versteht man eine Vergütung für nebenberufliche und gemeinnützige Tätigkeiten, die für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt werden. Sie trifft z. B. auf Einnahmen aus Tätigkeiten als Vereinsvorstand, -Kassierer oder Zeugwart zu, die bis zu einer Höhe von jährlich 720 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. (vgl. Wikipedia)
Noch ein Hinweis: Auch wenn der Veranstalter ein gemeinnütziger Verein ist, fällt die Veranstaltung in den wirtschaftlichen Betrieb des Vereins und nicht in den (begünstigten) ideellen. Insofern wäre es schon bedenklich, wenn für den Feldaufbau, der ja für die wirtschaftliche Veranstaltung notwendig ist, ein Entgelt im Rahmen der Ehrenamtspauschale gezahlt werden würde. Für soetwas gibt es ja z.B. auch 450 EUR Jobs.
Naja, machen kann man vieles... (Bis mal einer gucken kommt)
Leider etwas "off topic", aber irgendwie passt es ja auch zur jährlichen Diskussion.