§147 der BSO: "Bei einem Platzverweis erfolgt eine automatische Sperre von einem Spiel, es sei denn die zuständige Stelle hebt diese Sperre durch Bescheid vorzeitig auf."
In der Praxis muss der Verein den Spielerpass unverzüglich zum Ligaobmann schicken, der in der laufenden Woche dann eine Sperre verhängt und den Spielerpass so lange behält, bis diese Sperre abgesessen wurde. Erst wenn seine Mannschaft die Anzahl an Pflichtspielen absolviert hat, geht der Pass zurück an die Mannschaft.
Mal eben den Pass zur 2. Halbzeit vorbei bringen ist hier in "Good old Germany" nicht möglich.
