Warum nur 2019? Was ist mit 2018?
Wurde da nicht vom Verband geschrieben, dass die wichtigste Voraussetzung für den Spielbetrieb erfüllt wurde? War das nicht die Lizenzgebühr?
Ich kann mir tatsächlich gut vorstellen, dass es so bzw. ähnlich gelaufen ist, wenn es sich in die gleichen 70k gehandelt hat.Trolli hat geschrieben: ↑Mi Dez 19, 2018 20:14 Yiieepppaahh! Endlich wird´s interessant! Das werden doch nicht die 70k sein, die in der FNP vom 26. April genannt wurden?
https://www.fnp.de/sport/frankfurt-univ ... 01293.html
Da war der vIV ja schon im Amt, da wird ja nicht am Ende ein „Fehler“ zur Rettung der Saison passiert sein. Ich lach mich weg ....
Und wenn ich dann wieder atmen kann stell ich die alles entscheidende Frage:
WO IST DER SPORTDEZERNENT?
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Nicht ganz richtig.
Lieber Probowler,ProBowler hat geschrieben: ↑Do Dez 20, 2018 10:21 Ist ja wieder mal lustig hier (man könnte auch beschämend sagen) wie man sich über rechtliche Dinge auslässt ohne Hintergründe bzw. die Rechtslage zu kennen.
Insolvenzrecht gilt nun mal für alle, egal ob ich die leiden kann oder nicht. Gläubiger dürfen im Insolvenzfall nicht bevorzugt werden, dies gilt auch für bereits getätigte Zahlungen wenn die Insolvenz absehbar war, also auch rückwirkend. Tägliches Brot für Finanzämter und Krankenkassen, aber scheinbar übersteigt diese Gesetzteslage das Aufnahmevermögen einiger Hater.![]()
Nein, da die FuB meines Wissen nach die Gebühr dem Verein nie, wie eigentlich vereinbart, bezahlt hat.
Dann wäre der Verein auch Gläubiger der FUB!?MacSchnee hat geschrieben: ↑Do Dez 20, 2018 13:24Nein, da die FuB meines Wissen nach die Gebühr dem Verein nie, wie eigentlich vereinbart, bezahlt hat.
@Methadron: Richtig. Ich wollte aber auch nur schnell darauf hinweisen des die Diskussion um die Gebühren in die falsche Richtung läuft, da die FuB meines Wissen nach nie direkt Geld an den Verband gezahlt hat, sondern das dies der Verein war und ist.
Vielleicht aber auch die der Akteure in Krankfurt..ProBowler hat geschrieben: ↑Do Dez 20, 2018 10:21 Ist ja wieder mal lustig hier (man könnte auch beschämend sagen) wie man sich über rechtliche Dinge auslässt ohne Hintergründe bzw. die Rechtslage zu kennen.
Insolvenzrecht gilt nun mal für alle, egal ob ich die leiden kann oder nicht. Gläubiger dürfen im Insolvenzfall nicht bevorzugt werden, dies gilt auch für bereits getätigte Zahlungen wenn die Insolvenz absehbar war, also auch rückwirkend. Tägliches Brot für Finanzämter und Krankenkassen, aber scheinbar übersteigt diese Gesetzteslage das Aufnahmevermögen einiger Hater.![]()