Lamer hat geschrieben:nighthawk hat geschrieben:Alle diese Spekulationen wären hinfällig, wenn MM doch einfach die Bilanz für 2014 und die BWAs für 2015 vorlegen würde ... Aufgrund der Gesellschaftsform und der von MM selbst immer wieder kommunizierten Zahlen im 6 und sogar 7 stelligen Bereich sollte dafür eigentlich eine monatliche Abgabe gelten
Nicht ganz. Das mit den monatlichen Abgaben greift bei neugegründeten GmbHs erst nach 2 oder 3 Jahren Schonfrist (müsst jetzt suchen). Davor gibt es nur die jährliche Steuererklärung und die Veröffentlichung der Bilanz im Bundesanzeiger (ausser er war so dumm und hat dem Finanzamt gesagt, dass er Millionenschäffelt und lieber gleich monatliche Abgaben leistet).
Für die Steuererklärung hat man ein Jahr Zeit. D.h. aus rechtlicher Sicht muss Mämpel die Steuererklärung für 2015 erst unter Ausreizung aller Fristen und Augenzudrücken des Finanzamts im Januar 2017 erstellen und abgeben. Die Bilanz kann man ähnlich rauszögern, aber da müsste man noch das Geschäftsjahr der GmbH kennen
Boah, ich geh am Stock.

Hier sind echte Profis am Werk.

Einfach mal Gesetze lesen.
Bei Neugründungen wird alles noch strenger gehandhabt als bei Unternehmen die es schon mehr als zwei Jahre gibt. Fakt ist. MM hätte für seine GmbH+Co KG alle zahlen monatlich dem Finanzamt einreichen müssen. Das heißt die Umsatzsteuer-Voranmeldung z.B. für Juni 2015 hätte bis spätestens 10.08.2015, wenn die Sondervorauszahlung an das Finanzamt gezahlt wurde, ansonsten am 10.07.2015
Die Abgabe von Bilanzen usw. ist ebenfalls vom Gesetzgeber festgeschrieben. Hier in Bayern ist es der 31.12. des folgenden Jahres. Heißt für Bayern 2014 hätte bis 31.12.2015 beim Finanzamt sein müssen. Müsste nachlesen wann Hessen den Steuertermin hat. Und wenn die Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben worden wären, dann gäbe es auch eine BWA zum 30.09.2015.
18 UStG Besteuerungsverfahren
(1) 1Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat. 2Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall hat der Unternehmer eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. 3§ 16 Abs. 1 und 2 und § 17 sind entsprechend anzuwenden. 4Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.
1Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. 2Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. 3Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.
4Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.

Ich vergaß, ich bin ja im Lästertread.
Nach Samstag wird man Wissen, ob MM wirklich Geld in den Verein gegeben hat. Ich glaube es nicht, war hier doch auch schon mal Thema, von wegen versprochener Spendenzahlung usw. Die Zahlen für 2014 werden ja auch in der MV veröffentlicht. Da kann man ja mal nachfragen, ob er Zahlungen geleistet hat um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Irgendwo habe ich in FB gelesen, das jemand Geld in den Verein geschossen hätte, aber das war wohl 2013. Da war MM noch überhaupt kein Thema, oder?