Schauen wir mal, was passiert....

Ich nehme an du meinst den neuen QB? Der alte QB wird ja gemäß der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entlohnt. Daraus ergibt sich das wieder Budget frei ist für andere Dinge (z.B. ein neuer QB). Lass uns an dieser Stelle aber nicht darüber diskutieren das man das Geld auch für andere Dinge benutzen könnte. Das wissen wir beideMike_Mueller hat geschrieben: ↑Do Jun 28, 2018 13:41 ...ab Montag sind ja dann 81 Angestellte zu bezahlen von der FUB zu bezahlen. Es wurde ja noch jemand eingestellt...
Intessanter ist die Frage Insolvens oder mangel masse eher nicht.Mike_Mueller hat geschrieben: ↑Do Jun 28, 2018 13:41 Jetzt schauen wir doch erstmal was am Montag so passiert. Das Insolvenzgeld wird doch nur bis zum 30.06. gezahlt (Habe nachgeschaut und es stimmt. Ab Sonntag, das ist der 01.07.2018) sind die Gehälter der Angestellten nicht mehr durch das vIV gedeckt...). Oder habe ich das falsch in Erinnerung? Also stehen ja ab Montag auch die Gehälter der "80 Angestellten" (Anzahl nach Angaben der PM des vIV https://www.reimer-rae.de/aktuelles/201 ... enzantrag/) auf der Kippe. Also ich als Angestellter würde ab Montag ja nur noch auf Vorkasse arbeiten. Ansonsten würde es mir ja wahrscheinlich so gehen wie M.G. und würde leer ausgehen. Hach ab Montag sind ja dann 81 Angestellte zu bezahlen von der FUB zu bezahlen. Es wurde ja noch jemand eingestellt...
Schauen wir mal, was passiert....
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Hmmm, warum? Weil zur Zeit das Arbeitsamt der Arbeitgeber ist? Ich kenn mich nicht im Insolvenzrecht aus. Deswegen die Frage, warum dann weitergezahlt wird...
Ja den meine ich. Und die ersten 6 Wochen muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Und erst danach übernimmt die Krankenkasse. Und wenn ich mich richtig erinnere ist der "alte" QB am 26.05.2018 gegen Stuttgart ausgefallen, oder?Flo_Universe hat geschrieben: ↑Do Jun 28, 2018 14:26Ich nehme an du meinst den neuen QB? Der alte QB wird ja gemäß der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entlohnt. Daraus ergibt sich das wieder Budget frei ist für andere Dinge (z.B. ein neuer QB). Lass uns an dieser Stelle aber nicht darüber diskutieren das man das Geld auch für andere Dinge benutzen könnte. Das wissen wir beideMike_Mueller hat geschrieben: ↑Do Jun 28, 2018 13:41 ...ab Montag sind ja dann 81 Angestellte zu bezahlen von der FUB zu bezahlen. Es wurde ja noch jemand eingestellt....
Falls du nicht den QB meinst, würds mich freuen wenn du mir den neuen Angestellten mitteilst, ehrlich![]()
War ein Arbeitsunfall, somit sollte die BG sofort helfen.Mike_Mueller hat geschrieben: ↑Do Jun 28, 2018 16:03Hmmm, warum? Weil zur Zeit das Arbeitsamt der Arbeitgeber ist? Ich kenn mich nicht im Insolvenzrecht aus. Deswegen die Frage, warum dann weitergezahlt wird...
Ja den meine ich. Und die ersten 6 Wochen muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Und erst danach übernimmt die Krankenkasse. Und wenn ich mich richtig erinnere ist der "alte" QB am 26.05.2018 gegen Stuttgart ausgefallen, oder?Flo_Universe hat geschrieben: ↑Do Jun 28, 2018 14:26Ich nehme an du meinst den neuen QB? Der alte QB wird ja gemäß der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entlohnt. Daraus ergibt sich das wieder Budget frei ist für andere Dinge (z.B. ein neuer QB). Lass uns an dieser Stelle aber nicht darüber diskutieren das man das Geld auch für andere Dinge benutzen könnte. Das wissen wir beideMike_Mueller hat geschrieben: ↑Do Jun 28, 2018 13:41 ...ab Montag sind ja dann 81 Angestellte zu bezahlen von der FUB zu bezahlen. Es wurde ja noch jemand eingestellt....
Falls du nicht den QB meinst, würds mich freuen wenn du mir den neuen Angestellten mitteilst, ehrlich![]()
Das heißt aber für mich, dass die FUB dann mindestens bis zum 07.07.2018 das Gehalt zu zahlen hat. Also mindestens eine Woche noch im Juli. Und da habe ich ab dem Tag der Verletzung gerechnet und nicht ab dem Tag, an dem er von einem Arzt für arbeitsunfähig erklärt wurde.
Somit sind zumindest in der ersten Woche vom Juli 81 Angestellte die die FUB zu entlohnen hat.
Ich zitiere jetzt mal von dieser Seite, weil ich gerade keine Zeit haben den genauen Wortlaut im Arbeitsschutzgesetz nach zu schauen. Aber ich werde versuchen, dieses nachzuholen und nachzureichen......
Wird der Betriebsunfall als solcher von der Berufsgenossenschaft anerkannt, kommt es ähnlich wie bei anderen Krankheiten und Unfällen zur Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Vorgesetzte übernehmen die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall für insgesamt sechs Wochen und orientieren sich entweder am vereinbarten Festgehalt oder am Durchschnitt der letzten Lohnauszahlungen.
Der Geldgeber wechselt ab der siebten Woche
Wie bereits erwähnt, übernimmt der Arbeitgeber für sechs Wochen nach einem Arbeitsunfall die Lohnfortzahlung, auch bei Wegeunfällen. Doch auch bei längeren Unfallfolgen müssen Betroffene nicht Hunger leiden. Nach Ablauf dieses Zeitraums springt die Krankenkasse ein und zahlt weiter....
Und wann die Krankenkasse dann genau einspringt, das kannst Du dann selbst im 5 Sozialgesetzbuch nachlesen. Da habe ich keinen Bock drauf....
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
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